Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)
Von den Licitatronen.-3 erstandenen Bessbothhnit der ganzen Waare selbst, oder wenigstens mit einem zureichenden Theile derselben, sogleich decke, bis die Genehmigung erfolgt, wo ihn- sodann der genehmigte Bestboth zu bezahlen, oder, bey nicht erfolgender Genehmigung , die Waare unversehrt zurück zu stellen seyn würde. Da jedoch die Uebergabe der ganzen, und oft auch eines Theiles der Waare in ihrem ganzen Umfange in der Ueberrragung oder in der Oertlichkeit Hindernisse findet, und nicht wahrscheinlich ist, daß die Besitzer der Waare sich zu solchen Jnterimal-Uebergaben leicht verstehen dürften, so wurde bestimmt, daß nach erstandener Llcitation entweder sogleich ein Zehntel oder wenigstens ein Sechstel eingeliefert oder der dießfallsige Geldbetrag erleget werde. §. 1243t. Bey Versteigerung des Schiffsmiethlohnes in Slavonien muß, nach geschehener Einsammlung der Offerten, die Licirations-Behandlung in der Art vor sich gehen, daß erst dann, wenn alle Anträge der Spediteurs gesammelt sind, solche an einem Tage einzuberufen sind; wo sodann der billigste Preisantrag den theuersten Offerenten am ersten zur Herabstimmung bekannt zu geben ist, und wenn derselbe herab gestimmt wurde, so ist der ihm nach der Höhe des Preises folgende über das Behandlungs-Resultat des erste- ren zu vernehmen, und zu trachten, daß so der herab gehandelte Preis von einem zum andern in derjenigen Reihe zur Herabstimmung gebracht werde, in welcher sie nach der Billigkeit ihrer ersten Offerte stehen, wornach der ursprünglich wohlfeilste Proponent am lehren zu vernehmen, und dann der Abschluß des Licltations-Protocolles demselben vorzugsweise zuzugestehen ist, wenn er von dem durch die voraus gegangene Behandlung neu erreichten niedrigsten Preise noch einen Nachlaß anbiethet; außer dem tritt derjenige Proponent, welcher den billigsten Preis angeöotyen hat, in das Recht des Contractes. h. 12482. Bey der Veräußerung, dann der Einsendung d erL i cit a ti 0 n s - P r e§ tocolle über das Pohlmehl und die Kleyen muß der Publications-Zertel zur Le- galisirung und Bewährung, daß die Licitation wirklich in aller Förmlichkeit verlautbaret, und in dem bestimmten Orte und in der gehörigen Zeit wirklich abgehalten worden sey, von der Ortsobrigkeit unterfertiget seyn. Die Verlautbarung zur Erzielung einer vortheilhaften Concurrenz hat im Umkreise von zwey Meilen zu geschehen. Es muß in dem Lrcitations - Protocolle die Gattung der zu veräußernden Kleyen wohl ersichtlich gemacht, und solche auch in den Vorraths-Rapporten ausgewiesen werden. Endlich ist in dem Berichte die Bilanz aufzunehmen, in welchem Verhältnisse der Kleyen - Verkaufspreis zu jenem der Früchte nach dem zur Zeit der Versteigerung bestandenen Mittel-Marktpreise stehe, um ermessen zu können , ob der dritte Theil des Fruchtwer- theS erreichet, oder um wie viel mehr oder weniger eingegangen sey. §. 12433. Ein durch Rücktritt von der einmahl gegen das Aerarium im Licitations-Wege einge- gangenen Verbindlichkeit als unverläßltch Erscheinender darf nie wieder zu irgend einer Aerarial - Licitation zugelaffen werden, wenn nicht dießsalls zu seinen Gunsten vom k. k. Hofkriegsrathe eine besondere Ausnahme Statt findet. Dasselbe gilt auch von den zahlungs- oder lieferungSrückständigen Pächtern§. 12484. Nach einer gehörig kundgemachten und ordentlich gepflogenen Versteigerung darf auf nachträgliche Offerte keine Rücksicht genommen werden, den Fall ausgenommen, wenn unter den Licitanten ein sträfliches Einverständnisi wahrgenommen würde. §, 12435. Dem Lieitations-Protocolle ist auch ein Exemplar der geschehenen Kundmachung, Band Xi. 19 BeobachtunK a) bey Versteigerung des Schiffsmiethlohnes in Slavo» nie«; Hkth. am »4. Feb, 815. A 110'-. b) bey Versteigerung des Pohlmchles und Der Kleyen. Hkrh. am 2ü. 3un. 815. A 40-55. Lieferung^ -oder Zahlungsrückstand me Licitantcn dürfen nie wieder zu einer Aerarial Licitation zugclaffen werten. Hkth. am >5. Iun. 814. u 2781. » » 7-März 8-7.15.2871. Nichtannahme nachträglicher Offerte. Hkth am 2. Dec.812. K 4549Den Licitations - Protocol« len ist immer ein Exemplar der Kundmachung bevzulegen. Hkth. am »2. May 814.1. <6 »3.