Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 14. (Wien, 1822)

XL1X. Hauptstück. XXV. Abs ch ni t t. V o n derRechnnngsrichtigk cit der Montur s- C omm issi on en. §. 18768. ^Das Rechnungs geschä ft der aufgestellten Monturs-Tom Missionen wird des zu großen und ausgedehnten Körpers wegen in zwey Theile getheilt, und z war: in die Gelb- und in die Material-Rechnung. Jede Abtheilung hat hiernach ihre eigene Kanzelley. §. 18769. Beyde dieser Kanzelleyen stehen unter der Leitung des ältesten Rechnung s' führers, welcher von Zeit zu Zeit dem Commandanten die genaue Rapports-Erstattung von dem guten Fortgänge oder von der Stockung des Geschäftes zu machen hat. tz. 18770. Du sowohl bey der Geld-als Material-Rechnungs-Kanzelley die Geschäfte mit zuvre- lerley Nichtigkeit verbunden sind, als daß mau solche von den Beamten nach ihrer Willkühr bearbeiten lassen könnte, so ist zur Erleichterung des Ganzen jede dieser Kanzelleyen in eige­ne Unterabtheilungen und bezugsweise bestimmte Geschäfte getheilt, welche nie, selbst wenn ein Rechnungs-Adjuncr zugleich zwey oder mehrere Geschäfte versehen sollte, mit einander zu vermengen sind, mithin in keinem Falle aufhören dürfen, den bestimmten und vorgeschriebenen Nahmen des Geschäftes beyzubehalten. §. 18771. z Unter die erste Abtheilung und rücksichtlich zur Geldrechnungs -Kanzelley wer­den vier Geschäfte gezählt, und zwar: 1. Die Stellung der Geldrechnung selbst. 2. Das Cassa-Geschäft. 3. Das Geld-Hauptbuch, und 4« die Führung der A c t i v - V 0 r m e r k u n g e n. Wie die Geldrechnung anzulegen ist, zeigt das Formular Nr. 1. §. 18772. Nach geschehenem Restes-Uebertrage aus der letzten in die neu zu verfassende Rechnung werden die G eld- Em p fang s-D 0 cumen te unter folgenden Abtheilungen, als: Empfang aus den Kriegs -Tassen; » von anderen Commissionen; » für verkaufte Materialien; » » » Bestandtheile; » » » fertige Sorten; » » » Feld - Requisiten; » » » Pack - Requisiten; » » » altbrauchbare Sorten 35<tn& xiv. x 2 * Eintheilung der Kanzelley- Geschäfte in zwey Theile. Hkth. am n.2iug.78o.E 1473 und -4-7. Unter welcher Leitung diese beyden KanzeUeyen stehen; Unterabtheilungen in dem Kanzelley - Geschäfte; Benennung der Unterabthei' lungen zur Geldrechnungs- Kanzelley; Nr. Empfang in der Geldrech-- nung;

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