Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)

200 XXXVII. Hauptstück. I, Abschnitt. Nähere Belehrung hierüber, Hkth, am3o. May 807. B > 704. » * 3o. Tép. 3«?. B 3333. » » 4. May 808. » » ,5.3(in. 809. b 69. » » 6. Feb. 809. B 44,. ltok, dann den Contumaz - und Dreyßigftbeantten in der Gränze auf ihre -Stetten systematisch ausgemessen sind, oder in Zukunft noch ausgemeffen werden dürften. 2tens: Nur dem unpossessionirten Extra-Personale, welches auf unentgeldliches Quartier Anspruch hat, gebühren Küchengärten von Einem und bezugsweise Einem halben Joch, und nur diese haben sich der vorliegenden Befreyung gesetzlich zu erfreuen, weil in der Militär-Gränze der Küchengarten als ein Theil der Quartiers-Competenz ange­sehen werden kann. 3tens: Die Sessionen der fungirenben griechisch nichtunirten Pfarrer, und bort, wo sie keine eigenen Pfarr- Sessionen haben, 24 Joch Aecker und 10 Joch Wiesen; und im Banate nebst bem noch 8 Joch Huthweiden von den Gründen des' Hauses, zu wel­chen der Pfarrer gehört. Besitzt dieses nicht so viel Aecker und Wiesen, als auf bie Session ausgemessen sind, so wirb für die abgängigen bie Grundtaxe der zweyten Classe, nebst der Av- beits- Reluitlvn, berechnet, und die ganze Summe von ber anderweitigen Steuer schuldigkeit von ben Wein - und anderen Gärten abgeschlagen. Besitzt aber ber Pfar­rer ober fein Haus nicht so viel Wein - ober andere Gärten, um diese Abrechnung vollkommen zu treffen, so werden ihm für jedes Joch Grund, welches auf bie Sef-' fion abgeht, und nicht abgerechnet ist, 3 fl. bar hinaus bezahlt. 4tens: Die 12 Joch Dienstwiesen, welche die Militär-Cambiaturisten bereits in ber Sari* städter Gränze besitzen, ober in der Folge sowohl in Sroatien, als in Stavonien vielleicht erhalten werben. stens: Die 4o1/2 Joch Wiesen und 12 Joch Aecker, welche ben Cambiaturisten in Pecska und Banovcze im Peterwardeiner Regimente steuerfrey auSgemeffen sind, vtens: Die für bie Banater Cambiaturisten steuerfrey auSgemessenen 12 Joch Aecker und 3 Joch Wiesen. 7tens: Die Grundstücke, welche aus ber unbesteuerten Huthweide, worunter auch bie mit Gestrippe bewachsenen Terrains gehören, zu Aeckern, Wiesen, Wein- ober anderen Gärten umgestaltet werben, jedoch nur durch einen Zeitraum von 6 Jahren; und ötens: bie Grundstücke ber fremden Ansiedler auf bie Freyjahre, welche ihnen nach den indi­viduellen Verhältnissen ber Familie und nach Beschaffenheit ber zugetheilten Grunde von bem k. k. Hofkriegsrathe ausdrücklich zugestanden werden. Alle weiteren Befreiungen, welche hier und da noch bestehen mögen, hören von nun an, in so fern sie sich auf kein wohlerworbenes unwiderrufliches Recht gründen, ganz auf. §. 10128. Wenn Grundstücke in ber Gränze vacant werben, und weder einzelne Granzer, noch ganze Gémemben solche gegen Entrichtung der Steuer übernehmen wollen, so sind sie einst­weilen als Prädien zu verpachten. F Druckkheil key Berechnung der Grundsteuer; h. 10129. Die Grundsteuer wirb von nun an durchaus nach Joch und Quadrat-Klaftern bis auf Achtel - Kreuzer berechnet und eingehoben. §. 10180. Wenn ein steuerbarer Grund durch Elementar-Zufall, z. B. Wolkenbrüche, an feiner Cultur - Fähigkeit beträchtlich abgenommen hat, und für bie Zukunft zum Theil oder auch ganz unbenutzbar geworden ist, so hat das Regiment, auf die hierüber erhaltene Anzeige, bie genaueste Untersuchung zu bewirken, und bie Brigade bey Gelegenheit der Conscriprions-' Superrevifion den Grund nach bem Befunde der geprüften Untersuchung entweder in eine geringere Steuer-Classe zu fetzen, ober aus der Classe ber benutzbaren Grunde zu bringen, hierüber aber jedes Mahl dem Hofkriegsrathe in ber Relation über die Conscriptions- Su­perrevision bie Anzeige zu erstatten. Unterfucf/mig uti& öerfafjren bei) bettäfytUtyiv A6naf)me öer @uitur*5äbigfeit ber urbaren @rünöe öur$ außeroröentlis rtje ©lement« í©reignifíe; Alá maő »acanfe ©rünbe lu »erpacfjten ííní>; J

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