Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

s63 XXIX. Hauptstück. VII. Abschnitt. Kalk - Erzeugungs * Geld-, Material < und Requisiten- Be­rechnung ; Nr. 1.8, 19 und 20. Papiermühlen-Geld-, Ma­terial » und Requisiten - Be­rechnung. Hkth. Ctrn 19, Rrv. 8o3. B 34.65, Nr. 21, 23 und 23. Salmter-Erzeugungs-Gels der - Berechnung fnmmt Ma­terial - Ausweis; — desiglei- chen über ärarische Beschäler. Hkth. aw 5. Jul. 8o4- B 2061. Nr. 14, 2 5, 16 und *7. Aersrial-Gebäude-Auswcis Nr. 2g. Jnventarien über Geräts schäften und Utensilien: Nr. 29. Ausweis Wer den Bestand der Maulbeerbäume; Nr. 3o. Der neue Empfang sowohl als die Ausgabe der Materialien und Requisiten, ist nach dein Erzeugungs- und Beköstigungswerthe in der Material - und Requisiten-Berechnung an? zusetzen. In Absicht der übrigen bey den Ziegeln, dem Kalke und anderen Bau-Materialien ein­tretenden Beobachtungen wird sich auf die mehr erwähnte Vorschrift zur innerlichen Bau-Gel­der -- Richtigkeit bezogen. §. i3344« Wie die Kalk-Erz eugungs-Geld-, dann Material-und Requisiten- Berechnung zu verfassen ist, geben die Formulare 18, 19 und 20 zu entnehmen. §. 13345. Die Papie r m ühl en-G eld-,Ma terial-und Requi siten-Berechnung ist in den Beylagen 21, 22 und 23 ausgedrückt. §. 18346. Wie die Salniter-Erzeugungs-Gelder-, dann Materialien-Berech­nung zu verfassen ist, wird durch die Formulare Nr. 24 und 26, so wie durch die weiteren Formulare Nr. 26 und 27 dargestellt wird, wie die Geld - und Ma-terial-Rechnung über die Unterhaltung der ararischen Beschäler zu verfassen, und derOeko- nomie-Hauptrechnung beyzulegen ist. Um die Salniter-Erzeugungs-Manipulation in einer genauen Bilanz zu übersehen, ist das Materiale nach dem zu berechnenden Durchschnittspreise in seinem eigentlichen Wer- the dem Manipulations-Capitale zuzuschlagen, weil nur auf diese Art der wahre Nutzen oder Verlust erhoben werden kann. > Die zur Salniter-Erzeugungs-Manipulation gehörigen Siedhäuser fammt Wohnge­bäuden sind in dem Ausweise des betreffenden Regiments über alle vorhandenen Aerarial-Ge­bäude, und nicht in der Material-Rechnung auszuweisen, deßgleichen die dabey vorkommen- den Bauführungen und Reparaturen in der Haupt-Bau-Rechnung vorschriftmaßig zu behandeln. In die Requisiten-Berechnung müssen alle nur immer vorhandenen Requisiten, Instru­mente und Gerathschafcen, als: Maschinen, Erdlaug-Prüfungs-Instrumente, Gewichte, Wagen, Schanzzeug, Nägel, das alte, von unbrauchbaren Sorten abgefallene Eisen, Ku­pfer und sonstige Utensilien, rubrikenweise eingebracht, und in dem geschätzten Werthe in der Rechnung eingestellt werden. Mit Ende Octobers eines jeden Jahres müssen alle Vorschüsse eben so zur Negiments- Proventen-Cassa zurück abgeführt und berichtiget werden, wie solches bey der Bau-Gel­der - Richtigkeit im zw eyten Abschnitte des zehnten Hauptstückes vorgeschrieben worden ist. §. 18347. Mittelst des Ausweises Nr. 28 sind die im Regiments - Bezirke befindlichen ärarischen Gebäude, so wie die Bilanz über deren vermehrten ober verminderten Geldwerth, darzustellen, wobey bemerkt wird, daß bloße Reparationen, die ein Gebäude im Wesentlichen nicht ver­größern, auch nicht als eine Vermehrung des Werthes zu behandeln sind. §. i3348. lieber die im Regiments-Bezirke, dann in den ärarischen Gebäuden vorhandenen Te- räthschaften und Utensilien ist das I n v e n tarium Nr. 39 aufzulegen. h. 13349. Der Ausweis Nr. 3o zeiget den Fortgang über die Cnltur der Maulbeerbäume, welcher nebst dem Obersten und Commandanten auch von dem Rechnungsführer, dem Seiden-Jn- spector, dann von dem Oekonomie-Officiere, in deren Bezirk sich derley Bäume befinden, zu unterfertigen ist.

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