Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)
XL11L H a u p t ft ü ck. C. Von den Ersparungen. H. 12297. Auf Ersparung in jeder Hinsicht ist überhaupt von allen Brauschen und Individuen, welche ein äransches Gut in Verwahrung oder Verrechnung haben, vorzüglich zu sehen; ins Besondere aber bey jenen Gegenständen und Gelegenheiten, wo es die Umstände nicht zulassen, ein bestimmtes Ausmaß als Normale fest zu setzen. §. 12298. Die bey den Beurlaubten in Ersparung gebrachte Löhnung und Naturalien fallen dem Aerarium anheim; eben so die wirklich rückständigen Natural-Forderungen, und die, bey bewilligter Grasfütterung, in Ersparung gebrachte Natural-Verpflegung. §. 12299. Die in Ersparung gebrachten Werbgelder fallen dem Werb-Fonde anheim, und können nach Gutbefinden des Regiments zur Beförderung der Werbung und Reengagirung keinesweges aber zu anderen Zwecken verwendet werden. §. 12800. Wenn bey einem Regimenté eine Charge, welche ein Adjutant zu beziehen hat, eine Zeit vacant bleibt, oder wenn ein solches'Individuum wegen eines erhaltenen Urlaubes das Adjutum zu cariren har, so fällt diese Ersparung dem Regiments- Unkosten - Fonds anheim. §. 12801. Die Ersparung an Efecutions-Geldern bey der auf Executiongeschickten Mannschaft hat dem Spitals - Fonde zu Baden anheim zu fallen. §, 12802. Wenn sich bey dem Arbeitö-Fonde in der Gränze eine Ersparung ergibt, so ist sie vor: allen zur Erhöhung des Taglohnes für die Arbeiter, welche bezahlt werden, und zu solchen gemeinnützigen Unternehmungen in der Gränze zu verwenden, welche die Erleichterung oder Verminderung der öffentlichen Arbeiten zum Zwecke haben. §. 12 3o3. Diejenige Ersparung, welche sich durch die Abgabe des Schwefels, der an die Pulvermacher im Netto - Gewichte erfolgt wird, ergibt, ist eben so, wie dieses mit dem Sal- niter, der erspart wird, geschieht, in der Pulver - und Salniter-Verschleiß- Rechnung nachträglich in Empfang und in fernere Verrechnung zu nehmen. D. Von den Uebergenüss en. §. 12804. Uebergenüsse jeder Art sind so viel als möglich zu vermeiden, indem alle Natural-und Service - Uebergenüsse von denjenigen Regimentern, Corps und Parteyen, welche sie gemacht haben , nach dem Durchschnittspreise, welcher von der Hofkriegsbuchhglrung alle Jahre Hanaus gegeben wird, zu vergüten sind, solche Uebergenüsse mögen nun von dem in natura zu viel Gefaßten oder von dem nicht in natura heraus Genommenen, sondern aus im Gelde nach der regulamentsmäßigen Vergütung zu viel reluirten Portionen entspringen. §. it23o5. Der Uebergenuß an Prima - Plana - Portionen kann niemahls mit einer Ersparung an T ienftpferd - Portionen ausgeglichen, sondern es jnuß jener dem Aerarium vergütet, und diese müssen demselben zu gute geschrieben werden , wogegen ein Uebergenuß au DienstpferdWas hinsichtlich der Erj^a- nmg zu beobachten ist. Hkth. am 1. 807. k 1450» » 3e, SDiÄrj 808» M 261, Wem das bey den Veurkaub- ten in Ersparung Gebra«bke, dann wem die rückständig« Natural-Forderung und ersparte Natural-Verpflegung zufal- ten. Hkth. am 19. 2fpr. 769. » » ft. Äpr. 776. » » 18. 2ip«. 785. G 2087. Wem die ersparten Werb- gclder zufalken; Hkth. «im 17. März 771. » » 7. Nov. 772. » >» »7. März 778. Welch e Ersparungen demRe- ginients - Unkosten -Fondc anheim fallen. Hkth.am -2.N0V. 777.D 3618., Wem die ersparten Epecu tiens - Gelder gehören. Hkth. am >7. Feh. 774. •* » rä. Dct. 776. » » 25. 2ct. 777. Wie die allenfallsigen Ersparungen bey dem Arbeits- Fonde in der Gränze zu verwenden sind. Hkth. am 5. Oct. 807, b 248». Was hinsich lief; der Ersparung des im Netto - Gewichte tirolgten Schwefels an die Pulv.rmacher au beobachten ist. Hkth. am 8. F-b. 816.1 901, Wie die Natural-und Service - Ucberaenüsse zu vergüten sind. Hkth. am 18.2fpr. 785. G 2087. » » 1.2iiy • 806. A 584<>, » * >. Dec. 806.16469. x * 3o. Äug. 807.A 6920. » »14. Srt- 812, a 612. Was hinsichtlich der Ueber- genüffe an Pnina-Plana-Por- tione« zu beobachten ist;