Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

oder etwa unbrauchbar ist, sondern es ist auch der Vorrath gegen das Ausmaß zu bilanciren und auszuweifen, was mehr oder weniger vorhanden ist. Z u §. 14. Das I nventarium der vorhandenen Pack-Requisiten mit Unterscheidung, was vollkommen brauchbar, oder darunter etwa>ganz unbrauchbar ist, «nd die Bilancirung des Vorrakhes mit dem Ausmaße. Bon der Musterung der Leib-Garden uitb Truppen. Instruction zur Standeö-Muster- oder Revisions-Relation. Zweyter Theil. §. 1. An welchen Tagen, in welchen Stationen, dann was in jeder Station und von wem gemustert worden ist? §• 2. Ob die Kriegs-Artikel vor der Musterung der Mannschaft bey den Compagnien oder Escadronen erklärt, ob der auf den Muster-Act sich beziehende 18te und 38ste Kriegs- Artikel laut vorgelesen worden ist? Ob der gewöhnliche Eid von der Mannschaft, dann von den Rechnungsführern, so wie von den Stabs - und Bataillons - Aerzten, von den Fvurieren und Unterärzten, ferner von den Ober - und ordinären Schmieden abgelegt worden, und ob vor der dießfallsigen Ablegung die Erinnerung vor dem Meineide geschehen sey? §. 3. Sind von den Regimentern, Bataillonen und Corps die Nominal-Listen, von den Leib-Garden, dann Fuhrwesens-Corps und Beschäl - Departements aber die Muster- Listen und die Muster-Tabelle nach den unter Nr. 1 und 2 besiegenden Formularen zu verfassen. Derjenigen Muster - Tabelle, welche von den Regimentern, Bataillonen und Corps gestellt wird, ist über Zuwachs und Abgang, dann über die aus die Musterungs - und Re­visions-Tabelle sich beziehenden Rubriken die Docirung anzuhängen. In dieser Docirung wird die Summe des Standes von jenem letzten Monath-Acte eingetragen, welcher rm-- dirt eingesendet worden ist, und dann monathweise bis zu dem Tage der Musterung oder Re­vision. Hiernach wird in diese Muster-Tabelle, und in die Relation auch nur der in dem zuletzt revidirten eingeschickten Monath-Acte ausfallende effective Stand ausgenommen, und der Zuwachs und Abgang bis zu dem Tage der Musterung oder Revision docirr. Bcy den Lech-Garden, dann Fuhrwesens-Corps und Beschäl-Departements aber ist aus der Mu­ster-Tabelle der bey letzter Musterung verbliebene effective Stand, die Summe des seither sich ergebenden Zuwachses und Abganges, dann der bey gegenwärtiger Musterung ausfallende effective Stand in der Relation aufzuführen. — In der Muster-Tabelle für die Regi­menter, Bataillone und Eorps sind die.Commandirten, Absenten, Beurlaubten, Kranken, Capirulanten, Invaliden, Verheiratheten, Kinder u. f. 10. nach dem am Tage der Muste­rung ausfallenden effectiven Stande anzunehmen und einzutragen. §. 4­W ird dieser effective Stand mit dem completten entgegen gehalten, und ausgewiesen, in was für Chargen und wie stark der Abgang vom completten Stande bestehe, dann in was für Chargen und wie viele Supernumerare zugewachsen, und ob auf deren Unterbringung in die Wirklichkeit vorgedacht worden sey? §. 5. A us was Ursachen die Transferirungen im Regimente vor sich gegangen sind, und ob bey häufigen und starken Transferirungen die Bewilligung der General-Commanden vorher eingeho hlt worden ssy? Ob bey der Cavallexie durch Transferirung der Mannschaft, so wie Band xv. 4 * Nk. v WKÖ 1.

Next

/
Thumbnails
Contents