Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)
82 XXXVI. Hauptstück. I. Abschnitt. Von dem apostolischen Feld - Vicariate. XXXVI. HLuptstück. Von der Militär - Geistlichkeit, daun von den Religions - und Kirchen suchen. I. Abschnitt. Von dem apostolischen Feld - Vicariate. §. 9043. den ersten Zeiten der Monarchie waren immer Bischöfe oder einer der vorzüglichsten Landes-Prakatén, welche mit bischöflicher Gewalt die kaiserliche Armee besorgten, den Titel eines Arm ee-Ge n c ral-Vicars führten, und die elgentli^ chen Vorsteher der Militär-Kirche und Militär-Seelsorger. Im Jahre 1648 hat Kaiser Ferdinand der III. obige geistliche D berge malt auf ben Jesuiten - Orden übertragen, babét) aber, auf die Vorstellung der Ordensvorsteher, die Abänderung begnehmiget, baß der Jesuit, bem dieses Amt verliehen war, zwar die bischöfliche Gewalt eines kirchlichen Vorstehers in der Armee ausüben, aber nur den Titel eines Feld-Superiors führen sollte. Diesem Feld-Superior wurde zur Beförderung besGeschafres ein Jesuit alsHülss- priester beygegeben, der bis zum Jahre 1689 General-Stabs -Capcllan hieß. Diese geistliche unbeschränkte Verwaltung war aber damahls nur auf die Kriegsbauer bemessen, für die Friebenszeit war wohl die Vermuthung, aber keine Bürgschaft für ihre Fortsetzung vorhanden. Hierdurch entstanden schädliche Stockungen bet) der Militär - Seelsorge, und manche Reibungen mit ben Civil -Diöcesen, welche, als sie häufiger zum Vorscheine kamen, ben allerhöchsten Hof bewogen, auf die Herstellung der oben bemelbeten kirchlichen Verwaltung auch für ben Friedensstand bet) dem päpstlichen Stuhle anzutragen, worauf die Papste die bischöfliche Obergewalt in der k. k. Armee ihrem jeweiligen 9? untiu 6 am Kaiserhose mit bem Befugnisse zutheilten, baß derselbe immer den Beichtvater des Kaisers mit bem Titel eines Groß-Capellans delegiren könne. So blieb die geistliche Verwaltung bis zum Jahre 1720, wo der bamahlige Groß- Capellan, ein Jesuit und Beichtvater Seiner Majestät Kaiser Carls des VI., wegen ausfallender Schwierigkeiten bet) feiner beschrankten und zu abhängigen Gewalt, durch Darstellung der erheblichsten Gründe, eine eigene und bischöfliche Gewalt bet) feiner Heiligkeit bem Papste Clemens bem XI. ansuchte, und so auch bewirkte, baß der Papst in einer an Kaiser Carl ben VI. unter bem 8. Junius 1720 erlassenen Bulle die dienende k. k. Armee für immer von der Gewalt aller Bischöfe los zählte, und unmittelbar feiner päpstliche» Obergewalt mit bem Beysatze »uterzog, daß in Zukunft nur derjenige, den Seine k. k. Majestät zum Groß - Capellan benennen würden, als delegirter apostolischer F e l d - V i c a r die bischöfliche Gewalt über alle der Armee Angehörigen auf sieben Jahre auSzuüben, nach Verlauf dieser Zeit aber die Erneuerung dieser Gewalt ben dem päpstlichen Stuhle anzufuchen habe. Urfatung fceá újjofídifijeri SelD; ííicariatá. #ff$. am 1. 9iot?i 1534-