Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)
Von der Rechnungsrichtigkeit der Gränz-Oekonomie-Verwaltung. $69 §. t335o, Der Abfuhrsentwurf Nr. 3i enthalt die Berichtigung der von dem RegimentS- Bauamte aus der Proventen-Cassa empfangenen und auf sonstige Art eingegangenen Gelder, der hiervon auf Materialien - und Requisiten-Ankauf, auf neue Herstellung oder Reparation der Officiers-Quartiere und sonstiger Aerarial-Gebäude, dann auf anderweitige Rubriken Start gefundenen Verwendung, und die Art, wie Empfang, Verwendung, so wie der verriebene Rest, im Proventen- Journale zu behandeln ist. §. i335i. Alle diese Rechnungen bilden die jährliche Oekonomie-Hauptrechnung, und es wird wiederhohlt erinnert, daß, so oft ein neuer Industrie-Zweig zuwachst, die Rechnungs- Formulare von der k. k. Hofkriegsbuchhalrung anzusuchen sind. Ferner bestehen für die innerliche Richtigkeit und Evidenthaltung der Gefalle eben auch D.orschriften und zwar: Wie die vermöge Waldgefallen-Rapportes für verkaufte Holzgattungen, dann Klafter- Brennholz eingesioffenen Gelder auszuweisen sind, zeigen die Ausweise Nr. 32 und 33. §. »335s. Die hierbey vorgeschriebenen Wald-Straf- und L ie i t a t i 0 n s - Pr 0 t 0 c 0 ll e sind nach den Formularen Nr. 34 und 35 aufzulegen. §. »3353. Uebev die Eicheln ngs-Taxen und veräußerten Knoppern, dann über die eing ega ngenen Weide-Taxen sind die Aus w e ise Nr. 36, 87 und 38 vorge- schrieben. §. »3354. Der Ausweis Nr. 89 und der Abfuhrsentwurf Nr. 40 zeigen die Richtigkeits- Pflege über das abgelieferte Brennholz, und der Ausweis Nr. 4», dann die Abfuhrsentwürfe Nr« 42, 43 und 44 über das verabfolgte Klafterholz. §. »3355. Endlich werden durch den Ausweis Nr. 45, den Abfuhrsentwurf Nr. 46, und den weiteren Ausweis Nr. 47, die für Papiergattungen empfangenen und abgeführ- ' ten Gelder ausgewiesen, und der Erzeug»ngsaufwand der Papis rgatrungen ersichtlich, gemacht. §. »3356. Die Rechnungen, welche an die £ k. Hofkriegsbuchhaltung eingeschickt werden, müssen von dem Obersten und Commandanten, dann dem Oekonomie-Rechnungsführer und von dem respicirenden Feld-Kriegs-Commissanare, und zugleich auch gehörigen Ortes von jenem Individuum ausgefertiget werden, welches bey diesem oder jenem Zweige der Administration angestellt, und für die Richtigkeit gleichfalls mit verantwortlich ist. §. i3357. An diese Oekonomie - Hauptrechnung reihen sich die F 0 n d s - R e ch nu ng en über das K i r che n-und G e m ei n d ev er m ö g e n der im Regiments-Bezirke gelegenen Ortschaften an. Die unter Nr. 48, 49 und 5o folgenden Formulare geben zu entnehmen, wie die Geldberechnung, sammt Cassa -Ausweis, zu verfassen ist, in welcher Form der Ausweis über die Darlehens - Capitalien und Zinsen-Abstattung aufzulegen, dann wie die Material- und Requisiten-Berechnung einzureichen ist. Diese Formulare haben für daS Kirchenvermögen jeder Religions- Genossenschaft, und so auch auf das Gemeindevermogen , gleiche Einwendung. lieber jede Kirche und jede Gemeinde ist, unter Dafürhaftung des Compagnie - Com- mando's, mit Ende Octobers eines jeden Jahres bes0n d e re Re ch nung zu fegen, an die Regiments - Oekonomie - Rechnungs - KanMey einzusenden, wo solche zu prüfen und von ganzen Regiments zusammen einzubinden oder zu falzen sind. 23ericf;tígungáarf Set? ettu bfangenen unb abjuittören» Jen ©etber; Kr. 3i. Erinnerung über porffe&enöe Ptecpnimgen; mie bie mFauffet? fyolfäaft íungen auájuwetfen fiút) ; Kr. 3a unb 33, KJalb;, ©traf« unb ßicifa» tioná * TrofocoU; Kr. 34 unb 35. (SidjclungS * un!.' SDBal&iSns pe; 93eredm»ng, ttc&fi jener für »eraußerfe Änoupern ; Kr. 36, 37 unö 38., líuSweifimg bcá 33renn; unö £l«ftcr&ol.}eé ; Kr. 3g, 4®, 4>. 4*/ 43 u. 44. Kerredmung her für Rapier* gatfungen cingegöngenen unö »mrenbeten (Selber; Kr» 45, 46 unD 47. x 2fuáferítgungáarí ber Ked>'=> nungen; Äirdgen * unb (Semeinbeoer* tttögen * 5onbé*@elbersa3eredjs «ung. 2fuőr»eiá über (Sápi« falién* unb Sinfenabjtattung, bannKbaterial-'Unb Kequififen s aSerecfjnung. a«l 29. SJtjö. 8o3. B 3465« Kr. 43/ 49 unö 5°.