Katolikus gimnázium, Miskolc, 1895, A gimnázium története
64 eben so sehr die Sicherheit und Leichtigkeit in Anwendung derselben beim Uebertragen aus einer Sprache in die andere, beim Bilden und Umbilden von Sätzen, nnd das prompte Wissen von Vocabeln in Anschlag kommt, jedesmal nach Massgabe des der Klasse gesteckten Lehrzieles. b) Der grammatische Unterricht in der dritten und vierten Klasse des Untergymnasiums. Von der dritten Klasse des Untergymnasiums an ist eine Trennung des grammalischen Unterrichtes von der Lectüre, in der Weise, dass jeden von beiden besondere Stunden gewidmet werden für angemessen erachtet. Indem nämlich der Schüler in den beiden vorausgehenden Klassen nicht blos mit der Kenntniss aller nothwendigen Flexionen (das Seltene, ganz vereinzelt stehende ist hier, wie auch für die Syntax, durchaus dem etwaigen Vorkommen in der Lectüre zu überlassen) und einer nicht unbedeutenden Kenntniss von Vocabeln ausgerüstet, sondern auch durch Uebung mit dem hauptsächlichsten Mitteln der Satzbildung und Satzverbindung bekannt worden ist, so ist er in den Stand gesetzt, einen leichten lateinischen Autor nach gehöriger Präparation zu verstehen. Unter dieser Voraussetzung aber ist es Pflicht der Schule, den Schüler nicht mehr auf ein grammatisches Lesebuch zu beschränken, velches in dem Zuschnitte seiner Lesestücke für bestimmte grammatische Formen eine gewisse erschlaffende Kraftlosigkeit schwerlich ganz verleugnen kann, sondern ihn zu der kräftigeren Speise wirklich römischer Schriftsteller zu führen. Durch diese Befreiung der Lectüre von dem Dienste für bloss grammatische Zwecke ist zugleich andernseits ein Selbständigwerden des grammatisch-syntactischen Unterrichtes bedingt, jedoch in der Weise, dass diese beiden Seiten desselben Unterrichtes in der Hand desselben Lehrers sein müssen, und in mannigfache, hernach näher zu bezeichnende Verbindung zu bringen sind. Die Eintheilung, dass die dritte Klasse die Casuslehre, die vierte die Moduslehre zu ihrer Aufgabe habe, lässt sich nunmehr wirklich durchführen, da die erforderlichen allgemeinen syntactischen Formen für Satzbildung, ohne welche auch eine Casuslehre nicht zu behandeln ist, bereits aus den beiden vorigen Klassen vorauszusetzen sind ; diese Eintheilung aber empfiehlt sich für diese Stufe des grammatischen Unterrichtes mehr als eine auf die stulenmässige Erweiterung und mannigfache Beziehung des Satzes gegründete, weil sich an dieselbe einfacher die Verschiedenheit der fremden Sprache von der Muttersprache auknüpfen und in übersichtliche Rubriken bringen lässt Für die grammatischen Aufgaben der dritten und vierten Klasse ist übrigens durch die in der ersten und zweiten befolgte Methode schon ein reichliches Material vorbereitet, da die Schüler die Casusconstruction vieler Verba und Präpositionen, die Modus- construction vieler Verba und Conjunctionen kennen. Diess bereits Gewusste wird nunmehr gesichert und vervollständigt, indem es in bestimmter Ordnung unter die Rubriken allgemeiner Regeln tritt. Die Methode würde dabei im Allgemeinen folgende sein. In den Händen der Schüler und des Lehrers befindet sich eine das Hauptsächliche in bündiger Kürze umfassende Schulgrammatik ; der Lehrer liest aus derselben eine Regel, und erläutert ihre Bedeutung an den zu diesem Zwecke in der Grammatik hinzugefügten Beispielen, welche er von den Schülern übersetzen lässt, und zu welchen er desshalb eine vo> gängige Präparation der Schüler zu fordern hat. Hierauf lässt er die Schüler selbst ähnliche Sätze, in welchen dieselbe Regel sich zeigt, mündlich bilden, und erst nachdem durch diese Uebung der Umfang, in welchem die Regel zur Anwendung kommt, z. B. die wichtigsten Verba einer bestimmten Casusconstruction. gehörig durchgearbeitet sind, geht er zu einer folgenden Regel über. Forderung an die Schüler ist dann für die nächste Stunde, nicht nur präcis gefasste Angabe der Regel selbst, sondern auch sichere Kenntniss der in der Grammatik als dieser Regel subsumirt bezeichneten Verba u. dgl. und Bildung von ein oder zwei Sätzen für jede Regel ; welche Sätze dann in der folgenden Stunde jeder dazu aufgerufene Schüler mündlich ohne weiteres Besinnen muss angeben können. Diese Aufgaben zur Satzbildung lassen sich dadurch mannigfaltiger und erfolgreicher machen, dass bei Regeln der Casuslehre zugleich die Anwendung bestimmter, von früherher eingeprägter Sat formen, bei Regeln der Moduslehre die Anwendung bestimmter Casusregeln gefordert, oder dass verlangt wird, es solle der Stoff aus der Lectüre genommen werden, so wie vom Anfang an darauf zu halten ist, dass sich nicht hinter die langweiligen Subjecte »dieser, jener.« und ähnliche die Gedankenlosigkeit verstecke, sondern dass bestimmte Gegenstände aus der Lectüre aus der Geschichte etc. den Inhalt der zu bildenden Sätze ausmachen. Wie auch diese erläuternden Uebungen im Einzelnen nach Individualität des Lehrers und Verschiedenheit der Schüler verschieden mögen ausgeführt werden : von der Ueberzeugung muss der Lehrer durchdrungen sein, dass eine allgemeine Regel für Niemand mehr Inhalt und Bedeutung hat, als durch den Umfang der dabei stillschweigend mitgedachten einzelnen Fälle der Anwendung bestimmt wird. Darum war die Auffassung der Regeln durch die Kenntniss vieler einzelner Fälle der Construetionen auf den beiden vorigen Stufen sogleich vorzubereiten, und darum ist jede Regel auf dieser Stufe sogleich in das Feld ihrer Anwendung zu verarbeiten,