Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

4 4« Obliegenbeiten desjenigen Oekonomie-Officiers, welcher die Aufsicht über Victualien, Holz, Kerzen rc. hat. Hkth. am26.Apr. 8i5. l i;4o. Dtro. i. Koinmen neue Kranke an, so ist dieses dem Spitals-Commando zu melden, und dem­selben über den an jedem Tage vorgekommenen Zuwachs und Abgang am folgenden Morgen der schriftliche Rapport einzureichen. Ueberhaupt müssen sie auch auf die Reinlichkeit und Ordnung der Krankenzimmer ihr Augenmerk richten, und ihre Untergebenen mit einer guten Manier zu ihrer Schuldigkeit verhalten, bey fruchtlosen Ermahnungen aber es dem Spitals-Commando zur weiteren Verfügung anzeigen, weil kein Jnspections- Officier eine Bestrafung für sich veranlassen kann. Da niemand, weder in den Krankensälen, noch in den Gängen, sondern nur im Spi-- talshofe, und ein Kranker nur mit besonderer ärztlicher Erlaubniß, Tabak rauchen darf, so haben die Jnspections - Officiere genau darauf zu wachen, daß dieses allgemein beobachtet werde. §. 7968. Von den übrigen zur Oekonomie zu verwendenden drey Officieren hat einer dieVictua- lien - Vorrathskammer, und daher, nebst der Aufsicht über die empfangenen Victualien und Getränke, auch die Abgabe derselben zu besorgen, über welche er, da sie ohnehin vor ihrer Uebernahme ihrer Qualität wegen genau untersucht werden, sicher gestellt ist. Die Vorrachskammer ist unter feiner Sperre und unter der Gegensperre des Spirals­rechnungsführers zu halten, und darf nur durch die zur Ausgabe der Victualien bestimmte Zeit geöffnet werden; daher auch dieser Officrer mit dem Rechnungsführer in Bezug auf die Victualien und Getränke für Alles zu haften hat. In dem Magazine ist ein eigenes Vicrualien-Protocoll (nach dem Formulare M»- 1) zu führen, in welchem jeder Empfang und jede Ausgabe sogleich, unter Fertigung dieses Oekonomie-Officiers und des Rechnungsführers, vorgemerkt werden muß, damit das Protocoll, so oft es gefordert wird, allemahl an der Stelle abgeschlossen, und sich von der Richtigkeit des ausfallenden Restes überzeugt werden kann. Bey der Vorgabe der zum täglichen Gebrauche erforderlichen Victualien, welche jeden Tag am frühesten Morgen zu geschehen hat, hat dieser Oekonomie-Officier mit dem Rech­nungsführer um die dazu bestimmte Stunde in der Vorrathskammer gegenwärtig zu seyn, welches auch bey der Abgabe der zum medicinischen Gebrauche erforderlichen Victualien- Ar­tikel zu beobachten ist. Eben dieser Officier hat auch das Holz- und Lichter-Magazin, folglich jede Abgabe des einen und anderen zu besorgen, und darüber ein ordentliches, lediglich den jeweiligen Empfang unb jede Ausgabe ausweisendes V 0 r me r ku ng s- Pr0t oto ll zu unterhalten. Unter diesen Lichtern ist auch das Lampen - Unschlitt und Brennöhl verstanden. Alle diese Artikel sind von Zeit zu Zeit gegen kriegscommissariatlsche Anweisung und die von dem Spi­tals -Commandanten und vom Sprtalsrechnungsführer unterfertigte, ebenfalls kriegscom- missiariatisch coramlsirte Quittung aus dem Verpflegs - Magazine in Gegenwart deS Oekono­mie - Officirres und des Spitalsrechnungsführers oder eines Fouriers abzufaffen, wel­che darauf zu sehen haben, daß Alles in der entworfenen Quantität unb Qualität richtig erfolgt werde. Das Holz ist beym Anlangen im Spitals klafterweise aufzuschlichten, im Beyseyn des respicirenden kriegscommissariatlschen Beamten oder des Rechnungsführers noch Ern Mahl ab- zumeffen, die Kerzen, das Unschlitt und das Brennöhl abzuwägen, und erst nach allseits be­fundener Richtigkeit in das Depositorium zu hinterlegen, welches unter der doppelten Sperre., des Officiers und des Rechnungsführers gehalten werden muß. Wenn Brennholz wegen Mangels an Raun, im Freyen aufgeschlichtet werden mut> hat der Oekonomie- Officier dafür zu sorgen, daß dieses immer an einem möglich sicheren Orte geschehe, jede Entwendung hintan gehalten uno in dieser Absicht, besonders zur Nachtzeit, eine Wache dazu gestellt werde. XXXI. Hauptstück. II. Abschnitt.

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