Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 10. (Wien, 1821)

Von dem Militär--Gränz-Co m«nu nl tarS-Regulativ. Fornular Ne. 18. bi Eidesfor mel für einen Spitalsverwalter. Ich N. N. schwöre zu Gott dem Elllmächtigen einen Eid, daß ich dem Vorgesetzten Magistrate jederzeit treu und gehorsam seyn, alle von dahrr und dem Polizey-Commissär erfolgenden Befehle auf das genaueste vollziehen, niemanden ohne Vorwissen des Magistra­tes in das Spiral aufnehmen , bey Verpflegung der Kranken ohne die mindeste Rücksicht oder Parteylichkert vorgehen, für jeden Kranken gleiche Gefälligkeit, oder Obsorge, sowohl bey Tag als im Nothfalle bey der Nacht tragen, das Spital jederzeit rein, und alle Spi­tals-Effecten in möglichst gutem Stande erhalten, auch davon, so wie von den Naturalien, ohne Erlaubniß nichts zu meinem eigenen Gebrauche verwenden, alle in dem Spitale etwa vorgehenden Unordnungen dem Magistrate zur Abhülfe anzeigen, auch die zu einer Verbesse­rung dienlichen Vorschläge machen, dem Kranken Nicht mehr, noch weniger, als die vor- schriftmäßige Verpflegung abreichen, und mich hierin, so tw bey Abreichung der Medica- mente, nach der genauen Vorschrift des Doctors oder Arztes verhalten, in Verrechnung der Verpficgungsgelder und Requisiten mit Treue und Richtigkeit vorgehen, die Spitalsrech­nungen nach der Vorschrift verfassen, und in der bestimmten Zeit einreichen, das Aufkom­men des Spitals-FondeS durch die möglichste Industrie und gute Wirthschaft befördern, und mich jederzeit m meinem Amte so verhalten wolle, daß ich es vor Gott und meinen Vor­gesetzten mit Recht zu veranrworren im Stande bin. So wahr mir Gort helfe J Formular Nr. 19. Eidesformel für einen Wachtmeister oder Corpora l. Zch N. N. schwöre zu Gott dem Elllmächtigen einen Eid, dem Vorgesetzten Magistrate jederzeit treu und gehorsam zu seyn, alle von daher erfolgenden Befehle und Dienstvorschrif­ten auf das genaueste zu vollziehen, aus meinem Dienste ohne die vom Magistrate erhaltene Entlassung nicht auszurreten, das Stadthaus und die Arreftanren getreu zu bewachen, den mir untergebenen Individuen durch Nüchternheit und Diensteifer mit gutem Beyspiele vor­zugehen, sie zur Erfüllung ihrer Pflichten unnachsichtlich anzuhalten, alle polizeywidrigen Handlungen anzugeben, und mir deren Entdeckung eifrigst angelegen, mich weder durch Geld noch Schenkungen von Erfüllung meiner Pflichten ableiren zu lassen, und mich jederzeit so zu verhalten, daß ich es vor Gott und meiner Vorgesetzten Stelle mit Recht verantworten könne. So wahr mir Gott helfe! Formulái- Nr. 20. Eidesformel für einen Stadtsoldaten. Ich N. N. schwöre zu Gott dem Elllmächtigen einen Eid, daß ich dem Vorgesetzten Ma­gistrate jederzeit treu 11 nb gehorsam seyn, den von daher und dem Vorgesetzten Scadtwacht- meister und Corporale erfolgenden Befehlen, so wie der erhaltenen Dienstvorschrift genau nachleben, aus meinem Dienste ohne erhaltene magistratische Enilaffung nicht austreten, das Stadthaus und die Elrrestanten getreu bewachen, alle polizeywidrigen Handlungen ungesäumt anzeigen, und bereit Entdeckung mir eifrigst angelegen feyn, weder durch Geld, noch durch Schenkungen und andere Nebenabsichten mich von meiner Pflicht »bleuen lassen, und jeder­zeit so verhalten wolle, daß ich es vor Gott und meinen Vorgesetzten mit Recht verantwor­ten könne. So wahr mir Gott helfe!

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