Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

Von der Rechnungsrichtigkeit der Regimenter, Bataillone und Corps. fr Die in feindliche Kriegsgefangenschaft gerathenen Officiere müssen in (later Evidenz erhalten, formt an dem Ende des Spiegels der Monath-Tabelle nah- mentlich mit der Bemerkung der Zeit, wann sie in die Kriegsgefangenschaft gerathen sind, aufgeführt werden. Wenn einige aus ihnen auf Parole zurück kommen, ist dieser Umstand beym Nahmen anzumerken. 8tens: Unwissend wie verloren, oder per ervorem in Zuwachs. Hierher gehören ver­mißte Leute, von denen die Entweichung nicht zu vermuthen ist, und deren Ab- gangstage werden durch die Compagnie - Meldungen legitimirt. Bey den per errorem in Zuwachs Gebrachten muß die Ursache umständlich aufgeführt wer­den, warum und unter welchem Datum, dann in welcher Monath-Tabelle sie i« Zuwachs genommen wurden, und was die Veranlassung ihrer nunmehrigen in Ab­gang Bringung ist. ytens: Mit Abschied entlassen. RvtenS: » Laufpaß » Die Abgangstage dieser Leute werden durch Entlassungs-Consignationen bewahrt, die vom Kriegs-Commiffar bestätiget sind, weil kein Mann ohne desselben Mit­wissen entlasten werden darf. lieber Real-Invaliden, dann untaugliche Recruten und Revertenten sind mit der Monath-Tabelle die Superarbitrirungs-Listen einzusenden. Die im Invaliden-Hause übersetzten Real-Invaliden, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, gehören in die Rubrik der Transferirten zu anderen Re­gimentern und Corps, und bleiben in Stand und Gebühr des Regiments bis zum Tage der Eintreffung in dem Invaliden-Hause. Auf ebendieselbe Art wer­den auch alle Prima -Planisten und das Backer-Personal behandelt. nten$: Zur Schanzarbeit Condemnirte. Die Strafzeit fängt vom Tage der Publication an, und zur Legitimation des Abgangstages ist der Monath - Tabelle die Abgabs- Liste zuzulegen. i2tens : Im Regiments transferirte Dienstpferde sind mit dem Regiments - Befehle zu legitimiren. i3tens: Zu anderen Regimentern und Corps transferirte Dienstpferde müssen mittelst Transfenrungs-Liste ausgewiesen werden. intens : Vor dem Feinde verloren gegangene Dienstpferde. Die Abgangstage derselben werden durch die EscadronS -Standes-Rapporte ausgewiesen. ,5tens: Dem Meistbiethenden verkaufte Dienstpferde, lieber solche werden mit der Mo­nath-Tabelle die Superarbitrirungs-Listen und Verkaufs - Consignationen etn- gesendet. illtens : Dem Landmanne unentgeldlich übergeben. Die mit der Monath - Tabelle einzu­sendende UebergabS- Liste bewahrt den Abgangstag. Defectuose Dienstpferde können nicht anders, als nach voraus gegangener Superarbitrirung und Classificirung deS Brigadiers, ausgemustert werden, und hierauf bestimmt daS General - Commando, was mit denselben zu geschehen hat. intens: Vertilgte Dienstpferde. Hierunter gehören diejenigen, welche mit einem unheil­baren ansteckenden Defecte oder mit einem hohen Grade von Koller behaftet sind. Der Monath-Tabelle ist das die Krankheit beschreibende Attestat des Ober- schmides beyzulegen, in welchem zugleich der Tag, an dem das Pferd vertilgt wurde, von denjenigen bestätiget seyn muß, tn deren Gegenwart das Pferd ver­tilgt worden ist.

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