Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)
0 Von der Caderten - Vchule §. <)35o. Die sa m in tltchen Schreib- und Zeichnungs-Materialien sind auf Rechnung des Aerariums anzuschaffen, und in der monathlichey Rechnung die dießfallsigen Aus» lagen ordentlich auszuweisen. h. t)3 v l. Die zum Unterrichte der Knaben nöthigen B uch.ev, Karte n und Reißzeuge sind ebenfalls vom Aerarium beyzuschaffen, die Aufsicht, Aufbewahrung und Verrechnung derselben aber liegt dem Commandanten der Cadetten - Compagnie ob. Schreib- und Zeichnungs- Materialien sind in Konto des Aerariums anzuschaffen. HUH. am 4. Aug. 8o3. >1 564 und 864. So auch Lehrbücher und Landkarten. Hlth.am 27. 2ru$. 808.1 3851, §. 9352. Der ganze Curs umfasset drey Jahre. Im ersten Jahre werden Arithmetik, Planimetrie, Stereometrie und Situa- üons-Zeichnung gekehrt. Im zweyten Jahre: praktische Geometrie, Feldverschanzung und Waffenkennr- niß; zugleich wird mit der angewandten Tactik der Anfang gemacht. Außer diesen durch beyde Jahre daS Dienst-und Erercier- Reglement, das Schreiben , die böhmische Sprache, die Erdbeschreibung und Geschichte. Im dritten Jahre wird, nebst der summarischen WiederhohluNg und praktischen Hebung der in den ersten zwey Jahren vorgetragenen Lehrgegenstände, hauptsächlich in der angewandten Tactik fortgefahren. Am Ende eines jeden Schuljahres im Herbste sind mit den Cadetten Spaziergänge voczunehmen, um ihren militärischen Ueberblick zu bilden, und ihnen die angewandte Tactrk der Infanterie auf dem Terrain zu zeigen. tz. 9353. Bey der Hebung tut Schreiben sind abwechselnd Stellen aus guten deutschen Schriften, die sich nicht nur durch lehrreichen Inhalt, sondern auch als Muster des guten Geschmackes und einer reinen Schreibart empfehlen, dann gut v erfaß rp Geschäftsaufsätze, Briefe, Berichte und so weiter zum Dictiren zu wählen, damit diese Lehrgegenstände den Cadetten zu gleicher Zeit m mehr als einer Hinsicht nützlich werden. Bey der Geographie muß jede Gelegenheit benützt werden, um den Cadetten zugleich die ersten Begriffe von der Terrain-Kenntniß beyzubringen. Der Lehrer der Geschichte muß sein Augenmerk besonders auf merkwürdige, ihrem Detail nach näher bekannte Kriegsbegebenheiten richten, und vorzüglich solche Thaten in ein Helles Licht setzen, welche die Seele zu erheben, Murh, Ehrgefühl, Ruhmbegierde zu wecken, und das H:rz zu edlen Handlungen zu entflammen geeignet sind. Es versteht sich dabey von selbst, daß sowohl Geschichte alö Erdebeschreibung, da, wo sie mit dem Vaterlande in nähere Beziehung kommen, auch umständlicher und emdringli- cher zu behandeln sind. tz. 9354. Die Cadetten - Compagnie hat mit der Garnison des Ortes, wo eine solche' Compagnie bequartiert ist, zum Etercieren nicht auszurücken, sondern eperciert fü r sich allein. §. 9355. Im Dienst- und Epercier-Reglement sind die Cadetten von den bey jeder Compagnie zur Aufsicht angestellten Officieren zu unterrichten. In so fern diese Officiere die Fähigkeit haben, auch irgend einen oer übrigen Lehrgegenstände gründlich vorzutragen, worauf bey ihrer Auswahl unter andern auch gesehen werden muß, so ift ihnen dieser ebenfalls, jedoch immer mit der Rücksicht zuzutheilen, daß keiner derselben dadurch mit Arbeit zu sehr überladen werde. Für jene Fächer, welche auf diese Art nicht besetzt werden können, sind Officiere ut\jD Unter-Officiere der Artillerie, des Ingenieurs-, Mineurs- und Sappeurs» Corps, oder wo Vano ix. 3 Dauerzeit und des Unterrichtes; Unterrichts-Methode. Hktb. am 16, 3un.8n8, n -8> Exerci ererr. Hkth.am 39, Aug. 8-o. G -858. SBo^er őiTiciíre juw Unter; ri$te $u ncbmen fini>. «m 16.3un, 808, D »85».