Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 14. (Wien, 1822)
iß XI.IX. Hauptstück. XXV. Abschnitt. Geschäftsgang der Csrre- fprndenj: Führung des ExhiSiten-Prs« tofoUd. Hkth <tm ii. 2fvg. 780. e 1473 und 149:. Rr. ßo. die Luch - und Lein - Sorten - Manipulation; die Leder-, Tischler-, Schlosser-, Lackierer-und Schuhschwarzer-Manipulation. §. i3833. Nach Eröffnung der Brieftasche werden die angekommenen Briefe in Gegenwart des Commandanten, der Mithafter, des zur Controlle bestellten feldkriegscommissariatischen Beamten und des ersten Rechnungsführers erbrochen, von dem Commandanten präsentirt, von dem die Correspondenz führenden Rechnungs - Adjuncten gleich mit den im Erhi- bitions -Protocvlle ordnungsmäßig fortgehenden Nummern bezeichnet, und während die hofkriegsräthlichen Rescripte nebst der Präsentirung auch von den Parteyen vidirr werden, hat der Rechnungsbeamte die Zuschriften gleich eptractive in sein Vormerkungs - Protokoll einzutragen. Nun erhält er unter Einem den Auftrag, was er über einen oder den anderen Gegenstand zu verfügen hat, und wenn dann die Post solcher Gestalt erbrochen, prasentirt und nummerirt ist, communicirt er solche auch den übrigen Rechnungsführern, und laßt die da- bey befindlichen Documente oder sonstigen Beylagen, in so weit sie die Geld- oder sonstige Material-Kanzelley unmittelbar angehen, gegen dem dem Betreffenden zurück, daß jeder, der das in einem Schreiben eingeschlossene Stück wegnimmt, seinen Nahmen zur Bestätigung des richtigen Erhaltes auf der Zuschrift beysetzt, um, wenn mit der Zeit Beylagen von der Correspondenz gefordert werden, sich gehörig legitimiren zu können. Ist nun die Post von den Rechnungsführern, welche solche zu lesen haben, durchge- leien, so geschieht von dem zuletzt Lesenden die Vertheilung derselben theils zur Cassa, Spedition, Anweisung, theils zum Monath-Acte, je nachdem die zu leistende Berichtigung oder Erledigung es erheischt. Es versteht sich von selbst, daß die ganze Post vorher in das Erhi- bitions-Protocoll nach den darauf angemerkten laufenden Nummern in einen den Gegenstand erschöpfenden Extract eingetragen, und über die geschehene Vertheilung der Stücke wieder ein eigener V 0 r m er ks b 0 g e n geführt werden müsse, welcher nach und nach, je nachdem die Stücke nach ihrer Berichtigung zur Correspondenz wieder zurück einlaufen, gelöscht wird. 1 lieber jene Stücke, welche sogleich erlediget werden können, wird ein eigener Elen- chus geführt, welcher mit Frey tag einer jeden Woche, an welchem Tage die Aufnahme der wahrend der Woche angekommenen sowohl, als abgegangenen Post Statt hat, und bey welcher der die Expedition und das Register besorgende Beamte den kurzen Inhalt der Verordnungen oder Zuschriften vorlieset, während die Stücke selbst durch den ersten Rechnungs- sührer tn ihrer Reihenfolge, so wie sie verlesen werden, durch einen Mithafter aber das P 0 st - A u f n a h m s - P r 0 t 0 c 0 l l eingestrichelt, den Commandanten zur Einsicht vorgelegt wird. In diesem Elenchus wird dann dasjenige, was in der kommenden Woche hiervon in Erledigung kommt, weggelassen, dagegen aber dasjenige, was in eben dieser Woche zu erledigen zuwächst, in denselben neu ausgenommen. §. i3834. Wie schon bey Detailirung des Correspondenz-Ganges bemerkt wurde, so empfangt die ganze Post, nachdem der die Correspondenz führende Beamte die ausgerheilten Stücke zurück erhalten hat, der das Erhibiten-Protocoll führende Beamte. Dieser hat nun jedes E,rhibitum nach der chronologischen Ordnung auszugsweise so einzutragen, daß der Hauptgegenstand des Ephibitums zwar kurz, jedoch klar und deutlich, das ist: so da steht, daß jeder, der über ein Ezhibitum der früheren Zeit Auskunft zu erhalten wünscht, sich solche sogleich selbst und ohne vielen Zeitverlust verschaffen kann. Uebrigens wird dieses Protocoll hinsichtlich der Erledigungen und sonstigen Beobachtungen ganz so geführt, wie es das Formular Nr. 3o zeiget.