Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 10. (Wien, 1821)
<1.9 XXXVII. Hauptstück. IV. Abschnitt. Formular Nr. 21. Eidesformel für den CommunitaLS-Nauch fangkehr er. Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen Eid, daß ich dem Vorgesetzten Magistrate jederzeit treu und gehorsam seyn, den Von daher und dem Polizey-Commissär erfolgenden Befehlen, so wie der erhaltenen Dienstvorschrift, genau nachleben, die Rauchfänge in der vorgeschriebenen Zeit richtig fegen, und die mich davon abhaltenden Einwohner ohne Rücksicht anzeigen, alle halbe Jahre sämmrliche Feuermauern und derley Orte besichtigen, das entdeckte Mangelhafte zur Abhülfe anzeigen, über dasjenige, was zur Entdeckung einer Feuersbrunst zuträglich ist, bey dem Magistrate die nöthig findenden Vorschläge machen, und mich jederzeit so verhalten wolle, daß ich es vor Gott und meinen Vorgesetzten verantworten könne. So wahr mir Gott helfe! Formular Nr. 1$. Eidesformel für einen Schrankenhüther. Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen mit einem Eide, daß ich dem Vorgesetzten Magistrate jederzeit treu und gehorsam seyn, den von demselben und von den Mautheinnehmern erfolgenden Befehlen, so wie der erhaltenen Dienstvorschrift, auf das genaueste nachleben, in dem mir anvertrauren Dienste auf die Vorbeypassierenden möglichst achten, denselben die Weg-Vollsten abnehmen nnd niemand, den es betrifft, ohne Zahlung oder Frey- Bollete passieren lassen, solche am Schluffe jeder Woche richtig auf das Stadthaus abliefern, den Schranken nach jeder Passierung wieder zumachen, weder durch Geld, noch sonstige Schenkungen und Nebenabsichten mich von Erfüllung meiner Pflichtenabhalten, und mich durch keine Bestechung beirren lassen wolle. So wahr mir Gott helfe! Formular Nr. 23. Eidesformel für einen Feldhüther. Ich N. N. schwöre zu Gott dem 'Allmächtigen einen Eid, daß ich dem Vorgesetzten Magistrate jederzeit treu und gehorsam seyn, den von daher und dem Wirthschaftöverwalter erfolgenden Befehlen, sowie der erhaltenen Dienstvorschrift auf das genaueste nachleben, mich zur bestimmten Zeit auf dem Felde, und in den Weingebirgen aufhalten, dieselben fleißig abgehen, und achtsam seyn, daß weder Menschen, noch Vieh auf den bürgerlichen Gründen Schaden anrichten, in diesem Falle nach Möglichkeit die Menschen arretiren, und das Vieh aufhalten, oder dem Magistrate die augenblickliche Anzeige erstatten, und mich hierin weder mit Geld, noch aus anderen Absichten zur Verhehlung verführen lassen wolle. - So wahr mir Gott helfe!