Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)

Einsendung der Straßen- Rapvorre; Ausweisung der Straßen; und ob sie chausseemäßig herge- stellet sind. (,kth. am «3. Apr. 78 C -798. Verfassung eines Lokals durch die General - Eommanden. Hkth am 13. Apr. 78». G 1798. » »1«. Jun. 786. Formular zu den Straßen- Rapporten. Hkth. am 1.2lug, 816. g 5»,9. A. H. 12188. Die Straßen - Rapp 0 rte, in denen jene Strecken, auf welchen Gebrechen vorgefun- Len wurden, mit der Bemerkung, in was sie bestehen, und wie sie zu beheben, dann ob es chausseemäßige oder nur landartige Straßen seyen, angezeigetwerden müssen, sind von den Regimentern mit Ende Oktobers eines jeden Jahres dem General-Commando einzureichen. tz. 12189. Die Rapporte haben vorzüglich die perpetuirlichen Militär- und Kriegs-Marsch- Routen, dann die Communications - Straßen in der Regiments-Nummer auszuweisen. §. 12190. Weiter haben diese jährlichen Rapporte auch jene Strecken auszuweisen, welche etwa seit vorjährigem Rapporte chausseemäßig hergestellt worden sind. Z. 12191. Bey dem General -Commando ist aus diesen Regiments-Eingaben ein Totak- Straßen-Rapport zu verfassen, die Strecken, wo eine, und welche Herstellung nö- thig sey, der Landesstelle zur Abhülfe bekannt zu machen, und solcher mit der Bemerkung, was hierüber veranlasset worden ist, einzureichen. §. 12192. Damit die Regimenter in der Beurtheilung der Gattungen der Straßen und ihrer Beschaffenheit, dann der zu beschreibenden Communicationen,, in der Beschreibung, wie weit nahmlich dieselben reichen, mit Rücksicht auf die verschiedenen Jahreszeiten, einen rich­tigen Ueberblick bekommen, wird das Formular A zu den jährlich einzusendenden Rapporten beygedruckt. XLI. H a u p t st ü ck. 1

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