Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)
Von der Baugelder - Rechnungsrichtigk eit. 2ä9 nach jedem Empfange ersichtlich zu machen, welcher Betrag auf die ganze Summe noch aus der Prorenten-Cassa zu empfangen ist. Z. 18293. Ein weiterer Empfang im Gelde ergibt sich bey der Bau-Cassa ferner: a) Durch die aus dem Regiments-Vorrathe an Officiere und sonstige Parteyen käuflich überlassenen Bau - Materialien, als : Ziegel, Kalk und Breter. b) Durch die an Meisterschaften, als Tischler u. dgl., ebenfalls überlassenen Holzschmttwaaren rc., und c) Durch den Verkauf von ganz unbrauchbaren Aerarial - Gebäuden, deren Bestandtheile, Bau-Materialien und Requisiten. tz. 13294. Vermöge Systemes bleibet bey schwerster Verantwortung verbothen, daß sich kein bey dem Baugeschäfte angestelltes Individuum beygehen lasse, ohne Vorwiffen und Anweisung des Regiments - Commando's und des respicirenden Feld - Kriegs- Commissariats Bau-Materialien oder Requisiten von den Regiments- oder Compagnien-Vorrathen irgend jemand vorzuleihen oder zu veräußern. Wird aber auf ausdrückliche Anweisung des Regiments - Commando's und respicirenden Feld - Kriegs - Commissariats gegen bestimmte Preise die Ueberlassung bewilliget, so müssen gleich in der Anweisung, nebst dem Materialien-Quantum auch der Preis und der ausfallende Geldbetrag ausgedrücket, der Geldbetrag aber an dre Regiments - Bau- Caffa gegen Erlagsschein, sonst aber an niemand abgeführt, und erst nach geschehenem Erläge bas Materiale erfolgt werden. §. 18296. Da in der Militär - Gränze die Bau-Materialien nur sehr schwer, oder gar nicht von Privaten zu erhalten sind, so sollte die käufliche Ueberlassung bey den Regimentern nur an Offlciere und Militär-Parteyen, oder auch an Granzer; bey den Militär - Communiräten «n Bürger und Contribuenten, überhaupt aber nur zur Reinigung oder Reparatur ihrer bewohnten Gebäude und kleinen Herstellungen, und zwar nach Maßgabe des wirklich bestehenden Vorrathes an solche Individuen Statt finden, welche eintretender Rücksichren wegen dieser Aushülfe bedürftig und würdig sind, wogegen aus Begünstigung oder vey unzulänglichem Vorrathe eine Anweisung und Erfolgung Niemahrs einzurreten har. §. 18296. Damit aber das Aerarium hierin keinen Schaden leide, so sind die erzeugten Bau- Materialien, als: Ziegel, Kalk, Breter rc., nach Maßgabe der Quittung, und zwar nach allen Erzeugungserfordernissen zu berechnen, an Regie-Kosten i5 Procente zuzuschlagen , sofort zu berechnen, wie hoch das iou Stück Zregel, der N. Oe. Metzen Kalk, oder das 100 Stück Breter oder Schindeln dem Glanz- oder Communitäts-Proventen-Fände zu stehen komme. §. 18297. Derley Bekästigungsausweife, welche bey einer sich ergebenden wesentlichen Veränderung hiernach von Fall zu Fall zu recrificiren sind, sind, kriegscommlffariarisch bestätigt, der Oekonomie-Haupt - Rechnung eines jeden Jahres zuzulegen, bey außerordentlichen Umständen aber, besonders wenn sich die Meinungen der Administrations-Behörden nicht vereinigen sollten, zur hofkriegsbuchhalterischen Prüfung dem k. k. Hofkriegsrathe zu unterlegen, von welcher Hofkriegsstelle sofort der einzuhebende Beköstigungspreis von Fall zu Fall bestimmt werden wird. Bey jenen Bau-Materialien, welche eingekaufet worden sind, und aus dem Regiments-Bau - Materialien - Vvrrathe nach obiger Cynosur überlassen werden, sind dem Anschaffungspreise an Regie-Kosten iS Procente zuzuschlagen, und sogestaltig einzuheben. Weiterer Aerariak-Geldem- pfang durch Mater,al»e» - unv Requisiten- Verkauf; Verfahren, wenn aus dem Materialien-Depot Materialien unv Requisiten veräußert werden. Hkth. am 28, 2ft?r. 807.B i3i4* Zu welchem Behuf« Materialien und Requisiten, dann an wen, aus dem Bau - Ma- termen-Depot überlassen wr., den können. Hkth. am 28. Apr. 807. B1824. » » 3o. Mer. 81 o. B 1986. » » 26.9fiov. 811. B3o44* v iS, j)íC« 812. B 3908. Berechnung der Beköstigung, mit Zufchlagung von iS Prcs centen Regie - Kosten. Hkth. am 28. Apr. 807. B ,324. n » 3o. Apr. 810. B 1986. Diese Beköstlgungsausivcise sind der hoskriegsräthl. Be- gnehmrgung zu unterziehen. Hkth. am3o. Avr. 810. B 1986" Benehmen öey anqekauften Bau - Materialien. Hkth. am 2»- 3ul. 807. B ii58, Ba«d XH. 63