Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (1876)
Über die Verfassung der Specialgeschichte eines Truppenkörpers
Über die Verfassung der Specialgeschichte eines Truppenkörpers. 7 Beschaffenheit, Umfang. Der Umfang der Geschichte ist nach dem speciellen Zwecke einzurichten; sie darf nicht die Ausdehnung einer Kriegsgeschichte gewinnen und hat die weltgeschichtlichen Ereignisse nur ganz kurz insoweit zu berühren, als es zum Verständniss des Ganzen noth wendig ist. Sie soll eine detaillirte Erzählung der Geschicke des Regimentes oder Truppenkörpers und aller seiner Theile im Frieden und Kriege bilden. Nach der Natur des zu behandelnden Gegenstandes zerfällt die Schilderung der Ereignisse und Begebenheiten, in welchen der Truppenkörper thätig war, in'Friedens- und Kriegs-Epochen. Die Friedens - Epochen müssen in gedrängtester Kürze die Wechsel der Inhaber und Oberste, der Ergänzungsbezirke, die Garnisonen mit ihrer Dauer etc. enthalten; ein Zuviel ist hier gefährlicher als ein Zuwenig, — Ersteres ermüdet und verschiebt das Verhältniss zu Ungunsten des eigentlich kriegerischen Elementes. Hervorragende Friedens-Leistungen sind jedoch sorgfältig darzustellen. Stoffe zu solchen Schilderungen bieten beispielsweise ausser- gewöhnlich beschwerliche Märsche, besonders grosse Waffenübungen, Äusserungen des Gemeinsinnes, des cameradschaftlichen Geistes, ferner besondere, das Regiment oder die einzelnen Angehörigen desselben ehrende Handlungen im Garnisonsleben, z. B. Hilfeleistung bei Überschwemmungen und Feuersbrünsten, Lebensrettungen u. dgl., seltene Feierlichkeiten zur Erinnerung an denkwürdige Epochen, Fahnenweihen, Enthüllungen von Sieges- und anderen Denkmalen, Acte, welche Zeug- niss von dem Danke des Monarchen oder des Vaterlandes geben, endlich Festlichkeiten aus Anlass ungewöhnlich langer und treuer Dienste, die das Muster eines Soldatenlebens vor Augen stellen, — kurz alle derlei geschickt eingeflochtenen Einzelheiten und Regiments-Denkwürdigkeiten, welche geeignet sind, das Selbstbewusstsein des Soldaten durch den Stolz auf die Ehre und den Ruhm seines Truppenkörpers zu pflegen und zu heben, und die zugleich der Darstellung mehr Interesse verleihen. Von weit höherer Bedeutung und Wichtigkeit ist dagegen die Schilderung der kriegerischen Ereignisse, an denen der Truppenkörper theilgenommen. Hier ist mit allen überhaupt auffindbaren Details die Gefechts- thätigkeit des Ganzen, sowie successive jedes einzelnen Theiles, darzustellen; diese darf nicht durch die Masse des übrigen sich reichlich bietenden Stoffes erdrückt werden. In noch erhöhterem Masse gilt diese Beschränkung von den politischen, gegenüber den kriegerischen Ereignissen; dieselben dürfen nur mit wenigen markanten, aber wohl überlegten, tief patriotisch gefühlten Worten skizzirt werden.