Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)

83 Diese Machrerweiterung wurde von allen nachherigen Päpsten ohne Einrede be­stätiget. Im Jahre 1778, als der Beichtvater Ihrer Majestät der Kaiserinn Maria Theresia dem Amte eines Groß - Capellans entsagte, wurde solches vom Allerhöchsten Hofe der unmittelbaren Leitung des k. k. Hofkriegsrathes untergeordnet. §• 0&44. Wenn es sich daher um einen Ersatz des RegimentsGarnisons-ol er Spitals-Ca­pellans , oder um die Entfernung eines unwürdigen Capellans von jener Anstellung, oder auch um Militär - Religions - und Kirchensachen handelt: so erhält das apostolische Feld-Vicariat durch den Hofkriegsrath die nöthigen Aufträge dazu, oder die Mili­tär-Hofstelle hohlt nach Umständen dessen gutachtliche Aeußerung ein. §. 9645. Dem apostolischen Feld - Vicar steht das Recht zu, bey geheimen Ehehinder­nissen von Militär-Personen, mit Verschweigung der Nahmen und Parteyen, dem obwaltenden Gewissensfall dem betreffenden General-Commando anzuzeigen, und um die Nachlassung und Dispens von dem bestehenden Ehehindernisse einzuschreiten. h. 9646. Die General - Commanden haben in dergleichen ohnehin selten vorkommenderrFällen das Ansuchen und Vorwort des apostolischen Feld - Vicariats günstig und geeignet aufzu­nehmen, und die angesuchte Dispens zu ertheilen, wobey sich jedoch von selbst versteht, daß unter solchen geheimen Ehehindernissen der Mangel der gesetzmäßigen Erlaubniß zum Heirathen keinesweges verstanden werden könne. . . , H. 9647. Von den aufgekö seren Truppen und Branschen werden nach Verkauf von drey Jahren die Pfar r büche r vom Feld- Sup eriorate an das apostolische Feld-V irari at zur Aufbewahrung übergeben,, von welchem sodann die allen­falls auch vorkommenden Auskünfte hierüber zu erthellen sind. h. 9648. Zur Deckung d e s B ed a r f e s a u fS ch r e ib-M a t eri ali en, Holz, Licht,, Buchbinder arbeiten u. dgt. ist ein Pauschale von jährlichen zwey hundert Gulden fest gesetzt worden. H. 9649­Da. aber dieser Betrag derzeit unzureichend ist,, so hat der k. k. Hof­kriegsrath, im Einvernehmen mit der k. k. allgemeinen Hofkammer, anbefohlen, über jene Kosten, welche das obige Ausmaß übersteigen, eine eigene Rechnung vierteljährig zu legen, und sodann für den darin ausgewiesenen Ueberschuß den Er- fatz aus dem Umversal - Kriegszahtamte, auf Anweisung des k. I. Hofkriegsrathes, gegen ungestämpelte Quittung ausserordentlich zu empfangen. XXXVI. Hauptstück. II. Abschnitt. Von dem Feld-Sup erisrate. II. Abschnit t Don dem Feld-Superiorate. §. 965o. Da es sich zeigte, daß wegen zu großer Entfernung des apostolischen Feld-Mears alL geistlichen Vorstehers die Aufsicht zu wenig, und der Geschäftsgang nicht schnell genug war, so wurden im Jahre >776 für Ober-und Nieder-, dann Inner - Oesterreich neueFeld-Su- p er io re gngestellet; jene 9.02 Feld - Superiore aber in den übrigen Provinzen, welche von dem Jesuiten-Orden schon früher ausgesetzet waren, zur Wirklichkeit befördert­Dessen Obliegenheiten. Hkth. am 3. März 8o3, Welches Recht dem Dicariate bey geheimen Ehehinderniffen justeht; Be obachtungen für 5ie Ge-- neral- Eommanden hiecbey. Hkth. am 1.G 63%5, " # .....f ■ ■ Aufbewahrung der Pfarrdu- chervon aufgeloseken Truppen. Hkth. am 6.5ei>. 810. E l36n, » » 10. Scc. 8i5. E 6186. Jährliches Kanzelley - Spe­sen-Pauschale. Hkth. am 4. Dep. 778. Wann über dieses Pauschale eine eigene Rechnung zu le­gen ist. Hsth. am 5. Aug. 9i5. E 4,09. Aufstellung irr pe. vracr;

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