Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (1876)
Über die Verfassung der Specialgeschichte eines Truppenkörpers
Über die Verfassung der Speciaigeschichte eines Truppenkörpers. Einleitung. Kaum ist ein Mittel so sehr geeignet, den militärischen Geist zu heben, die edelsten Kriegertugenden: Liebe zu Kaiser und Vaterland, Fahnentreue, Muth und Opferwilligkeit zu beleben, als der Rückblick auf die ruhmvolle Vergangenheit jenes Truppenkörpers, welchem der Soldat als Familienglied angehört; vor Allem aber ist es die Erinnerung an jene grossen Tage , wo das Geschick mit den höchsten Forderungen an den Soldaten herantrat, wo er die Probe der Tüchtigkeit als Mann und Krieger bestand und willig Gut und Blut für Kaiser und Vaterland opferte, — an die Tage, wo er im ernsten Kampfe sich bewährte. Eine Regimentsgeschichte soll daher eine getreue und erschöpfende Schilderung der Leistungen und Thaten des betreffenden Truppenkörpers bieten und zu diesem Zwecke übersichtlich die Darstellung der kriegerischen Ereignisse, an denen das Regiment theilgenommen hat, dann dessen sonstige Erlebnisse, insofern sie von militärischem Werthe sind, enthalten1). Sie muss mit um so grösserer Sorgfalt geschrieben werden, als sie dazu dienen soll, den erworbenen Ruhm des Regiments in hellem Lichte erglänzen zu lassen und das Andenken jener braven Männer zu bewahren, die durch Muth und Entschlossenheit sich verdient gemacht und durch ausgezeichnete, mitunter ausserordentliche Waffenthaten dessen Kriegsruhm gefördert haben. Die Regimentsgeschichten sind wohl hauptsächlich für das betreffende Regiment von speciellem Interesse, doch haben sie auch bedeutenden Werth für die Armee- und Kriegsgeschichte im Allgemeinen. Sie zählen unter die sichersten Materialien für den Geschichtsforscher , da sie ihm manche Zweifel aufklären und ihm die nöthigen Daten über solche Details verschaffen, welche er sich oft nur mühsam aus der grossen Masse des Quellenstoffes in den Archiven hervorsuchen müsste. Sie dienen als Mittel zur Pflege des Regimentsgeistes und des moralischen Elementes überhaupt, ja selbst als Volksbildungsmittel im patriotischen Sinne; sie dienen endlich als eine Samm!) Es soll hier vor Allem die Verfassung der Regimentsgeschichten erörtert werden. Die übrigen Specialgeschichten, d. s. jene der Extra - Corps, der Jäger- Bataillone u. dgl. wären in ähnlicher Weise und immer nach den jeweiligen Eigentümlichkeiten des Truppenkörpers modificirt auszuführen.