Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

X Von dem Erzichungsbeytrags und der Pension für die Militär-Waisen. Formular, eines PensionS - Verzichts - Reverses. Nachdem Se. Majestät aus besonderer allerhöchster Gnade dem unterthanigsten Ansu­chen zu willfahren geruhet haben, mich mit dem (Charge und Nähme des Bräutigams) ohne Erlegung der vorschriftsmäßigen Heiraths- Caution, jedoch gegen die in dem unterthanigsten Ansuchen ausdrücklich erbothene Ausstellung eines Pensions - Verzichts-Reverses verehelichen zu dürfen, so entsage ich in Folge dieser allerhöchsten Bewilligung hiermit freywillig auf das feyerlichste und rechtskräftigste allen Wohlthaten der Militär-Witwen, der Pension und je­der anderen Versorgung dergestalt, daß' ich auf diese nach dem von mir erfolgenden Ableben meines Mannes als hinterdlelbende Witwe des vorbenannten (Charge und Nähme des Bräu­tigams) niemahls einen Anspruch machen wolle und könne, wohlverstanden indessen, daß diese meine Entsagung auf jene Wohlthaten der Militär-Witwen sich nicht erstrecke, welche vermöge ganz besonderer allerhöchsten Entschließungen Seiner Majestät den Militär-Wit­wen ohne alle und jede Rücksicht auf Cautions-Erlegung oder Pensions-Verzichts-Rever­ses den Anspruch auf eine Pensions-Verleihung gestalten. Zur mehreren Kraft dieses meines freywillig ausgestellten Reverses folgt anbey meine und der beyden dazu erbethenen Zeugen eigenhändige Unterschrift und Jnsiegel. (L 8) Unterschrift der Braut. (L 8) Unterschrift der Zeugen. (L 8) Bestätigung der Obrigkeit. C. *9 Von dem ErzichungSbeytrage und der Pension für die Militär-Waisen. H. 14844. Die Sorgfalt des Staates für die Zurückgelassenen eines braven wohlverdienten Officieres erstrecket sich nicht bloß auf dessen Witwen allein, sondern auch auf seine Kinder, und zwar in der Regel in 2 Fallen, wenn sie entweder: istens: von Vater und Mutter verwaiset sind. 2ten5 : Wenn die noch lebende Mutter zum Pensions-Genüsse unfähig ist. $. 14845. Hieraus folgt, daß, wenn die Mutter die charaktermä'siige Pension genießr, die Kin­der darauf keinen Anspruch haben. tz. 14846. Nur in besonderen rücksichtswürdigen Fällen, oder wenn eine große Anzahl unversorg­ter Kinder vorhanden wäre, kann eine Ausnahme Statt finden. Uebersteigt demnach die Anzahl der unversorgten Kinder die Summa von drey, so ist es der Behörde erlaubt, bey Ueberreichung der Pensions-Urkunde für die Witwe zugleich um einen Erziehungsbeytrag einzuschreiten. §. 14847. Bis zu dem Betrage von 25 fl. ist dem k. k. Hoskriegsrathe gestattet, Erziehungsbey- träge ohne weitere Anfrage allerhöchsten Ortes, zu bewilligen. §. 14848. Dem dießfallsigen Einschreiten müssen zugleich die Taufscheine der Kinder zum Be­werfe der ehelichen Geburt beygelegt werden. Aerztliche Gesundheitszeugnisse beyzutegen ist aber nicht nöthig. §. 14849* Wenn die Mutter hingegen wegen eingelegter HeirarhS-Caution oder ausgestellten Pensions. Verzichts-Reverses pensionsunfähig ist, so erstrecket sich diese Pensions - Unfähig­Si-íiií XVI. 6 * Wann die Kinder pensions­fähig sind. Hkth.am 17. Aug. 771. Wann dieselben auf Pension keinen Anspruch haben. Hkth. am i3. Märj Si 1. 8 783. Erjiehungsbeytrag; bis zu welchem Betrage der Hofkrieqsrath solchen bewilli­gen kann. Hkth. am 27.Aug. 771. » » 19. Síc. Ö09. ii 1755. Welch e Urkunde dem dieß- salliiqen Ernfchretten benzule- gen ist. Hkth. am >2 Feb. Ni4. t> 667. » » 16. Fed. öiő, 8 702. » » »6.3ul. 8«5. D 4071. Der bring der Heirakhs- Caurion, ober des Pensisns- Derzjchts - Reoerses kann Dt# Kinder hin»chclich der Pension nicht ptaluöieimii

Next

/
Thumbnails
Contents