Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

LI. Hauptstück. I. Abschnitt. Unterfucyung der Dienst­bücher; Untersuchung der Invaliden >mi> untauglichen Pferde; Untersuchung der Montur, Rüstung und Armatur;, der Proviant-Wagen, Felv- Aequisi.'en, Feld-Capelle rc. Scontrlrung der Regiments- »der CorpS - Cassa; Musteeuna des Reeitkients- oder CerpS-SKüals. i.stens : Bey den Recruten: Ob sie zur Dienstleistung gezwungen oder freywittig gegangen sind, und ob sie das vorgeschriebene Handgeld erhalten haben. Bey dieser Gelegenheit hat sich dieMusterungs-Commission auch dieUeber- zeugung zu verschaffen, ob sie das vorgeschriebene Maß, dann auch die sonstigen Eigenschaften für die betreffende Truppengattung haben, und von einem schönen Schlage sind. 2tens 7 Bey"den Arrestanten: Warum und wie lange sie im Arreste sind. 3tens: Ob die Reengagirten ihr Reengagirungs - Geld erhalten haben. 4tens: Die ausgedienten Capitulanten sind zur Reengagirung zu bereden. 6tens: Die Entlassungs- und Transfenrungs - Gesuche sind zu prüfen, ob die Mann­schaft sie gesetzmäßig ansprechen kann. 6tens: Warutn die Deserteure entwichen sind? Ihre allenfallsigen Unsachen sind gleich zu untersuchen, und wäre eine starke Desertion eingerissen, so müßte mit aller Sorgfalt und Strenge der Grund ihrer Entweichung erhoben werden. 7tens: Ob die Leute das Reit-Douceur ohne Abzug erhalten haben. L tens: Ob die Deserteurs - Einbringer ihre Taglia und die Complotts - Entdecker ij» Douceur empfangen haben. ytens: Ob die Remonten das Maß haben, ohne Gebrechen, stark und von schönem Schlage sind. iotens: Ob die zu Charge.-Pferden bestimmten Dienstpferde ihrer künftigen Bestimmung entsprechen. h. 14016. Ob die Correspondenz und die verschiedenen Dienstbücher mit Ordnung geführt werden. Weiter werden die Prorocolle der Compagnie- und Escadrons- Commandanten, des Rechnungöführers und Adjutanten, dann die Tauf-, Vermählunqs - und Srerb -Protocolle des Feld - Capellans eingesehen und untersucht. §. 1*4017. Hierauf sind die Halb- und Real-Invaliden, dann die untauglichen Pferde mit den vorgeschriebenen Listen vorzustellen,, mit aller Strenge zu untersuchen, und nach Befund zu classificiren., § 14018. Dann wird zur Untersuchung der beym Manne und Pferde am Leibe oder in den Com­pagnie- oder Escadrons-Magazinen befindlichen unbrauchbaren Monturs-, Lederwerks-, Rüstungs- und Armaturs-Sorten nach dem Inhalte der darüber compagnie - oder esca- drvnsweise verfaßten Total-Consignationen geschritten. Die Musterungs-Commission siehet jedes Stück genau an, und claffificirt solches mit aller Strenge, ob es noch brauchbar, oder vom Compagnie - und Escadrons-Pausch - Quan­tum noch herzustellen, oder ganz unbrauchbar sey. §. 14019. Nach diesen wird zur Untersuchung der Proviant - Wagen, der Feld - Requisiten, .der Feld-Capelle, der Medikamenten-, und Instrumenten-Kasten und des Regiments- oder Corps-Magazines geschritten, wobey sich auf gleiche Art benommen wird. §. 14020» W enn dieses geschehen ist, so wird der Zustand ihrer Casernen und ihr Bettenbelag untersucht, und dann wird die Scontrirung derRegiments- und Corps-Cassü vorgenommem das Cassa - Journal abgeschlossen, und die hiernach ausfallende Barschaft ganz und genau überzahlt... §. 14021.. Sobald die Musterung mit dem Regiments oder CörpS beendiget ist, so wird zur MM sterung des Regiments- oder Corps-Spitals geschritten..

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