Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 14. (Wien, 1822)
90 Nr. 33, worauf der anweisevde Beamte besonders j» sehen hat; Nr. 34. ReUcheine über das weniger Abgefaßte ausjustellen, wird nicht gestaltet. Hkth. am ">. Aug. 780. L i4?3, und »497Derreichniß über alle im Lause eines MonatdeS an Truppengaktungen verausgabte Monturs Sorten. Hkth. am »6. @ep. 8i7.E 3u>7. Nr. 35. Ausweis über eingegangene Geschenke. Hkth.am -b. Sep. 817. E 3i07. Nr. 36. Sxeditionb > Geschäft und «war von den Zuschriften und Uerpackungs»Abweisungen; ■Tíz. 37. Ne. 38, . V : ; „) • iV j h .> v >t .|j <t * 5 Ü XL IX. Hauptstück. XXV. Abschnitt. v ... ..nl i.. . ' ;■.. > m§inVyt9d mH' mente nach dem Visitir - Rapporte, adjustirt, in das Anweisung s-Protocvl.l Nr. 33 ,^e einträgt, und die Quittung von dem Commandanten oder Mithafter unterfertigen läßt. u^r. §. 13838. Der das Anweisungsgeschäft besorgende Beamte hat sein vorzüglichstes Augenmerk dahin zu richten, daß er die E m pfangs-»und A u sgabs-D ocu m e nre nach den Reversen und Visitir-Rapporten genau und deutlich adjustire, um die vielen Anfragen und Anstände zu beseitigen, lieber alle Dokumente, welche an heutigem Datum berichtiget worden sind, oder über welche mit fassenden oder abführenden Parteyen Richtigkeit gepflogen worden ist, wird )lbends ein Laufzette l Nr. 34 gemacht, welcher durch alle Departements läuft, und von jedem Officiere unterfertiget werden muß. In diesen Lauszettel werden die Nummern der auf den morgigen Tag zu rapportirenden Documenre angesetzt. Diese zum Rapportiren angewiesenen Dokumente werden sodann dem die Rapports- Revision besorgenden Rechnungsführer übergeben. §• i3839. , 1 Wenn einem Regiments die mittelst Entwurfes angewresenenen Sorten nicht ganz erfolgt werden können, so muß das weniger Erfolgte auf der Quittung und auf dem Gegenscheine abgeschrieben werden; über das weniger Erfolgte ist aber bey der nächsten Fassung ein neuer Entwurf beyzubrmgen. <gtn Restschein über weniger erfolgte Sorten darf niemahls ausgestellt werden. h. 13840. lieber alle im Laufe eines Monathes an Truppen gattun gen verausgabte Monrurs - rc. Sorten ist ein Verzeichnis; (nach dem Formulare Nr. 35) zu verfassen, welches den 10. eines jeden Monathes bey dem hohen Hsskriegsrathe einzutreffen hat. n$d nol rröMm >i\ §. i384i. Güib/G Idwj.fili So ist auch m0nathlich über die als Geschenk erngeganhenen Ehar- p i e n, Bandagen und sonstigen Gegenstände dem Hofkriegsröthe ein A Usweis Nr. 36 mir den übrigen Eingaben einzusenden. 01 •* i c '' Dem Uebergeber solcher Geschenke wird eine von dem Co nmandanten unterfertigte Quittung erfolgt, dagegen von demselben ein Gegenschein ünrerferriget, welcher von dem Kriegs - Commissär vidirt wird. §. 13842. / ’HG:' Die Monturs-Haupt-Commission sendet ihre Monlurs- und Rü ^'' '^ ftungssorten entweder auf Befehl des Ho fkriegsrarhes, bet General- G-'T Commanden, Monturs-Inspektion, oder auf Ersuchschreiden anderer^/uz Commissionen und B ran scheu an die betreffenden Behörden ab. In diesem Falle werden die durch Zuschriften zu erwirkenden Sorten in dasS p e d iti 0 n s - V 0 r- c. merkjings-Pro.toe.oll (nächstdem Muster Nr, 30 eingetragen, mit den von der » ^ Correspondenz bereits bezeichneren Exhibitkons- Nummern, welche auf den Zuschriften von "> /rußen bemerkt sind. In der zweyten Rubrik ist der Datum, in der dritten die Nummer der Zuschrift selbst, in der vierten und fünften/ ob der Transport für die Commission, oder andere Brauschen, oder Regimenter anbefohlen öder angesucht worden ist, anzumerken. In die sechste Rubrik ist die Anzahl der Sorten, und in die siebente der Anweisungstag zu bemerken. In den übrigen sechs Rubi ikeu nähmlichfh i er auf wurden abgesen- d e t) sind die Zahlen der abgesendeken Transporte sammt dem Tage der wirklich abgegange- nen Sorten aufzuführen. 10 1 y . .to?V .><• e MSvtzMäk« tu? ww Di e Vormerkung selbst ist nach dem Formulare Nr.,-33., an die betreffenden 1 D<- • varrements alsogleich ohne Aufschub zur Verpackung anzuweisen; auf dieser Anweisung er vir W; \ um