Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

Bon den Militär-Stiftungen. i 61 Stiftungs-Capital. und In­teressen ; wie viele Invalide» Hiera» Theil nehmen können; wer sie in Vorschlag zu brin­gen hat; Jntercalar-Ersparungen dür­fen nicht Statt finden;! was zu geschehen hat, wenn in einem Hause kein geeigne­ter Mann mehr vorhanden ist. Hkth. am ib. Feh.3ir.v 41’1* § l5472. Das Stiftungs- Capital besteht theils in Banco -, theils in Hofkammer-Obligationen in dem Gesammtbetrage von 2533o ff., wovon die jährlichen Interessen 671 fl. 58-ys kr. Wiener Wahrung betragen. §. i5473. Hieran nehmen sieben und zwanzig Invaliden der im §. 16471 erwähnten Gattungen in den bestehenden vier Invaliden - Häusern von der Classe derjenigen Lheil, welche die Ver­pflegung im Hause genießen. §. 1547.4. Die Invaliden-Hauses-Commissionen haben die bestimmte Anzahl Invaliden hierzu in Vorschlag zu bringen, und denselben die monathlich bemessene Zulage, so lange sie leben und aus der Invaliden - Versorgung nicht austreten, bar auf die Hand zu bezahlen. Wenn einer von ihnen abgängig wird, so hat das General - Commando an seine Stel­le einen anderen geeigneten Mann zu wählen und berheilen zu lassen. §. i5475. Intercalar- Ersparungen von der Zeit des Abganges bis zur Wiederbesetzung der Stel­le dürfen nicht gemacht werden, sondern der Nachfolgende har dre Zulage von dem Tage des Austrittes seines Vorgängers zu erhalten. §. 15476. Wenn in dem einen oder anderen Invaliden-Hause keine der bemerkten,in der Schlacht von Aspern verwundet und dadikrch realinvalid gewordenen Mannschaft mehr vorhanden wä­re, so ist davon dem Hofkciegsrarhe die Anzeige zu erstatten, bűink die Zulage einem solchen zum Stande eines anderen Invaliden-Hauses gehörigen Invaliden, und wenn auch daselbst keiner mehr sich befände, einem aus dem Patental-Invaliden-Stande zugewendet werden könne. L. Von der Hauptmann Kappel'schen Stiftung, z. 15477. Martin Kappel, k. k. Hauptmann, welcher am 25. May 1807 zu Ried im Inn - Viertel un Pensions-Stande verstorben ist, hat in seinem unter dem s5. Aprill errichteten Testamente §. 1 von seinem in 58oo fl. bestandenen Capitale, welches beym k. k. Hofkriegsrarhe deposirrrt ist, eine Stiftung zu dein Ende errichtet, daß von den abfal­lenden Interessen dieses Capitals zu ewigen Zeiten krüppelhafte und nicht durch rhre eigene Schuld verarmte Indioiduen unterhalten werden sollen. §. 16478. Der ursprüngliche fünfprocentige Interessen - Betrag bestand in 272 fl., und nach Ab­zug eines auf vorfallende Unkosten bemessenen Betrages vcn zwölf Gulden noch in 260 st. Banco-Zettel, woran drey Individuen, ein jedes mit 66 fl. 40 kr. Bancozettel, Antheil nehmen konnten. Mit dem Finanz - Patente vom 2osten Februar 1811 wurden aber die Interessen der Obligationen auf die Hälfte reducirt, daher den Theilnehmern auch nur die Halste des ur­sprünglichen Unterstützungsbetrages mit 43 fl. 20 Er. W. W. erfolget werden konnte. Bey dem im Jahre 1812 erfolgten Austritte eines in die Invaliden - Versorgung getrete­nen Stiftlinges wurde dessen Platz dergestalt eingezogen, daß dis von ihm bezogenen 43 fl. 20 kr. W. W. unter die noch übrigen zwey Stifrlinge zu gleichen Theilen vertheilt, und somit ein jeder um die Hälfte mehr, mithin von diesem Zeitpuncte an jährlich fünf und sechzig Gulden erhalt. Kappelscye Stifkniiz. Stistbrief. am 9.3^11.809. Hlth. am »5. Iän. 809.1, 180. » » i3, 23ec, 809, L 1777. Ban» Xvi. 4« Zíuimafi fcer ©fiftungiite» träac unt>3v>lji&eiM0iitt'mßt. 3i. 2Tu«r. 808. L 333f. ©tft&rf. «m 9. 3<ín* S09. £ft&. «nt »8.3h1.Si®.D *837.

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