Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

Von bt ti Militär-Stiftungen. 17 6 xx. Stiftung der Maria Victoria Nupp. §. 15577. Die Zinsen von dem Stiftungs- Capitale pr. 1000 fl. sind alternativ für einen Stu« beuten der Heilkunde, oder für einen Cadetten von einem böhmischen Regimenté bis zur Beförderung gewidmet. Dermal)! haben die männlichen Rupv'schen Descendenten das BenennungSrecht, in wel­ches nach deren Absterben das General-Commando in Böhmen tritt. Ruppssche Stiftus-: wem >ai Denennungsrecht «ustrht 1 X yy­Stiftu ng eines unbekannt seyn Wollenden. §. 15578. Sie ist für neun Invaliden im Invaliden - Hause zu Pettau zu 22 fl. i3 kr. W. W. für jeden, welche jedes Jahr am Geburrsfeste Seiner Majestät des Kaisers Franz des I. zu vertheilen sind. Die Stiftung wird von Joseph Bauer Edlen von Friedau, Inhaber der Herrschaft Gutenberg und Fnedau im Marburger Kreise, und von dessen Nachkommen, dann aber von dem jeweiligen Besitzer der Herrschaft Friedau verwaltet. zz. Stiftung eines Derein eS zu Tesche«. $. 15579. Oie Widmung ist für drcy Witwen solcher Soldaten deS k. k. Infanterie-ReglmenkS Nr. 56, welche in dem Feldzuge der Jahre iUi3 oder 1814 tobt geblieben sind, für jede jährlich 26 fl. W. W. auf lebenslänglich. In Ermangelung dessen werden die gefammren Ca- pitals- Zinsen von 78 fl. an Soldarenwaisen dieses Regiments zu »5 fl. jährlich, bis sie das Normal-Alter erreichen, zu widmen seyn. Den Vorschlag hierzu macht das General-Commando in Mahren und Schlesien» aaa. Stiftu ng eines Vereines zu Wien. tz. i550o. Der Zweck dieser Stiftung ist: zehn vorzüglich tapfere Krieger der österreichischen Ar­mee, vom Unter - Officiere abwärts, welche sich im Feldzuge des Jahres i8i3 besonders ver­dient gemacht haben, mit einer Pension jährlicher 100 fl. W. W. lebenslänglich so zu be­theilen, das; nach dem Ableben eines Bctheilten dessen Pension den übrigen Ueberlebenden zufalle, bis der letzte die gestimmten Zinsen des Stiftungs-Capitales auf seine Lebenstage allein zu genießen habe, nach dessen Tode die Halste der Zinsen zu Beytragen für verdiente Invaliden von wenigstens täglichen 6 kr. per Kopf zu verwenden, die andere Hälfte aber wieder zum Capital zu bringen wäre, um künftig, wenn em dem letzten ähnlicher Krieg auS- brechen sollte, eine gleiche Stiftung begründen zu können. Diese Vereinsstiftung steht unter der Leitung des k. k. HofkriegsratheS. bl>b. Stiftung deö Vicarlats zu Krummau in Böhmen. . §. i558i. Die Widmung ist für einen aus dem Krummaucr Kreise gebürtigen invaliden die me t» *m aus den Feldzügen der Jahre 1813 oder 1814, und in Ermangelung eines solchen für einen anderen Invaliden mit jährlichen s5 ff. 3y'ft kr. W. W. als Zulage. Stiftun-skrträge einet Un­genannten ; wer die verwalt»«- Stiftung inne hat; Sitte»« ; torai das verschlägst »che »usteht; Stiftung eines Wiener Brr» eines ; Unter welcher Leftuus >k» fcl6# steht i Krmnmaurr vieeriatt GM. tUttfli

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