Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)
*4 XL1X. Hauptstuck. T. Abschnitt. Deposita bis zur Berichtigung zu führen, wodurch es thunlich wird, in der Gelderberechnung diese VerpflegSrückstände compagnie- und escadronsweife summarisch einzustellen, weil es hierbey unmittelbar zur Obliegenheit des respicirenden Feld-Kriegs - Commissariats wird, sich aus den in der Kanzelley vorhandenen Compagnien- und Escadrons- Individual-Verpflegs- Listen die volle Ueberzeugung zu verschaffen, damit niemand an seiner Gebührsforderung verkürzet , somit dießfallsige Aktiva und Deposita mit der vollen Präcision berichtiget werden. Sobald die Compagnie-Verpflegs-Listen zur Rechnungs-Kanzelley gelangen, gehet der Rechnungsführer dieselben genau durch, merket sich die entdeckten Unrichtigkeiten vor, und gibt solche mittelst Regiments-Befehles zur Berichtigung an die Compagnien ederEsca- dronen von Monath zu Monath hinaus. Wenn dieses geschehen ist, so wird zur Verfassung - der Compagnie- oder Escadrons- Probegebühr geschritten. Inder Comp agnie- oder Es6affa-2»urnatj Nr. 7Duechfrchrz cadrons-Probe wird angesetzt, was in der Rubrik V e r p f l e g u n g in der Verwendung der Verpflegs-Listen berechnet worden ist; dann ist dasjenige mit Anziehung des Journals- Artikels dazu zu schlagen, was andere Compagnien für diese Compagnie aufgerechner haben, oder diese Compagnie sich selbst zu wenig zur Gebühr gestellet hat. Von dieser hiernach zu ziehenden Summa sind sodann die Posten abzuschlagen, welche von der Compagnie oder Escadron zu viel berechnet worden sind, oder was für Zugetheilte von anderen Compagnien aufgerechnet worden ist. Wenn ntm von dieser Summa der Gebühr zur Ausgleichung der Naturalien das Geld ab- und die Naturalien dazu geschlagen werden, so zeiget sich die Pr obe-S u m m a, welche mit der Compagnie- oder Escadrons-Summa im Verpflegöelnwurse gleich seyn muß. §. i3i44. Das nach dem Formulare Nr. 7, verfaßte Cassa-Journal ist ein ganz einfaches Dokument, in welches alle täglichen Handlungen und Gebühren von Fall zu Fall gleich eingetragen werden müssen, wie sich eine Einnahme oder Zahlung ergibt. Zn Empfang kommen alle Gelder, welche zu einer Regiments - Cassa auf was immer für eine Art eingehen, und in Ausgabe jene, welche an die Compagnie - oder Escadrons-Commandanren, oder an sonstige Parteyen hinaus bezahlt werden. Das Cassa - Journal, als die Grundlage zur innerlichen Cassa - Richtigkeit, muß in der Regiments-Cassa wie die baren Gelder unter der gewöhnlichen Sperre verbleiben, und wird nur dann heraus genommen, so oft Gelder eingehen, oder hinaus bezahle werden. Alle Monathe wird das Cassa-Journal dergestalt abgeschlossen, daß die Verwendung gegen den Empfang gestellt, und sonach der Rest ausgewiesen, welcher in den betreffenden Münzqar- tungen, in denen die Caffa - Barschaft mit Ende eines jeden Monathes bestehet, aus einander gesetzt wird. Die Beylagen zum Cassa-Journale nennt man Journals-Artikel, die mit Anfang eines jeden Militär-Jahres angefangen, und bis an das Ende des Militär- Jahres fortlaufen. Unter Durchfuhr wird tm Mgemeinen jener Betrag verstanden, der unter dem nahm l ich eil Journals-Artikel im Empfange und in der Ausgabe ganz gleich ist, den numerären Betrag daher nicht ändert, und entweder durch die Gebührsstellung oder sonst zur Erzielung der Cassa-Richtigkeit noch zu berichtigen ist. Es sind also, nebst den Verpflegs - Listen, dann des halbjährigen Regiments-Unkosten- und des Feld - Requisiten-Pausch - Quantums auch noch die Compagnien - oder Escadrons- Probe - Eptracte, dann die commiffariatischen und buchhalterischen Anmerkungen durchzuführen nothwendig. So sind auch unbezahlte Posten durchzuführen und in Empfang zu nehmen, wenn die Gebühr in Ausgabe gestellt ist, und diese unbezahlten Gelder bey den Depositen in Empfang gestellt werden müssen, die dann wieder bey denselben in Ausgabe zu bringen sind, wenn die depositirren Gagen verausgabt werden. Auf gleiche Art müssen auch solche Posten durchgeführt werden, welche entweder bey den Aerarial - Geldern in Ausgabe, und bey den Depositen im Empfange erscheinen, oder aber welche von den Parncular - zu den Aerarial - Depositen übertragen werden. ( ScHiptigwie ? ofceir eécaörené; 4'ro6i >