Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
LI. Hauptstück. I. A b sch n i t t. A n m e r k u n g. Zn der Rubrik Anmerkung der Muster-Liste sind nach den bereits oben angeführten Beyspielen alle jene Umstande anzuführen, welche bet; den Ostiereren auf die Art ihres Zuwachses, ihres Avancements, auf den erhaltenen Equipirungs-Beytrag und auf die von ihren Gemahlinnen, und wohin, eingelegten Heiraths-Cautionen oder ausgestellten Verzichts-Reverse, oder auf ihre frühere Verehelichung als Unter-Officiere Bezug haben; welchen Orden oder welche aus den Unter-Officiers-Stande mitgebrachte Medaille einer oder der andere besitze, dann wann und bey welcher Gelegenheit er dieselbe erhalten hat. B ey den Stabsparteyen und zwar bey dem Auditor ist anzusetzen, daß er vom Appellations-Gerichte hierzu geprüft, bey dem Rechnungsführer und rechnungsführenden Fourier, von welchem Kriegs - Commissär er zum Fourier, uwb von welchem Ober-Commissär er zum Rechnungsführer und resp. rechnungsführenden Fourier geeignet befunden worden ist. Bey dem Regiments-Arzte, von welchem Stabsarzte er zum Unterärzte geprüft wurde; ob er den medicinisch - chirurgischen Lehr-Curs gehört hat, und als Doctor graduirt ist. B ey den Ober- und Unterärzten, von welchem Stabsarzte sie als Unterärzte geprüft worden sind, und ob sie den mebicinischen Lehr-Curs an der Josephs-Akademie gehört haben. Bey den Fourieren nebst Aufführung des oblig aten oder unobligaten Standes, von welchem Kriegs-Commissä'r sie hierzu für tauglich anerkannt wurden. B ey der obligaten Mannschaft vom Wachtmeister abwärts ist die Art des Zuwachses, ob sie ex propriis — statt Entlassener, oder freywillig mit oder ohne Entgeld des Aera- riums gestellt, ausgehoben, oder angeworben worden sey, deutlich mit dem Darum des Tages, Monathes und Jahres, dem Betrage des Werb- und Handgeldes, und der Art der Capitulation aus einander zu setzen; dann folgen die, allenfallsigen Transferirungen von einem zum andern Regimente, die Avancirung und Degradirung mit genauer Bestimmung des Datuins und Jahres. Bey den Reengagirten sind der Betrag des Reengagirungs-Geldes oder die sonstigen Bedingniffe, gegen die und auf wie lange sie sich reengagirt haben, so wie auch der Empfang einesDistinctions-Zeichens beyzufügen. Wann und bey welcher Gelegenheit ein Mann in die Kriegsgefangenschaft gerathen, auf welche Art er zurück gelangt, und ob er während seiner Abwesenheit bey einer anderen Macht mit Zwang oder freywillig, in Dienste getreten fei;. Bey einer etwa vorkommenden Desertion, ob er mit oder außer einem Complotte, oder vom Urlaube desertirt, und entweder als selbst gemeldet, vom Lande oder vom Militär m i t oder o h n e Taglia cingebrachr präsentirt worden ist. Die hierauf erfolgte Vermögens-Confiscation, Erneuerung, Verlängerung oder der gänzliche Verlust seiner Capitulation, mit Anziehung der kriegsrechtlichen Semenze. Die Condemnirung auf Schanzarbeit wäre in vorkommenden Fällen auch noch beyzufügen. Ferner: ob der Mann,, wenn er ein Pferd 10 Jahre geritten hat, das bewilligte Douceur mir drey Ducaren erhalten hat. Bey den mit Ehren - Medaillen Betheilten ist, wie schon bey den Oder - Officieren bemerkt wurde, anzuzeigen, wann und bey welcher Gelegenheit und in welcher Charge sie dreselben empfangen haben. Bey den Ossicieren vom Second - Rittmeister abwärts ist in der Rubrik An merkung anzuführen, ob dieselben mit Dienstpferden versehen, und ob diese aus dem Dtenststande gewählt worden seyen. Bey den Pferden der obligaten Mannschaft ist, nebst ihrer Beschreibung, zu bemerken, auf welche Art sie zugewachsen sind, was mit den vorigen Pferden, wenn der Mann seit letzter Musterung ein anderes bekommen hat, geschehen ist; ob etwa, eines oder das andere gleich bey der Musterung zur Abschaffung oder sonstigen Abgabe super- arbitrirt, oder nur zu kleinen Diensten bis zur künftigen Musterung pränotirt, oder ob dasselbe von anderen Regimentern transferirt, oder als ein feindliches Deserteurs - Pferd ein- gelöset, oder als ein erbeutetes eingetheilt, oder mittelst Desertion entführt, sofort wieder cartelmäßrg eingelöset, oder durch,Revertirte oderAttrapirte wieder zurück gekommen sey..