Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

Von der Baugelder - Rechnungsrichtigk eit. 2ä9 nach jedem Empfange ersichtlich zu machen, welcher Betrag auf die ganze Summe noch aus der Prorenten-Cassa zu empfangen ist. Z. 18293. Ein weiterer Empfang im Gelde ergibt sich bey der Bau-Cassa ferner: a) Durch die aus dem Regiments-Vorrathe an Officiere und sonstige Parteyen käuflich überlassenen Bau - Materialien, als : Ziegel, Kalk und Breter. b) Durch die an Meisterschaften, als Tischler u. dgl., ebenfalls überlassenen Holzschmtt­waaren rc., und c) Durch den Verkauf von ganz unbrauchbaren Aerarial - Gebäuden, deren Bestand­theile, Bau-Materialien und Requisiten. tz. 13294. Vermöge Systemes bleibet bey schwerster Verantwortung verbothen, daß sich kein bey dem Baugeschäfte angestelltes Individuum beygehen lasse, ohne Vorwiffen und Anweisung des Regiments - Commando's und des respicirenden Feld - Kriegs- Commissariats Bau-Ma­terialien oder Requisiten von den Regiments- oder Compagnien-Vorrathen irgend jemand vorzuleihen oder zu veräußern. Wird aber auf ausdrückliche Anweisung des Regiments - Commando's und respiciren­den Feld - Kriegs - Commissariats gegen bestimmte Preise die Ueberlassung bewilliget, so müssen gleich in der Anweisung, nebst dem Materialien-Quantum auch der Preis und der aus­fallende Geldbetrag ausgedrücket, der Geldbetrag aber an dre Regiments - Bau- Caffa gegen Erlagsschein, sonst aber an niemand abgeführt, und erst nach geschehenem Erläge bas Ma­teriale erfolgt werden. §. 18296. Da in der Militär - Gränze die Bau-Materialien nur sehr schwer, oder gar nicht von Privaten zu erhalten sind, so sollte die käufliche Ueberlassung bey den Regimentern nur an Offlciere und Militär-Parteyen, oder auch an Granzer; bey den Militär - Communiräten «n Bürger und Contribuenten, überhaupt aber nur zur Reinigung oder Reparatur ihrer be­wohnten Gebäude und kleinen Herstellungen, und zwar nach Maßgabe des wirklich beste­henden Vorrathes an solche Individuen Statt finden, welche eintretender Rücksichren we­gen dieser Aushülfe bedürftig und würdig sind, wogegen aus Begünstigung oder vey unzu­länglichem Vorrathe eine Anweisung und Erfolgung Niemahrs einzurreten har. §. 18296. Damit aber das Aerarium hierin keinen Schaden leide, so sind die erzeugten Bau- Materialien, als: Ziegel, Kalk, Breter rc., nach Maßgabe der Quittung, und zwar nach allen Erzeugungserfordernissen zu berechnen, an Regie-Kosten i5 Procente zuzuschla­gen , sofort zu berechnen, wie hoch das iou Stück Zregel, der N. Oe. Metzen Kalk, oder das 100 Stück Breter oder Schindeln dem Glanz- oder Communitäts-Proventen-Fände zu stehen komme. §. 18297. Derley Bekästigungsausweife, welche bey einer sich ergebenden wesentlichen Verände­rung hiernach von Fall zu Fall zu recrificiren sind, sind, kriegscommlffariarisch bestätigt, der Oekonomie-Haupt - Rechnung eines jeden Jahres zuzulegen, bey außerordentlichen Umstän­den aber, besonders wenn sich die Meinungen der Administrations-Behörden nicht vereini­gen sollten, zur hofkriegsbuchhalterischen Prüfung dem k. k. Hofkriegsrathe zu unterlegen, von welcher Hofkriegsstelle sofort der einzuhebende Beköstigungspreis von Fall zu Fall be­stimmt werden wird. Bey jenen Bau-Materialien, welche eingekaufet worden sind, und aus dem Regi­ments-Bau - Materialien - Vvrrathe nach obiger Cynosur überlassen werden, sind dem An­schaffungspreise an Regie-Kosten iS Procente zuzuschlagen, und sogestaltig einzuheben. Weiterer Aerariak-Geldem- pfang durch Mater,al»e» - unv Requisiten- Verkauf; Verfahren, wenn aus dem Materialien-Depot Materia­lien unv Requisiten veräußert werden. Hkth. am 28, 2ft?r. 807.B i3i4* Zu welchem Behuf« Mate­rialien und Requisiten, dann an wen, aus dem Bau - Ma- termen-Depot überlassen wr., den können. Hkth. am 28. Apr. 807. B1824. » » 3o. Mer. 81 o. B 1986. » » 26.9fiov. 811. B3o44­* v iS, j)íC« 812. B 3908. Berechnung der Beköstigung, mit Zufchlagung von iS Prcs centen Regie - Kosten. Hkth. am 28. Apr. 807. B ,324. n » 3o. Apr. 810. B 1986. Diese Beköstlgungsausivcise sind der hoskriegsräthl. Be- gnehmrgung zu unterziehen. Hkth. am3o. Avr. 810. B 1986" Benehmen öey anqekauften Bau - Materialien. Hkth. am 2»- 3ul. 807. B ii58, Ba«d XH. 63

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