Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

Von der Rechnungsrichngkeit der Regimenter, Bataillone und Corps. Haupt-Gelder-Derechnunr Rr. 8, tz. 13145. Die Haupt-Gelder-Berechnung (nach dem Formulare Nr. 8) bestehet: Aus der Gebühr, » dem Empfange, und » dem Cassa-Ausweise. Zur Gebühr und Verwendung gehören: a) Die Forderung vom vorigen Monarhe. b) Der Verpflegsentwurf. c) Der Service - Entwurf Hierzu: d) Die Berechnung auf Recrutirung. / e) Die Consignation über Vorspann. f) » » » » Schlafgeld. g) » Berechnung über Feuergewehr -Reparatur, Flick-Spesen und Schuh-Repa­ratur. > h) » Berechnung über das halbjährige Unkosten-Pauschale, und i) die Berechnung über das halbjährige Feld - Requisiten - Pauschgeld. §. 18146. In der (nach dem Formulare Nr. 9 zu verfassenden) Recrutirungs- und Re- montirungs-Berechnung kommen in Verwendung: 1 stens : Die Hand - und Werbgelder, die sich auf die Monath-Tabelle und Assent-Listen gründen. srens: Die Reengagirungs-Gelder, wozu die Reengagirungs- Listen zum Belege dienen. 3ten6: Das Equipirungs-Douceur, von den aus den Feuergewehrstande zu Ober-Of­ficieren beförderten Individuen. 4tens: Das Viaticum vermöge kriegscommissariatisch bestätigter Consignation. 5rens: Die Abfertigung der Witwen und Waisen. btens: Die Taglia vermöge gerichtlichenConstituts und Regiments-Befehles. 7ten5 : Das Complotts - Entdeckungs - Douceur, vermöge gerichtlichen Constiruts und Regiments-Befehles. 8tens: Dre Dienst-Gratialien, vermöge Dienst-Gratial-Aufsatzes, welcher sich auf die Muster-Listen gründet. 9tens: Das Rcmonten-Geld, vermöge Assent Listen und Monath-Tabelle. ivtens: Das Reit-Douceur, vermöge kriegscommissariatisch bestätigter Consignation, welche die Muster-Listen zum Grunde hat. Die Percipienten-Quittungen ge­ben den Beweis der legalen Verwendung. tz. 18147. Die Gebühr der Vorspann beweiset die Marsch-Route, die Vorspanns-Ouittun- tungen documenriren die Verwendung, die nach dem Formulare Nr. 10 auszuweisen ist. §. 18148. Der Service-Entwurf gibt die Gebühr der Schlafgelder; die Schlafkreuzer- Quittungen dienen zum Belege der Ausgabe, über welche (eine Consignation nach dem For­mulare Nr. 11) zu stellen ist. §. 18149. Der Aufsatz über die Extra-G elder (nach dem Formul. Nr. 12) enthält die Feuerge­wehr-, Pistolen-, Stutzen-, Carabiner-Reparations Gelder, die Flick-Spesen für Mann und Pferde, dann Schuh- und Sriefel-Reparatur, Pferde-Curen, Pauschalien der Compagnien und Escadronen, in welcher im Kriege auch das Pauschale zur Unterhaltung der Proviant-Wagen für das Regiments-Packwesen, das Pauschale zur Ausbesserung und Unterfütterung der Vorspann; Nr. 1# Schlafgeld; Nr. 11. Extra' Gelder-Berechnung - Nr. ". 9tecirufirun* ttnb tinutgö*33cmf;nwng; 9tr. 5.

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