Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 14. (Wien, 1822)
Von d er Rechnun gsrich tig ke ir der Mont«r s - C o mmissronen. i3 Diese Scontrirung geschieht in Gegenwart des Commandanten, der übrigen Stabs- Officiere und sämmtlicher Mithafter, des respicirenden feldkriegscommissariatischen Beamten, und endlich des ersten Rechnungsführers von der Commission; es müssen dabey nicht nur die Gelder der Haupt - und Hand-Cassa, sondern auch die vorhandenen Depositen jedes Muhl entweder ganz und öffentlich überzahlt, oder wenn ein und anderes Depositum von der Art wäre, daß es längere Zeit unverändert liegen bleiben kann, solche öffentlich bey der ersten Scontrirung, wo sie Vorkommen, in ein Papier eingelegt, von dem die Cassa-Sperre führenden Individuum versiegelt, mit Benennung derEigenthümer und ihrer Entstehungs-Ursache überschrieben, und in den folgenden Monathen nur die versiegelten Packete vorgezeigt, sofort erstere, nähmlich die baren Gelder, mit dem in dem Caffa - Journale des besagten Rechnungsbeamten in den verschiedenen Münz - Sorten ausgewiesenen Caffa-Reste, und letztere, nähmlich dieDeposira, mit dem Depositen-Vormerkungsbuche combinirt, und endlich die vorhandenen Cautions-Instrumente, Obligationen und Gutstehungen, mir den Büchern, welche über dieselben zu fuhren sind, eincollationirt werden. Wenn sonach ein Gegenstand wie der andere richtig befunden worden ist, so wird die Abschluß-Clausel in dem Cassa-Jour- nale des Rechnungsbeamten von allen bey der Scontrirung gegenwärtigen Individuen unterschrieben, von dem respicirenden kriegscommissariatischen Beamten »aber mit einer eigenen Clausel versehen. Falls wegen anderweitiger nöthiger Geschäfte nicht alle Mithafter bey der Scontrrrung zugegen seyn können, haben die abwesenden ihre Unterschriften verläßlich nachzutragen. Voraus gesetzt, daß aus der richtigen genauen Zusammenrragung einzelner Theile ein wichtiges Ganzes entstehen muß, so ist es auch bey der Commissions-Cassr nothwendig, daß nicht nur alle Documente mit der verlässigsten Genauigkeit verfaßt, sondern auch mit gleicher Accuratesse in die Protokolle und Journale eingetragen werden. Es ist ferner zur Erleichterung der Sconrrirung und zur Vermeidung nachheriger, Zeit versplitternder Nachsuchung nöthig, daß der die Cassa verwaltende Hauptmann oder Ober - Officier an jedem Tage Abends die in die Cassa-Journale eingetragenen Documente mit dem die Cassa controllirendon Rechnungsbeamten eincollationirt, daß er jede ablaterirte Seite seines Journals mit der des Beamten vergleicht, und daß er zu seiner eigenen Beruhigung und Sicherheit seine Cassa in jeder Woche wenigstens Ein Mahl, und zwar Sonnabends scvntrire, welches ohne viele Zertver- säumniß und um so leichter geschehen kann, sobald darauf gesehen wird, daß gegen Ende der Woche so wenig, als möglich, Geld in der Hand-Cassa verbleibe. §. i38io. Um überhaupt bey der Cassa, die, wie schon mehrmahl gesagt ist, einender wichtigsten Zweige der Oekonomie - Verwaltung ausmacht, auch in den kleinsten Theilen und in allen Fällen zur Erhaltung der inneren Richtigkeit, die auf das ganze Commiffions - Geschäft einen so wesentlichen Einfluß hat, die größte Vorsicht zu gebrauchen, muß es auch noch eine allgemeine Vorschrift seyn, daß, ohne Vorwissen und Bewilligung des Commissions-Commandanten, niemanden gegen O.uittung ä Conto der Gage oder sonstigen Gebühr etwas anti- cipiret; daß ohne legale Documente keine Zahlung geleistet werde, und daß überhaupt gar nichts einseitig oder eigenmächtig mit den ärarischen Geldern geschehe; dann daß endlich aüch in Absicht auf die Bezahlung und Abfertigung keiner Partey ein Vorzug eingeräumt werde. tz. i38i i. Die Activ-P osten, welche bey einer Monturs-Commisson Vorkommen können, theilen sich in zweyerley Arten. Die erstere derselben machen jene Gegenstände aus, welche im Cassa-Stande zwischen Empfang und Ausgabe jeweilige Veränderungen hervor bringen, und daher mit dem Cassa-Verwaltungsgeschäfte in perpetueller Verbindung stehen, als da sind: . Die Geldvorschüffe an Lieferanten, auf welche von Zeit zu Zeit Abzüge von ihren Liese- rungöforderungen zu machen sind. «He etgeattyscVttgen ©fr* tvettbungcn ber ©eiber ter» fcetr (Jaffa fittb »er&otjw«: sscfjätt&iiwg bei* lieft» j ffett;