Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)
Von der Baugelder-Rechnungs richtig keit2Ő1 ley Anweisungen und einzufließenden Gelder ein ordentliches Vormerkung s- Protocoll zu unterhalten, dasselbe im Falle der Ablösung, auf ihren Posten zu' rück zu lassen, dem Nachfolger zu übergeben, und bey Revision der Bau - Cassa-Journale nachzusehen haben, ob diese Betrage auch richtig in Empfang gestellet worden sind. §. i33o3. Bey Abwesenheitsfallen des Feld-Kriegs- Commissariats wird es nöthig, daß über die aus dem Regiments-Vvrrathe käuflich überlassenen Materialien von dem dasselbe vertretenden Individuum die Anweisung geschehe, ein Protokoll unterhalten und in demselben jeder angewiesene Verkauf durch seine Unterschrift bestätiget werde. Von dem, was im Laufe eines Monathes angewiesen wurde, ist ein Auszug dem betreffenden Feld-Kriegs- Commissanate, an welches das Regiment mit der Revision seiner Rechnungen und Cassa- Iournale angewiesen ist, mit Ende eines jeden Monathes zuzusenden. §. i33o4. In Absicht der Bau-Materialien und Requisiten kann ein Empfang a*ch durch Lie- ferungszuschub von anderen Granz-Regimentern, oder mittelst Aushülfe eben auch von anderen Gränz - Regimentern geschehen. Die Beurrheilung, mit welchen Bau-Materialien und Requisiten die in einem Generalategelegenen Granz-Regimenter sich gegenseitig aushelfen können, besonders wenn der Andrang groß, und Gefahr mit dem Verzüge verbunden ist, liegt in dem Wirkungskreise eines jeden Gränz-General - Commondo's; wie aber im Ganzen ausgeholfen werden kann, ist ein Gegenstand des k. k. Hofkriegsrathes ; daher für die .Gränz-Regimenter hier lediglich zur Nachachtung zu dienen hat, daß auf den Fall, wenn an Bau - Materialien und Requisiten ein Lieferungszuschub oder eine Aushülfe Statt findet, bey deren Uebernahme auf contractmäßige Qualität im Maße, Gewichte und in der Form, dann richtige Quantität das ganze vorzügliche Augenmerk zu richten, und die Ge- genrichtigkeit in der Art zu pflegen sey, wie solches von Fall zu Fall angeordnet werden wird. tz. i33o5. Endlich ergibt sich ein weiterer Empfang an Bau-Materialien durch die Selbster- zeugung der verschiedenen Ziegelgattungen, des Kalkbrandes, der Pfosten und Dachbre- ter, welche nach bewirkter Erzeugung in der Material-Rechnung gehörig in Empfang, dagegen aber die hierauf verwendeten Gelder, Materialien und Arbeiter gehörigen Orts in Verwendung zu bringen sind. §. i33o6. Was die Verwendung überhaupt betrifft, so hat sich solche sowohl an Geld, als auch «n Bau - Materialien jeder Art, auf die von der Hofkriegsbuchhaltung rectiftcirten, und hiernach von dem k. k. Hofkriegsrathe ratificirten Total-Bau Überschläge, oder auf jene begnehmigten einzelnen Bauüberschläge zu gründen, welche von Fall zu Fall über unvorgesehene Herstellungen und Reparaturen, wo Gefahr mit dem Verzüge verbunden ist, somit alsogleich hergestellt werden müssen, eingereicht werden. Die Art der Verfassung und Einreichung, sowohl der Total- als auch der einzelnen Bauüberschläge, schreibet das berührte Bau-Regulativ vor. §. i33<>7. Es werden sonach zur Bestreitung der Bau-Auslagen, sowohl den beym Stabe an- gestellten Officiere, als auch den Compagnien, Gelder auf Verrechnung nothwendig. Dem Bau-Officiere beym Stabe darf nie mehr Geld auf Verrechnung gegeben werden, als derselbe zur Bestreitung der kleinen Auslagen für Eme Woche nöthig hat, einer vom Stabe entfernten Compagnie aber nie mehr, als sie dessen höchstens für Einen Monarh bedarf, «and xii. 64 * Empfang an Ziegeln, Kalk rc. durch Selbsterzcugung. Hkth.am -9. Sie», 8o3. B 3465. Worauf sich die Verwendung in Bausachen zu gründen hatHkth.am 18.2r»r.8o7.B ,324. » » 1. Kug. 867,B i53i. ? Erfolgungrart der Verrcch- nungsgelder zu BaunothSiirf- t«n: j SCerfafcren Cinflcbtíiít; ötefer SSornwrfunciö; profocoUe bei) 2í6i»efen!)eit Ceá 5etö ;£riegá; dommifToriatS. am 28.2ipt. 8o7.B i3*4. » » »6. 3uf. 807. B j»83. dmpfana Cer 33aus Sttafc.- riaiieti Cur$ £iifening$$Ui öft&.am -*8.2ipr.8o7, b 1314.