Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

o8 L XlL Hauprstück. IX. Abschnitt. Unterbringung taubstummer SolVatenkinVer in kas Wie» ner Taubstummen < Institut. Hkth.gm,3. Feb-S>7.v 794. Wie sich bey den Gränzern zu benehmen ist. Hkth. am 16. Nov. 9,5. B 4936. Was bey Gesuchen um die Aufnahme taubstummer Kin» der in das Institut zu beob, achten ist. Hkth. am 6. Jul. 3>S. B 2949. Welche Kinder zur Aufnah­me nicht geeignet sind. Hkrb.am 11. Apr. 6,6. d ,,68. Alter der aufzunehmenden Kinder. Hktb. am,3. §eb. 9,7. 0 794. Beobachtung bey Trans» portirunq taubstummer Kin» der in das Institut. Hkth. am 3o. Nev. 816.D658,. "Öftere Untersuchung der Militär < Instituts - Knaben durch die Invaliden, Hauses« Eommiffic«. Hkrh. am »3.5e&. 817. Dr 794. VIII. A b s ch n i tA. Von der Versorgung der Soldaten kin der im Wiener Taubstummen - Institute. §. 16216. Wenn für ein Soldatenkind in dem Wiener Taubstummen-Jnstitute ein unentgeldlicher Staats stiftungsplatz nicht erlanget, auch solches in die durch das privilegirte Großhandlungs - Gremium oder den adeligen Damenverein zu besetzenden Plätze nicht eingebracht werden kann, so werden der, nach in jedem solchen Falle eingehohlter besonde­ren hofkriegsräthlichcn Bewilligung, jeweilig zu entrichtende Kostgeldsbetrag und die gleich beym Eintritte auf kleine Anschaffungen zu erlegenden 26 Gulden W. W. aus den Fonds- Geldern zur Milderung der Leiden und Belohnung des k. k. Militärs bestritten. §. 16216. Bey Gränzern wird diese Auslage aus dem Proventen - Fonds geleistet. H. 16217. Beym Einschreiten um dir Aufnahme eines Soldatenkindes in das Institut sind je­derzeit der Taufschein, das ärztliche Zeugniß über die körperliche Beschaffenheit, ingleichen über die überstandene Blatternkrankheit und die Fähigkeit zum Lernen vorzulegen. §. 16218. Blödsinnige taubstumme Kinder sind daher zur Aufnahme in das Institut nicht geeignet. §. 16219. Die Zeit der Aufnahme eines Kindes besteht vom 6ten bis zum taten Jahre feines Lebens. §. 16220. Die von einem entfernten Orte in dieses Institut zur Aufnahme bestimmten Kinder müssen unter guter Aussicht, und in so fern sich keine unentgeldliche Gelegenheit darbiethet, mittelst Vorspann in Conto des Aerariums an ihre Bestimmung abgehen gemacht werden. Zur Verpflegung während der Transportirung sind in ben deutschen Provinzen täglich 6 Kreuzer, nebst den landesüblichen Theuerungs- und Fleischbeyträgen, wovon aber die tägliche halbe Brot-Portion mit zu bestreiten ist, bemessen. h. 16221. Utber den Zustand der taubstummen Kinder, deren Verpflegung und Fortschritte im Unterrichte, hat sich die Wiener Invaliden-Hauses-Commission mittelst des dem Commandanten ad latus angestellten Stabs - Officiers öfters die Ueberzeu- gung zu verschaffen, und darüber durch daö General-Commando dem Hofkriegsrathe den Bericht zu erstatten. Stiftung für blinde Mili­tär-Kinder ; IX. A b s ch n i t t. Von der Ausbildung der Militär-Blinden. §. 1622a. AuS den zur Unterstützung des Militärs eingehenden Gaben, welche nicht mit einer bestimmten Hinweisung aus ben allgemeinen Invaliden - Fond oder auf den neuen Invali­den - Unterstützungs« Vereins - Fond, oder aus Privat - Aushülss - Caflen der Jnvaliden- Häustr Vorkommen, wird nach und nach ein Fond gebildet, aus dessen Interessen die Unter­richts- und sonstigen Kosten für ganz blinde, der deutschen Sprache vollkommen mächtige

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