Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)
Von den Militär-Negimenrs-Erziehungshaufer»,. »9 des respicirenden Kriegs - Commissärs zu enthalten^ zugleich muß von einem Regiments - «der Corps-Arzte, oder wenigstens von einem Oberarzte das Zeugniß beygefügt seyn, daß der Knabe gesund und ohne Gebrechen sey, und Wachsthum verspreche. Bey feinem Eintritte ist der Knabe nochmahls ärztlich zu untersuchen, und wenn er nicht «uch bey dieser ttn- tersuchung ganz tauglich befunden wird, ist er nicht anzunehmen. In Ansehung der mitgebrachten Kleidungsstücke des Knaben hangt es von dem Ein vernehmen der Erziehungshäuser mit den betreffenden Regimentern oder Corps, wo die Knaben Herkommen, ab, ob die Sorten zurück geschickt, ober dem Erziehungshause überlassen werden sollen. tz. 94°3. Was ins Besondere die Knaben der Gränz - Regimenter betrifft, so können diese sowohl in die Erziehungshäuser der deutschen als der ungarischen Regimenter ausgenommen werden. Um jedoch die Kosten des Transportes solcher Knaben, deren Geburtsort von den Erziehungshäusern weit entlegen ist, zu vermeiden, haben sich die Gränz-General-Com- manden, wenn bey ihnen Gesuche von Gränzern um die Unterbringung ihrer Söhne in ein Erzirhungshaus Vorkommen, an das zunächst gelegene General-Commando zu wenden, welches nach Maß der in seinem Bezirke erledigten Plätze, das Erziehungshaus ohne Unterschied, ob solches zu einem ungarischen oder deutschen Regiments gehört, bestimmen wird, in welches der Knabe aufzunehmen ist. In Ansehung der Lransporlirung, Uebergabs - Liften u. s. w. ist sich an die in den vorigen Paragraphen vorgeschriebenen Modalitäten zu Hallen. §. 94<>4. Wenn die erledigten Plätze in den Erziehungshäusern eines Landes, wegen Mangels vn hierzu geeigneten Knaben der eigenen oder der dem Lande zugetheilten Regimenter oder CorpS nicht besetzt werden können, so hat das betreffende General-Commando bey dem zunächst gelegenen General - Commando den Versuch zu machen, ob nicht etwa der Ersatz des Abganges von daher geleitet werden könne. Im Falle diese Bemühung fruchtlos ,eyn sollte, ist dem HofkriegSrathe davon sogleich die Anzeige zu. erstatten» §. 94.06.. Die Anzahl der auf ärarische Kosten in jedem Erziehungshause, auSschlüffig jenes in Mailand, zu unter halten den Knaben ist auf acht und vierzig, des letzteren aber auf zwey hundert und fün fzig fest gesetzt. $.94oi>. Zur Aufsicht und zum Unterrichte sind in einem jeden Erziehungshause: 1 Officier als Commandant (Inspections - Officier), 2 Unter-Officiere oder Gemeine als Lehrer, 5 Gemeine, davon 4 als Wärter, 1 als Koch, 1 Führer, zur Besorgung der HauSwirthschaft, vom Regiments commandirt. Der Ober- Officier hat im Kriege, wenn das Regiment ganz ins Feld auszumarfchiren hat, em Supernumerar zu seyn, und dessen Stelle ist zu ersetzen; wenn aber ein Thell des Regimentes in seiner Nummer zurück bliebe, so ist dieser Officier nicht zu ersetzen, fcnbem- im Stande des zurück bleckenden Theiles, und der Führer, die Lehrer und Wärter sind im- Frieden nicht im Loco-Stande, sondern über den Loco-Stand auszuweisen. h. 9407. Als C 0 m ma ndant des Institutes ist ein Obe r - Off.icä er des Regiments vom Ober-Lieutenant abwärts bestellt. Ihm liegt die Leitung sowohl in Hinsicht der Erziehung als auch des Oekonomie-Wesens ob. Die Wahl desselben, welche dem Regiments-Commandanten überlassen bleibt, muß einen Mann treffen, der mit einem soliden und tadellosen Charakter wissenschaftliche Ausbildung und Gelassenheit verbindet. Officiere, die, obschon nicht mehr ganz zu beschwerlichen Felddiensten tauglich, aber doch noch im Besitze hinlänglicher Kräfte sind, und die Band ix, k * Was zu beobachten ist. wen» Knaben der Grunz-Negimen- ter sowohl in deutsche als ungarische Erziedungehäuscr ausgenommen werde». Hkth. am i._ 810. w 111. Beob achtung für den Fakt, wenn etwa für die Erziehungs- Häuser eines Landes mir Knaben nicht aufzukommen wäre. Hkrh. am 1. Feb. 81*. w 1, Anzahl der Knaben in jedem Erziehungsbause. Hkth.am 1.5tb.8ro. w ui, y> » 3«. Dec. 816. Aussichrs- und Lehr - Personal. Hkth. am 6. Nov. 807. » » 1.3ct>. 610. W iii. » » 17. liug. 811. M 3498. » » »7í3mÍ. tiiö. G 3-tee. Jnspectisns - Officiere. Hkth.am 1.5cb.8io.w ui; * 3) 15, Oet, ti 11. t.-J j6r>,