Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)

Von dem Schulwesen in der Militär - Gränze. Die Besetzung der erledigten Stipendien steht dem betreffenden General-Commando zu, welches bey Vercheilung derselben auf obige Gründe ein genaues Augenmerk zu neh­men hat. h. 9681. Wenn ein mit einem Stipendium betheiltes Individuum mit Tod abgeht, oder aus der Schule austritt, ist, zur Vermeidung aller möglichen Unterschleife, mit der Behebung des erledigten Stipendiums, und zugleich um einem anderen Zöglinge geschivindere Hülfe leisten zu können, sogleich die Anzeige an den Hofkriegsrath zu machen. §. 9632. Es ist die Pflicht der Compagnie - Commandanten und Officiere, die Schulen in ihrem Compagnie-Bezirke, wenn sie auch nicht in ihrem Bequartierungs - Orte sich befinden, dennoch nach jeweiligem Erfordernisse zu besuchen, und nach zu sehen, ob da- bey nach den bestehenden Grundsätzen vorgegangen werde. §. 9633. Eben so haben auch die S ch u l - D l r e c r 0 r e n die Landschulen zu bereisen, und sie können dabey Einen Gulden C.M. per Station als Vorspannsvergütung aufrechnen, welchen Betrag sie mittelst oberkriegscomimssariatlschen liquibirten Reise - Particulars nach Vollendung einer jeden Schulbereisung aus der Regiments - Proventen - Caffa zu empfan­gen haben. §. 9684. Zur nöthigen Ueberzeugung, daß der Unterricht in den Schulen vorschrift- mäßig gegeben, und die Kinder den abgesehenen Zweck erreichen, sind die Gränz - Com- m u n i t ä t s - S ch u l e n von den P 0 l i z e y - V e r w al r e r n und S t a d t sch r e i b e r n alle Wochen zwey Mahl zu besuchen, und das widrig Befundene dem Magistrate zur Abhülfe anzuzeigen. §. 9635. Den Gränz - Schullehrern, welche im Dienste reisen, gebühret die Vorspann, wenn sie mit kriegscommissariatischer Anweisung versehen sind, gegen Entrichtung des fest gesetzten Vorspannsbetrages. §. 9686. Die Prüfung der Granz-Schuljugend hat alle halbe Jahre, und zwar zu Ostern und im Spätherbste, in Gegenwart eines Stabs-Officiers vor sich zu gehen, bey welcher die Zöglinge durch den Schul-Direktor, Professor, Oberlehrer und Katecheten in allen Gegenständen zu vernehmen sind, welches sich auch von den Mädchen, welche in den weiblichen Arbeiten unterrichtet werden, versteht. §. 9687. Die fleißigsten Schüler, welche sich während des Eurses sowohl in wissenschaft­licher, als moralischer Hinsicht besonders auszeichneten, sind nach geendeter Prüfung zur Aufmunterung mit Prämien zu betheilen, zu welchem Endzwecke für jede Schule ein bestimmtes Pauschale zum Einkäufe derselben bestehet. Von dem Ermessen der Schul- Commissionen und der Gränz-Regimenter wird es abhängen, nach Umständen für dieses Pauschale Jugendschriften oder Kleidungsstücke anzuschaffen, und diese oder das bare Geld zu vertheilen, je nachdem das Eine oder Andere nützlicher und aufmunternder befunden wird. §. 9688. lieber die verteilten Prämien ist ein Ausweis (nach dem Formulare E) einzusenden, und demselben der Conto über die angeschaffren Waaren beyzulegen. h. 9689. Die Gränz - Schul - Direktoren haben über jede halbjährige Prüfung zu relativ niren , und diesem ihren dem Hoskriegsrarhe zu erstatrellden Berichte eine Auszugs-Tabelle aller in Schulsachen erhaltenen Verordnungen Band ix. 20 * 75 Erledigte Stipendien - Plä­tze sind sogleich dem Hoskriegs- ratbe anzuzeigen. Hkth. ainry.Aug. 806. X 118. Die Compagnie- Gomman- danten un'ü Officiere haben die Schüler im Bezirke öfters zu visitiren. Hkth. am 20. Sep. 783. B 1011. Vereisung der Landschulen durch die Schul-Direktoren- — Vorspannsvergütung hierbei). Hkth. am 1.5t"b. 804. B 3z3. » » 20.3an. 814. B 376. Wöchentliche Visitation der Gränz - Communiräcs- Schu­len. Hkth. am 24. Oft. 784. B 2069. Verabreichung der Vorspann für die im Dienste reisenden Schullehrer. Hkth. am > >. Apr. 822. I 1843. ' Wann, wie und durch wen die Schuljugend zu prüfen ist. Hkth.am 18.May 776. N 618. Die flcisiiqsten Schüler er­halten Prämien. Hkth an> 28. Gep. 8,1. B 3o34. » » »6. März 8>9. B 1,37. Prämien - Ausweis. Hkth. am 24. Ort. 816. B 4073, E. WelcheDocumente der Schul- Rclalion zuzuleqen sind Hkcb. am >4. Aug. 777. » » cl. Feb. 778. B >78. v> » 2>.2än.801. » » 14. ÖCt. 8i3. B 4161. » » 24, yct. 816. ti 4073. 20

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