Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

Von der Musterung der Monturs-Oekonomie-Commisfiork. 0* Wie die Vorrath- untergebracht sind? Obeine zweckmäßige Feuerlöfchordnung bestehe? Ueber die Feuerlösch-Requisiten ist das Inventarium Nr. 18 beyzulegen. Was an Kanzelley- und sonstigen Oekonomie-Requisiten vorhanden ist, ist in denIn- ventarien Nr. und 20 auszuweisen, und anzuzeigen, wo die abgängigen undun­brauchbaren Stücke herrühren. §. 37. Ueber die Departements - Eintheilung, wie die Verwaltung der ärarischen Vorräthe und Manipulation vertheilt ist? wie lange jeder Officier das ihm anvertraute Magazin be­sorgt, und von wem er es übernommen habe? ist der Ausweis Nr. 21 zuzulegen, und dabey zu relationiren, ob die vorgeschriebenen Protocolle und Vormerkungen mit Ordnung geführt werden. $. 33. Was seit letzter Musterung an unbrauchbaren Sorten eingeliefert,- und wie zum Be­sten des Aerariums verwendet worden, und noch zu vermanipuliren ist, darüber ist, unter Zulegung des Ausweises Nr. 22, umständlich zu relationiren. tz. 3t). Der seit vorjähriger Musterung durch die Milizer ins Verdienen gebrachte Arbeitslohn ist in dem Ausweise Nr. a3 ersichtlich zu machen, der auch der Relation beyzulegen ist. , §. 4v. In wie weit die vorhandenen Monturs-Sorten die Categorie ausgehalten, und welche Sorten beschädigt sind, darüber ist der Ausweis Nr. 24 zuzulegen, und es ist die Art warum, wie und durch wen solche beschädigt wurden, und ob alle, oder nur ein und welcher Lheil derselben hergestellt werden könne, in der Relation bestimmt und deutlich aus einander zu setzen. §. 4i. Ob die Vorräthe seit der letzten Musterung inventirt worden sind, und ob sich bey der Inventur ein Plus oder Minus, dann welches, und in welchen Sorten, gezeigt habe wobey die Art und Weise, wie solches entstand, anzuzeigen ist. §. 42. Ob bey den durch Schaben beschädigten Sorten über die vorgenommene Reparation die Bewilligung eingehohlt worden sey? tz. 43. In wie weit bey der Einwässerung die Tücher über das bewilligte vorgeschriebene Maß eingegangen seyen? §• 44. Ob gefärbte Tücher und in welcher Quantität bey der Monturs-Commission vorhanden seyen? §. 46. Ob verpackte Monturs-Sorten von der Oekonomie-Commission, und woher zuspe^ dirt worden sind? §. 46. Ob aus den abgelieferten Husaren-Klingen Infanterie-Säbelklingen erzeugt wurden? H. 47. . Ueber die bey der Monturs-Commission bestehenden Contracte auf Materialien und Sorten, was die Lieferanten auf solche eingeliefert, und noch übzuliefern, dann was sie an Vorschüssen empfangen und hierauf abgetragen haben, ist der Ausweis Nr. s5 mit der Anzeige beyzulegen, ob die in Rückstand haftenden Lieferanten oder Contrahenten zur Erfüllung der'Contracrs-Verbindlichkeiten verhalten, und die Vormerkungsbücher darüber ordentlich geführt werden? Nk. ,s. ,y und *#., Nr. ... 9t r. *j. Nr. »5. Nr. »4. Nr. *5.

Next

/
Thumbnails
Contents