Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 14. (Wien, 1822)
XLIX. Hauptstück. XXV. Abschnitt. Ausgabe.: was bey den c.fnuffen icriaücn , fertigen Sorten, Feld- und Armee-Requisiten in der Rechnung anzumerken «fL Empfang für verkaufte unbrauchbare Sorten; » » von Regimentern zurück erlegte Betrage; » auf Extraordinarien mit dem Bemerken in die Rechnung eingetragen, daß bey dem Empfange aus der Kriegs- Caffa, nebst den gewöhnlichen Rechnungs-Nummern, auch die Nummer des Journals- Artikels, dann bey dieser sowohl, als bey de? Abtheilung aus Verrechnung anderer Com- rmsswnen, immer auch der Datum vom Documente eingetragen werden muß. §. 13778. Bey der Ausgabe sind folgende Abtheilungen: Auf Tuch, Tuchfärberlohn und Zubereitung^ » Zeuge; » Leinwand und Zwilch; » Leder und dessen Zurichtung; » Erz; » Ingredienzien und Magazins-Erfordernisse; » Bau-Erfordernisse; » Bestandtheile; » fertige Sorten; » Feld - und Armee- Requisiten ; » Pack-Requisiten; » Gerathschaften und dessen Reparatur; » Regiments - Macherlohn; » Macherlohn, deren Manipulation; » Bau; » Reise - Spesen; » Post - Porto und Schreib - Materialien; > Transports - Spesen; » Extraordinarien; » Verrechnung anderer Commiffionenx » Holz-und Lichterbrand; » die eigene Betten - Regie; » Verpflegung. §• 13774. Bey den erkauften Materialien, Bestandtheilen, fertigen Sorten, Feld-und Armee-Requisiten, welche durch Contracte eingehen, ist in der Rechnung anzumerken, welcher Quittung und in welcher halbjährigen Geldrechnung derCon- tract bereits beygelegt worden ist; wenn aber ein derley Ankauf ohne Contract und nurvermöge hoher Bewilligung geschehen ist, so muß Litera, Nr. und Darum der erflossenen Verordnung, auch selbst der ersten Quittung, wenn die Lieferung nicht auf Ein Mahl geschehen sollte, beygelegt, in den nachfolgenden Quittungen aber sich nur auf diese Verordnung bezogen werden. tz. 18775. Das Macherlohn wird aus den monathlichen Zahlungs-Listen nach der Rubriken- Ordnung zusammen gesetzt. Im Falle Civil - Professionisten mit mehreren Quittungen Vorkommen, so wird über dieselben eine eigene Zahlungs- Liste verfaßt, und die Quittungen werden nach der Nummer beygelegt. In der Rechnung werden diese Zahlungs-Listen monathweise eingetragen, dann alle sechs Monathe zusammen summirt, der Macherlohns-Betrag jeder Sorte angesetzt, mit denselben die ganze Summe berechnet, und der ausfallende Geldbetrag in die betreffende Rubrik für Miliz er oder für Bürgerliche eingetragen. Sertceniuna öíá Tilsit»