Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

<)2 Nr. *9Tr. 16» '■ Nr. 17. §. 26. In welchem Zustande sich das Rechnungswesen befindet, wie weit die Rechnungsrichtig- feit hergestellt sey, und in wie fern die Verwendung des Rechnungs-Personals dem Dienste entspreche? §. 27.. Ob der Mannschaft die ausgemessene Verpflegung, und Len Professionisten der Arbeits­lohn von Zeit zu Zeit richtig und ohne den geringsten Abzug abgereicht werde? §. 28. Ob das Brot genußbar sey? und ob die dießfallsigen Portionen aus dem Verpflegö- Magazine das rechte Gewicht haben? " §. 29. Ob der Mann hinlänglichen Service erhalte, und was seit letzter Musterung erspart worden sey? Welche Ersparung in der Relation aufzuführen ist. tz. 3o. Was für allgemeine Adjusiirungen vor sich gegangen seyen, und für welche Monturs- ''Gattungen die Categorie bis zur nächsten Musterung eintrete ? Bey welchem Absätze der Categor ie-Aufsatz Nr. »5 zuzulegen ist. Wie die gefaßten neuen Sorten befunden wor­den seyen, und ob die Gebühr ganz abgefaßt worden sey? Was am Tage der Musterung an Montur-, Lederwerks - und Rüstungs- Sorten vor- räthig war, darüber ist das Znventar'ium Nr. »6 zuzulegen, und anzuzeigen, wo die überzähligen, abgängigen und unbrauchbaren Sorten herrühren. Ob die Officiere und das Rechnungs-Personale, so wie die Mannschaft vom Feldwebel abwärts und die Monturs-Milizer nach der Vorschrift gut oder schlecht montirt seyen? §. 3i. Wie der Victualien- Preis überhaupt beschaffen; ob das Rindfleisch zu allep Zeiten zu bekommen, ob solches genußbar, und in was für einem Preise sey; ist in der Relation zu bemerken. Ob das Zugemüse und die übrigen dem Soldaten erforderlichen Eßwaaren alle­zeit und um einen billigen Preis zu erhalten seyen? §. 32. Ob die Officiere und alle unter Rubrik Gage mit ihrem Gehalte stehenden Parteyen ihre Gagen richtig und nach Verlauf des Monathes erhalten? Ob die betreffenden Indivi­duen ihre Zulagen erhalten? Ob Abzüge und auf was.bestehen? Ob die Officiere mitSchul- den, mit oder ohne ihr Verschulden, behaftet seyen? §. 33. Ob nichts, was dem Officiere oder Gemeinen wegen Unkosten lästig ist, eingeführt sey. §. 34. Ob bey der Oekonomie-Commission oder in den Werkstätten hine besonderen Ersparun­gen gemacht worden seyen? aus was für Geld solche bestehen? wie viel diese betragen, und zu was solche verwendet worden seyen?- > 35. Ob die Mannschaft oder Milrzer sonst keine Beschwerden gegen die Oekonomie-Com­mission oder wider die Offlciere wegen einer üblen Behandlung hergebracht haben? tz. 36. Aus wie vielen Zimmern, Kammern, Küchen, Magazinen, Depositorien, Schupfen und sonst, das Oekonomie - Commissions- Gebäude besteht, worüber das Znveu tar i u m Nr. 17 zuzulegen ist. Was an Stabs - und Ober-Ossicieren, Parteyen, Mannschaft und Milizern untergebrachr ist? Wie das Gebäude beschaffen ist, und ob solches der Gesundheit der Officiere und Mannschaft nicht schädlich sey? Ob die Schadhaftigkeiten immer gleich, und von wem hergesiellt, und ob die Rechnungen darüber gelegt werden? *LI. Hauptstück. III. Abschnitt

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