Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)
XB. Hauptstück. Von den Verschanzungen und Verhauen. B. Von den Verhauen. §. 12181. Machen kriegerische Umstände in militärischer Hinsicht Verhaue nothwendig, f» werden auch bey diesen Sicherheitsmaßregeln immer entweder die Gegenden, wo diese angelegt werden sollen, bezeichnet, oder die zweckmäßige Auswahl und Ausführung dem Beauftragten unter seiner Responsabilität überlassen. §. 12182. Was die dazu erforderlichen Requisiten, Materialien und Arbeiter betrifft, so ist sich hier eben so, wie bey den Verschanzungen, zu benehmen. §. 12183. Die eommandirten Militär-Arbeiter erhalten auch hier Zulagen, die von ihrer Militär-Behörde immer gleich bestimmt werden. teie bit 2Tnregung tiane au gcfcVe&en f>«t; 25ei>fifjaffung &er 9teguifiten MRÖ SWaterifllien. •fcftt». am 28. &t\>. 8i5.I 5494« » » »7. 3un.8t6. 145»3. >* » 81. SOiat) 817. 13965. 3uf«gc fűt 2Jíilííttr;Jít&ei-' tr. Qftfy. am 18. Jipr. -85, g 1087