Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

des Directors einlaufen, so werden sie von diesem ebenfalls dem Secretär der Akademie zu­geschickt. Der Secretär hält über alle einkommenden Aufsätze ein genaues P r o t o c o l l, wo erden Tag des Empfanges und den Titel derselben eintragt, dann aber dem Director davon Nachricht gibt, welcher die Ordnung bestimmt, nach der sie bey der Versamm­lung in Vortrag gebracht werden sollen. §. 9128. Jede Abhandlung, Beobachtung, und sonst jeder Aufsatz, worüber die Akademie ein Urtheil zu fallen hat, soll zwey Mahl vorgelesen werden. Das erste Mahl geschieht die Vorlesung, ohne daß hierüber bestimmt wird, und man laßt den Akademisten von einer Versammlung zur anderen Zeit, das Gehörte zu überdenken. Dadurch werden sie in den Stand gesetzt, bey der folgenden zweyten Vorlesung desto leichter darüber ihre Meinung zu äußern. h. 9129. Bey Beurtheilung einer Abhandlung entscheidet die Mehrheit der Stimmen. Erhält ein eingesendeter Aufsatz die Gutheißung der Akademie, so wird diese Gutheißung in dem Protocolle dem registrirten Aufsatze zur Seite angemerkt. Ist die beur- theilte Schrift der Akademie als ein Aufnahmsstück zugessndet worden, so wird zur Wahl geschritten. Ist sie aber das Werk eines Mitgliedes, so wird dem Verfasser von der Gut­heißung die Nachricht gegeben. Der Secretar ertheilt solche durch ein im Nahmen der Akademie abgefaßtes Schreiben, welches der Director unter dem Akademie-Siegel an denjenigen be­stellen laßt, an den es gerichtet ist. §. 9180. Würde eine eingesendete Arbeit eines abwesenden Mitgliedes zwar tm Ganzen genom­men reichhaltig unb der Gutheißung der Akademie würdig befunden, man fände dabey aber entweder einige kleine Abänderungen nothwendig, oder, daß der behandelte Gegenstand in einem kurz gefaßten Auszuge der Absicht der Akademie besser zusagte, so sind die Abänderun­gen zu machen, oder es ist eine zu umständlich behandelte Schrift mehr zusammen zu zie­hen erlaubt. Jedoch wird der Verfasser hiervon benachrichtiget, und wenn er dergleichen Abänderungen sich nicht sollte gefallen lassen, ihm der Aufsatz zurück gesendet, ohne daß die Akademie davon Gebrauch macht. Wenn er aber erklärt, daß er die angetragenen Ab­änderungen billige., wird bte Gutheißung ebenfalls in dem Protocolle angemerkt, zugleich aber die Erklärung als eine Beylage dabey aufbewahret. §. 9181. Schriften, deren unbedeutender Inhalt sich bey der ersten Uebersicht ankündiger, werden gar mcht gelesen. Würde über den Grad des Werthes oder Unwerthes bey einer Schrift ein Zweifel erhoben, so muß solche Ern Mahl gelesen werden. W.mn dann die Unwtch- tigkeit derselben entschieden ist, so wird der Schluß dahin gefaßt, daß die Akademie davon nicht Gebrauch machen könne, und dem Verfasser wird auf oben gesagte Art die Nachricht ertheilet. tz. 9182. Wenn in einem eingesendeteu Aufsatze besondere Beobachtungen in Absicht auf chi­rurgische Operations-Methoden, oder innerliche und äußerliche Arzeneyen angeführt sind, so wird bte Akademie einen oder mehrere Commrffäre benennen, um die eingeschickten Verluche durch ähnliche Nachversuche zu bestätigen, und ihre Echtheit dadurch außer allem Zweifel zu setzen. Den Commiffären wird eine Zeit bestimmt, in welcher sie über den Er­folg ihrer Versuche schriftliche Auskunft einzureichen haben. Diese Auskunft bleibt zur je- desmahligen Rechtfertigung der Akademie bey dem Archive aufbewahrt, dem Verfasser aber wird von dem Vorgänge eine genaue Nachricht gegeben. , Von der medicini sch-chirurgischen Josephs -Akademie. 319 Jede Abhandlung rc. muß zwey Mahl vorgelesen werden. Hkth. am i3. Feb. 786. Die Gutheißung eines der Akademie eingcsendeten Auf­satzes wird in dem Protocolle der registrirten Aufsätze zur Seite angemerkt. Hkth. am i3. Feb. 786, Was zu beobachten ist, wen« eine eingesendete Arbeit von der Akademie gut geheißen wir», jedoch einige klein« Ab­änderungen gemacht werden. Hkth. m i3. Feb. 786. Schriften, deren unbedeu­tender Inhalt sich bey der er- stenUebersicht ankündiget, wer­den nicht gelesen. Hkth. am i3. Feb. 786. Was zu beobachten ist, wenn in einem eingesendeten Auf­sätze besondere Beobachtungen in Absicht auf chirurgische Ope- rations - Methoden oder inner­liche und äußerliche Arzeneyen angeführt werden. Hkth. am >3. Feb. 786.

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