Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)
s63 XXIX. Hauptstück. VII. Abschnitt. Kalk - Erzeugungs * Geld-, Material < und Requisiten- Berechnung ; Nr. 1.8, 19 und 20. Papiermühlen-Geld-, Material » und Requisiten - Berechnung. Hkth. Ctrn 19, Rrv. 8o3. B 34.65, Nr. 21, 23 und 23. Salmter-Erzeugungs-Gels der - Berechnung fnmmt Material - Ausweis; — desiglei- chen über ärarische Beschäler. Hkth. aw 5. Jul. 8o4- B 2061. Nr. 14, 2 5, 16 und *7. Aersrial-Gebäude-Auswcis Nr. 2g. Jnventarien über Geräts schäften und Utensilien: Nr. 29. Ausweis Wer den Bestand der Maulbeerbäume; Nr. 3o. Der neue Empfang sowohl als die Ausgabe der Materialien und Requisiten, ist nach dein Erzeugungs- und Beköstigungswerthe in der Material - und Requisiten-Berechnung an? zusetzen. In Absicht der übrigen bey den Ziegeln, dem Kalke und anderen Bau-Materialien eintretenden Beobachtungen wird sich auf die mehr erwähnte Vorschrift zur innerlichen Bau-Gelder -- Richtigkeit bezogen. §. i3344« Wie die Kalk-Erz eugungs-Geld-, dann Material-und Requisiten- Berechnung zu verfassen ist, geben die Formulare 18, 19 und 20 zu entnehmen. §. 13345. Die Papie r m ühl en-G eld-,Ma terial-und Requi siten-Berechnung ist in den Beylagen 21, 22 und 23 ausgedrückt. §. 18346. Wie die Salniter-Erzeugungs-Gelder-, dann Materialien-Berechnung zu verfassen ist, wird durch die Formulare Nr. 24 und 26, so wie durch die weiteren Formulare Nr. 26 und 27 dargestellt wird, wie die Geld - und Ma-terial-Rechnung über die Unterhaltung der ararischen Beschäler zu verfassen, und derOeko- nomie-Hauptrechnung beyzulegen ist. Um die Salniter-Erzeugungs-Manipulation in einer genauen Bilanz zu übersehen, ist das Materiale nach dem zu berechnenden Durchschnittspreise in seinem eigentlichen Wer- the dem Manipulations-Capitale zuzuschlagen, weil nur auf diese Art der wahre Nutzen oder Verlust erhoben werden kann. > Die zur Salniter-Erzeugungs-Manipulation gehörigen Siedhäuser fammt Wohngebäuden sind in dem Ausweise des betreffenden Regiments über alle vorhandenen Aerarial-Gebäude, und nicht in der Material-Rechnung auszuweisen, deßgleichen die dabey vorkommen- den Bauführungen und Reparaturen in der Haupt-Bau-Rechnung vorschriftmaßig zu behandeln. In die Requisiten-Berechnung müssen alle nur immer vorhandenen Requisiten, Instrumente und Gerathschafcen, als: Maschinen, Erdlaug-Prüfungs-Instrumente, Gewichte, Wagen, Schanzzeug, Nägel, das alte, von unbrauchbaren Sorten abgefallene Eisen, Kupfer und sonstige Utensilien, rubrikenweise eingebracht, und in dem geschätzten Werthe in der Rechnung eingestellt werden. Mit Ende Octobers eines jeden Jahres müssen alle Vorschüsse eben so zur Negiments- Proventen-Cassa zurück abgeführt und berichtiget werden, wie solches bey der Bau-Gelder - Richtigkeit im zw eyten Abschnitte des zehnten Hauptstückes vorgeschrieben worden ist. §. 18347. Mittelst des Ausweises Nr. 28 sind die im Regiments - Bezirke befindlichen ärarischen Gebäude, so wie die Bilanz über deren vermehrten ober verminderten Geldwerth, darzustellen, wobey bemerkt wird, daß bloße Reparationen, die ein Gebäude im Wesentlichen nicht vergrößern, auch nicht als eine Vermehrung des Werthes zu behandeln sind. §. i3348. lieber die im Regiments-Bezirke, dann in den ärarischen Gebäuden vorhandenen Te- räthschaften und Utensilien ist das I n v e n tarium Nr. 39 aufzulegen. h. 13349. Der Ausweis Nr. 3o zeiget den Fortgang über die Cnltur der Maulbeerbäume, welcher nebst dem Obersten und Commandanten auch von dem Rechnungsführer, dem Seiden-Jn- spector, dann von dem Oekonomie-Officiere, in deren Bezirk sich derley Bäume befinden, zu unterfertigen ist.