Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)
76 F, G, H und I. Jährliche Einsendung der Schul - Fonds - Rechnungen an die Hofkriegöbvchhaltung. Hkth. am 19. Sep. 8o3. B 2895. Der würdigste Lehrer eines jeden Regiments-Bezirks erhält eine Prämie. Hkth. am r7.Nov.617. B 5196. Beobachtung beym Austritte der Kinder aus der Schule. Hkth. am -4. Oct. 784. b 1069. K. und wie dieselben befolgt worden sind, dann eine Visitations-Tabelle der in der Granze befindlichen Schulen, ein nahmentliches Verzeichniß der in denselben befindlichen Schüler, mit Aufführung ihrer Verwendung, und eine Haupt-Tabelle über den Bestand des Schulwesens (nach den Formularen F, G, H und I) zuzulegen. h. 9640. Die Militär- und Normal-Fonds- Rechnungen sind jährlich am Schluffe des Militär-Jahres der Hofkriegsbuchhaltung zur Revision einzusenden. tz. 9641. Zur Aufmunterung d es LehrstandeS, mit Ausnahme der Siebenbürger Gränze, ist alle Jahre den nach dem Schulberichte als am würdigsten und eifrigsten erkannten Schullehrern in jedem Regiments-Bezirke eine Prämie von fünfzig Gulden aus den Proventen zu erfolgen. §. 9642. Wenn die Kinder die nöthigen Kenntnisse erhalten haben, müssen sie zur Erlernung eines Gewerbes oder einer Profession von ihren Aeltern oder Vormündern angehalten werden, und es ist sodann über dieselben nach geendetem Schul-Curse eine Eingabe (nach dem Formulare K) zu verfassen; im Falle aber die Kinder zu höheren Wissenschaften bestimmt würden, ist zuvor von dem Vorgesetzten General - Commando die Erlaubnis einzu- hohlen. Formular A. » Contract, welcher am unten bemerkten Tage zwischen dem N. N. eines, und der Gemeinde N. anderen Theils geschlossen, und mit Vorbehalt höherer Ratification fest gesetzt worden ist , und zwar: 1) Uebernimmt auf Verlangen der obigen Gemeinde der N. N. den Unterricht der Jugend daselbst, und verbindet sich die Kinder in allen denjenigen Lehrgegenständen, welche sonst für eine jede Trivial - Schule vorgeschrieben sind, zu unterrichten, auch sich hierbey nach dem für die Lehrer bestehenden Methoden-Buche und sonstigen Vorschriften genau zu benehmen. 5) Bewilligen die Unterzeichneten im Nahmen der Gemeinde, diesem ihren künftigen Lehrer N. N. einen jährlichen Gehalt von ... fl. und ein Schreib-Spesen- Pauschale von ... fl., und machen sich verbindlich, ihm beydes vierteljährig auf die Hand, und zwar mit erstem November, erstem Februar, erstem May und erstem August eines jeden Jahres ohne alle Widerrede zu entrichten. 3) Sollen diesen Gehalt sammt Schreib-Spesen von ... fl. nicht die ganze Gemeinde, sondern bloß diejenigen Häuser dem Lehrer zu erstatten haben, deren Kinder die Schule besuchen, und dem Unterrichte beywohnen werden; damit aber die betreffenden Häuser diesen Aufwand desto leichter bestreiten, so darf 4) die Zahl der Schuljugend nie unter . . und wegen des Raumes des zur Schule gewidmeten Gebäudes nicht über . . Köpfe seyn, wofür die Gefertigten unter dem Ansehen der Compagnie gut stehen. 5) Versichert die Gemeinde ferner ihrem zukünftigen Lehrer N. N. ein unentgeldliches Quartier von . . Zimmern, . . Küche, dann Keller, so wie auch die Wohnung jährlich Ein Mahl durch den Maurer säubern zu lassen; außer dem erhält derselbe von der Gemeinde jährlich . . . Klafter weiches (hartes) Brennholz, welches im Monathe . . . eines jeden Jahres ebenfalls unentgeldlich zugeführet XXXV. Hauptstück. IX. Abschnitt.