Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)
XXXV. Hauptstück. VII. Abschnitt. Gebühr und Obliegenheiten See Lehrer. Hkth.am >.Feh. 8>o.W m. » » r7.Marz8>>. » » >5.'3un.8ii.L a53o. » » iü Ocf. 812. L 3365. » » 9Í0V, 8:5. I 6281, sb igen Eigenschaften besitzen, sind zu dieser Anstellung vorzugsweise auszuwählen. Weil die Sorge für das Gedeihen des Institutes ihre ganze Thätigkeit erfordert, so bleiben sie, um sich diesem Geschäfte ausschließlich widmen zu können, von dem gewöhnlichen Regiments-, so wie von dem Conscriptions-Dienste befreyt, sind aber von der gebührenden Vorrückung keinesweges ausgeschlossen. Sie genießen freyes Quartier, Holz, Licht, und ihr Avancement im Regimente bleibt ihnen in der Tour Vorbehalten. Ausgezeichnetes Verdienst macht auch in dieser, wie in leder anderen militärischen Anstellung, zu Beförderungen außer der Tour und zu sonstigen Belohnungen geeignet. §. 9408. Wenn der Armee wegen Theuerung unentgeldliche Brot - Porrionen bewilliget werden, so haben auch die in den Regunents-Erziehungshäusern commandirtenOfficiere auf tue nach der Charge gebührenden Brot - Portionen oder das dießfallsige Geld - Aeqmvalenr Anspruch. §. 9409. Diese bey den Regiments-Erziehungshäusern befindlichen Jnspections - Officiere haben auch auf die sechs Winrermonathe das Holz nach der ausgemessenen Gebühr auf Rechnung des Regimentes abzufassen, auf die Sommermonathe aber die Halste dieser Gebühr aus dem Vorrathe des Institutes zu erhalten, welches auch eben so zu beobachten ist, wenn der Jnspections - Officier außer dem Wohngebäude des Erziehungshauses fern Quartier hat. §. 9410. Zum häuslichen Unterrichte sind zwey Lehrer bestimmt, wovon der erstere 3 fl. und der zweyte 2 fl. monatliche Zusage aus dem Jnftttuts-Fonde bekommt. Vom Institute erhallen sie keine Kost, wohl aber gebührt denselben der Fleisch- und Theuerungs- beytrag, in so fern einer bewilliget ist, weil sie sich von ihrem Tractamente verkosten müssen. Solche sind aus geschickten Unter-Officieren, Gefreyten und Gemeinen, welche gut schreiben und rechnen können, einen tadelfreyen moralischen Charakter besitzen, und mit Kindern gut umzugehen wissen, auszuwählen. Einen Fourier als Lehrer anzustellen, oder auch nur stundenweise zum Unterrichte im Schreiben und Rechnen zu verwenden, wird auf das strengste verbothen, weil solche ihrer Widmung in den Regiments-Kanzelleyen durchaus nicht entzogen werden sollen. Den Lehrern ist die erste unmirtelbare Aufsicht über die Knaben anvertrauet. Sie wohnen und schlafen mir ihnen in den nähmlichen Zimmern, begleiten sie in die Schule , und hohlen sie daraus ab. Zu Hause wiederhohlen sie mit ihnen die in der Schule vorgekommenen Gegenstände, üben die größeren Knaben in den im Regiments-Dienste vorkommenden Schreibereyen, Rechnungen und im Tabelliren, gewöhnen sie an militärische Drsciplin und Ordnung u. f. tu., worüber das Nähere weiter unten Vorkommen wird. Weil diese ihre Obliegenheiten keine anderen Nebenbeschäftigungen vertragen, so dürfen auch sie weder zur Conscription, noch zu irgend einem Regiments - Dienste verwendet werden; doch schließt ihre Anstellung im Institute sie keinesweges von der ihnen gebührendes Vorrückung aus, im Gegentheile wird ihnen der hier bewiesene Eifer zum besonderen Verdienste angerechnet werden. Zu ihrer mehreren Aufmunterung kann ihnen monarhlich eine vom Regimenrs- Inhaber zu bestimmende Zulage aus dem Fonde des Institutes abge- reicht werden. Da übrigens diese Lehrer diejenigen sind, die besonders auf den Geist der jungen Leute wirken, und ihnen Liebe für den Monarchen und für das Vaterland, Tapferkeit, Beharrlichkeit in Gefahren, und alle jene Tugenden einflößen sollen, die das Eigenthum des wahren und braven Soldaten sind, welches aber ohne selbst gemachte Erfahrung nur unvollkommen möglich ist, so können nur gediente Leuce zu Lehrern ausgewählt werden. Es darf aber auch kein Zögling gleich nach der Ausmusterung als Lehrer angestellt werden, sondern erst dann, wenn er wenigstens schon Ein Jahr gedienet, und sich dadurch einiger Maßen jene Erfahrungen selbst gesammelt hat, mit denen er seine Zöglinge bereichern soll. 2Brtiiiifoic öfficierc auf átvet) SJroi = 'Portionen fäglid; lim fprucfc fjafccn. am 3ü. 2fpr. 812.12237. £oijgcf>ü&r Cer comman&irs ten Offictere. >Őít&. rtltt 9. ÖCÍ.813. G 6o55.