Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

*UX. Hauptstück. VI. Abschnitt. Verfahren mit Prsfeffioni, (ten, wenn denselben derley Materialien aus den Dorrä- then erfolget werden. ^hkth. am 2*. Jul. 807. B *»58. h. 13298. Eins gleiche Benehmungsart findet auch bey Bau-Materialien jeder Art, welche von Tischler- und sonstigen Werkmeistern, die mit dem Aerarium im Contracte stehen, erfolgt werden, dieselben mögen -»zeugt oderangeschafft worden seyn, Statt; daher mit derley Professionisten, zur Beseitigung jeder Beirrung und Mißbräuche, bey den anzuschließenden Contracten die Lieferungsnochdürfte mit Arbeit und Materiale berechnet, rücksichtlich be­handelt werden sollen, wogegen das erforderliche Holz oder Materiale dem betreffenden Werkmeister aus dem Regiments-Vorrathe zwar erfolgt werden kann, jedoch nach obiger Anhandlassung immer bar zu bezahlen ist. §. 18299. Nach dem Systeme haben die Gränz-Bau-Direktionen die Unbrauchbarkeit der Aera- rial-Gebäude oder sonstiger Objecte, deßgleichen die Unanwendbarkeit der durch langes Er­liegen in dem Regiments-Materialien-Depot abgestandenen Bau-Materialien zu bestätigen. Bestätigung bei- Unbrauch­barkeit ron llerarial-Gebäu­den. Hkth. am So. März 8,1.8998. Beobachtungen beym Der, kaufe und bey Licitationen überhaupt. Hkrh. am »3.2fpr. 807. B , 3»4. §. i33oo. Nur nach dieser voraus gegangenen Bestätigung wird von dem k. k. Hofkriegsrathe oder General-Commando die Bewilligung zur Veräußerung im Wege der öffentlichen Licitation ertheilt, woraus folget, daß ohne höhere Bewilligung der Verkauf von unbrauchbaren Aerarial-Gebäuden und Objecten nicht Statt finden darf. Der Verkauf von ganz unbrauch­baren Bau-Materialien, Requisiten, und der durch neue Herstellungen abfallenden Gebäude- Bestandtheile kann, sobald das respicirende Feld - Kriegs - Commiffariat sich hiervon über­zeugt hat, von Fall zu Fall, oder, wenn mehr unbrauchbares Gerärhe beysammen ist, auf Ein Mahl vorgenommen werden. Einem jeden Verkaufe ohne Unterschied hat die dreymah- lige öffentliche Verlautbarung vorher zu gehen. Bey einem jeden solchen Verkaufe, sowohl beym Stabe, als auch bey den Compagnien, hat in der Regel das respicirende Feld- Kriegs-Commissariat zu interveniren; wenn aber dessen anderweitig zu besorgende Geschäf­te es nicht erlauben, oder wenn das zu veräußernde Aerarial - Object zu gering wäre, und bey weiter Entfernung die Vorspannskosten nicht lohnen würde, kann diese Veräußerung mit Intervenirung des in jeder Compagnie-Station aufgestellten Oekonomie - Verwaltungs- Officiers, dann in Gegenwart der Compagnie- oder Stations-Commandanten vorgenom­men werden. Bey dem Regiments-Stabe haben derley Licitationen in Gegenwart eines Stabs-Officiers, des Bau-Hauptmannes, dann mit kriegscommissarratischer Jnterveni- rung Statt zu finden. Nur in Abwesenheirsfällen des Respicirenden tritt die Vertretung des Regiments - Auditors ein. (ligenféűftíH derLicitationS, protokollt. Hkrh. am *8. Lpr. 807. B 13*4. §, i33oi. Bey Einnahme solcher im Wege der Versteigerung eingegangenen Baugelder dienet sonach das allseits gefertigte Licitations - Protocoll zum Empfangsbelage. Dasselbe darf da­her unter keinem Vorwände rábírt seyn, und es sind hierin bte zum Verkaufe angetrage­nen Gebäude, Hauptbestandtheile, weiter die Bau-Materialien, Requisiten rc. deut­lich, die Anzahl selbst aber mit Buchstaben auszudrücken; endlich hat das respi­cirende Feld - Kriegs-Commissariat in seiner Amts-Clausel zu bestätigen, daß bey der Lici­tation nicht mehr und nicht weniger für das Aerarium herein gebracht werden konnte, die Versteigerung selbst aber vorschriftmäßig abgehalten worden sey. §. i33o2. Für die richtige Empfangstellung dieser sowohl im Wege der Licitation, als auch für die aus dem Regiments-Materialien-Depot gegen Bezahlung überlassenen Bau-Materia­lien und Requisiten einzugehenden Gelder bleiben die respicirenden Feld-Kriegs-Commissa- riate ins Besondere verantwortlich, welche daher, als controllirende Behörde, über alle der­ifmefangna&me bei? burci> ßicitiitionen ob<r auf fonfhge 2irt cingegtingenen (Selöeir; SBeranfttwtlicbfiMt be$ Seid* Äticgö » (Sommiflariaifi, und OtitfwenDigfeit Der iöormer, fungé *‘Pmceetie. ©K&. am »8. xpr. 807. b > 3*4.

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