Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
Von ber Musterung ber Truppen. Bey bem Escabrons-Schmibe ist ber Art seines Zuwachses noch beyzufügen, ob er ben Thierarzeney - Curs zu Wien gehört hat. Bey bem Trompeter, Sattler u. s. w., bann Privat- Diener ist , in so fern auch die ersten zwey als o b l.i g a t zugewachsen fiitb, ber allen- fallsige Uebersetzungstag deutlich auszudrücken. Bey jenen, welche commanbirt, absent, krank, beurlaubt, im Arreste, oder auf Cominanden und Wachen betaschirt sind, muß dieses oberhalb des Kopfes genau angeschrieben und unterstrichen werden. Bey den Officieren sowohl, als bey der Mannschaft vom Wachtmeister abwärts, welche beurlaubt ist, sind der Ort, das Land und die Zeit ihrer Beurlaubung, bey den Comman- dirten, Absenten und Kranken eben so der Ort und das Land, wo sie sich befinden, anzumerken, auch der Befund der erwannigen Real-Invalidität ist oberhalb des Rahmens deS Mannes auszudrücken und zu unterstreichen. Zu mehrerer Deutlichkeit werden einige Beyspiele gegeben, als: Beurlaubt zu Mantua auf drey Monathe in Italien. Erster Rittmeister Carl Graf Pisano. Commanbirt im Equitations-Jnstitute zu Wiener-Neustadt. Ober - Lieutenant August Wanhal. Cominandirt beym Militär-Gestüte zu MezöhögyeS. Wachtmeister Leopold Sehineckl. Beurlaubt bis zur Exercier-Zeit zu Grätz in I. Oester. Gemeiner Simon Erbacher. Beurlaubt bis zur Einberufung zu Marchegg. Gemeiner Michael Widner. Arrestant beym Stabe im Regi in ents-Stockhause. Gemeiner Aloys Wank. Real-Invalid bey der Musterung anerkannt. Gemeiner Peter Schaller O Bey Stellung desB enanntlich in der Muster-Liste ist noch zu bemerken, daß bey Docirung der Ausländer, conscribirten und unconscribirten Inländer und Galizier nur allein die Gemeinen, ausschließlich der Privat-Diener, bey jener der Ca pitul an ten aber die unobligaten, auf beständig afsentirten, oder reengagirten und heute Dato wirklichen Capitulanten, welche í, fl, 3 oder mehrere Jahre zu dienen haben, vom Wachtmeister abwärts anzuführen sind, so daß bey den ersteren die reine Zahl der Gemeinen ersichtlich, bey letzteren aber der ganze effektive Stand, ausschließlich der Ober-Officiere, mir der Nominativen Docirung und der zu Ende der Muster- Liste ausgewiesenen Zahl der heute Dato mit oder ohne Capitulation existirenden Mannschaft gleichstimmig sey. 4 9 SBunb XV. i3