Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)

y tz. t)56g. Da in der Militär- Grä'nze kein Schulgeld, wie in den übrigen deutschen Erbstaaken, besteht, und sowohl der Bau sämmtlicher Schulgebäude und Lehrerswohnungen, als auch die Besoldung der Lehrer und Lehrerinnen und alle sonstigen Auslagen aus den Proventen bestritten werden, so ist zur Dotirung dieses Fondes von allen Verlassenschaften der Mili­tär-Personen und Parteyen, dann Beamten, Honoratioren, Handelsleuten und anderen Bürgern in den Gränz - Regimentern und Militär-Communitäten, welche den Betrag von 3oo fl. übersteigen, ein classenmäfiiger Beytrag abzunehmen, und zum allgemeinen Gränz- Proventen-Fonde abzuführen. h. 957°* Die akatholischen Gemeinden können zur Erbauung ihrer Schul­hauser auch in unserem Lande Collecten machen, haben jedoch beym Baue derselben die möglichste Wirthschafr zu beobachten, um die Unierthanen durch zu viele Beyträge nicht außer den contributionsfahigen Stand zu setzen. §. 9571. Den jüdischen V orstehe rn und Gemeinden steht es frey, zum Wöhle ihrer Nation und zur besseren Bildung der Jugend sowohl in Städten, als auf dem Lande, wo eme beträchtliche Zahl jüdischer Familien sich befindet, öffentliche Schulen anzulegen, und in solche ihre Kinder zu schicken. tz. 9672. Zum Unterrichte der Kinder illyrischer Nation können die nicht unir- ren Erzbischöfe und Metropoliten bey jedem General - Commando eine illyrische Schule ansegen, welche von den Gemeinden ganz allein zu erhaltennst. §. 95?3. D ie in der Gränze zum Unterrichte der Jugend gewidmeten Schulen theilen sich in fünf Classen, und zwar: a) in Regiments - Stabs ­1») » Haupt- oder Normal­er) » Trivial­d) x mathematische und e) » lateinische §. <)5t4. In den Regiments- Stabsschulen sind arme Granzk'naben von vorzüglichen Talenten zu katholischen Normal-Schullehrern zu bilden, welche zum Unterhalte eine mo- nathliche Zulage aus dem Proventen - Fonde erhalten. §« 9575. Der Unterricht in den Haupt- oder Normal-Schulen hat in dem normalmä­ßigen Lesen, Schreiben und Rechnen ohne zu großer Uebertreibung zu geschehen. h. 9676. Der Zweck der Triv ial - Schulen ist, die dieselben besuchenden Gränz-Zöglings durch den ihnen beygebrachten Unterricht zu tüchtigen Unter-Officiereu zu bilden. §. 9077. Der mathematische, ge 0 metrische und Zeichnung s - Unterricht be­schränkt sich lediglich auf Ossiciers - und Beamtens-Söhne, dann solche wohlhabende Granz- zögl-inge von vorzüglichen Talenten, die Hoffnung auf besonders gute Unter-und Ober-Of- ficiere geben, mithin dem Dienste Nutzen bringen, erstreckt sich aber nicht auch auf die übri­gen armen Granzknaben, welche sonst dadurch dem Feldbaue und der Landwil'thschaft entzo­gen würden, und Anlaß zur Desertion erhielten, da dergleichen Leute an nichts gebunden sind, woraus für den Staat großer Nachtheil erwachsen würde. Band ix. Von dem Schulwesen i n fc<rr Militär-G ranze. > Schulen^ 67 Dstirvng ! ess Schul-L«n- des. Hkth. am 17. öct. 806. F$ 1909. » » 11. SSiflD 808 B i633. » » 28. Mäkj8l>y. < 3o-. \ Besbachtungen beym Baue der akathslischen Schulhäufer. Hkth. am 20. März 78z. u 506. Anlegung jüdischer Schulen. Hkth.am 17.Nov.78,.L 2019. Gründung illyrischer Schu- len. Hkth. am i5. März 783. B f(6. » y> 11. Ja kr. 794. B 36. tXjntheilung der Geänzsch«- len in 5 Claffen. Hkth.am >. Fcb. 774.N >29. » » 3o. @ep. 776. N 1164. * » >3. Jan. 777. B 66. » » 4. 2ct. 760. B 1812. » » >5« März788.B 516. » » i3. 5cf. 793. B 5o4. w » i4- 2tug. 811. B 2611. ») Zweck der RegimentS- Stadsschulen. Hkth.am q.2ck. 780.b 1812. í) Der Normal »Schulen. Hkth. am iS. Märj7ö>.B 5>6. c) . Der Trivial-- Schulen. Hkth. am 4. Oct. 760. B 1812, d) DermathematischenSchu- len. Hkth.am 5.Jul/776.8 881, » » i3, 5-cb. 793, B 6v3. n » >4. A ug. ölI. B 26 > . 18 *

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