Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

3?o XXXV. Hauptstück. III. Abfchn itt. Besondere und ihrer Sel­tenheit wegen vielleicht noch wenig bekannte Ereignisse und Tbatsachen sind mit glaubwür­digen Zeugnissen zu bekräfti­gen. Hkth. am i3. Feb. 786. Bey pathologischen Beobach­tungen hak das Präparat selbst, begleitet mit einer genauen Beschreibung, an die Akademie zu gelangen- Hkth. am >3. Feb. 786. Wann ein Mitglied in der Residenz einen Kranken zu besorgen hat, bey dem etwas vorzüglich Bemerkungswürdi­ges vorfällt, so bat er der Akademie sogleich Nachricht zu geben. Hkth. am i3. Feb. 786, Wann der Kranke der Aka­demie vorgcstellt wird, so must über die bey der Untersuchung gemachten Beobachtungen ein besonderes Protocoll geführt werden. Hkth. am >3. Feb. 786. Die elngesendeten und von der Akademie gut gefistenen Abhandlungen werden bey dem Archive gesammelt. Hkth. am i3. Feb. 786. r Dem im Drucke erscheinen­den Bande akademischer Ver­handlungen wird ein Nah- rnensverzeichiiiß der wirk­lich einverlewten und corre- spondirendrn Mitglieder «»ge­hängt. Hkry. am i3. Feb. 786. Die wirklichen Mitglieder erhalten denselben unentgeld- lich Hkth. am i3. Feb. 796. Das Andenken eines »erstor­benen Mitgliedes der >. und 2,. Elaste wird bey der Akademie mit einer Rede gefeyert. Hkth. am i3, Feb. 786. §. 9133. Bey ganz besonderen und ihrer Seltenheit wegen vielleicht noch wenig bekannten Ereignissen und Thatsachen wird derjenige, in dessen Aufsatze dergleichen angeführt wor­den ist, vorsichtig handeln, wenn er dieselben durch beygelegte glaubenswürdige Zeugnisse zu bekräftigen Bedacht nimmt. Wo solche Gewährleistungen fehlen, har die Akademie den Verfasser um den Nachtrag zu ersuchen, ohne denselben aber von dem eingesendeten Auf­sätze keinen Gebrauch zu machen. §. 9l34­Eben so, wo es um eine eigene und außerordentliche pathologische Beobachtung zu thun ist, wird es nothwendig, um bey so wichtigen Gegenständen allen Zweifel auszu­schließen, daß das pathologische Präparat selbst, begleitet mit einer genauen Beschreibung, an die Akademie gelange. §. 9i35. Es fließt aus dem eigenen Endzwecke der Akademie, daß, wenn ein Mitglied der­selben in der Residenz einen Kranken zu besorgen hat, bey dem etwas vorzüglich Bemer­kungswürdiges vorfällt, es dasselbe der Akademie selbst vorzustellen habe. Wo dieses nicht geschehen kann, sollen einige Mitakademisten eingeladen werden, den Kranken zu besuchen, um über denselben gemeinschaftliche Beobachtungen anzustellen. h. 9186. Wird der Kranke der Akademie vorgestellt, so soll über die bey der Untersuchung ge­machten Beobachtungen ein besonderes Protocoll geführt, und von dem Director, Vice- Director, wie auch denjenigen, in dessen Behandlung der Kranke steht, unterzeichnet wer­den. Sind die Beobachtungen außer der Akademie von dazu geladenen Akademiften angestellt worden, so haben diese darüber bey der Akademie eine schriftliche umständliche Auskunft zu erstatten. tz. 9187. Die eingesendeten und von der Akademie gut geheißenen-Abhandlungen, die bestä­tigten und allenfalls berichtigten fremden sowohl als eigenen Beobachtungen werden bey dem Archive gesammelt, bis sie zur Ausgabe wenigstens eines mäßigen Quart - Bandes zureichend sind. Ohne daß eine bestimmte Zeit vorgeschrieben ist, wird mit Bekanntma­chung der akademischen Verhandlungen fortgefahren,je nachdem von Zeit zu Zeit hinläng­licher Stoff dazu vorhanden ist. tz. 9188. Jedem im Drucke erscheinenden Bande akademischer Verhandlungen wird am Ende ein Nahmensverzeichniß der wirklich einverleibten und correspondirenden Mitglieder ange­hängt ; die Nahmen derjeyigen, welche zwischen der Ausgabe eines und des anderen Ban­des mit Tod abgehen, werden in dem folgenden Bande mit einem f Zeichen bemerkt. §. 9l39‘ Jedes wirkliche oder einverleibte Mitglied, welches zu den Verhandlungen beyträgt, erhält dieselben von der Akademie unentgeldlich. §. 9140. Das Andenken eines verstorbenen Mitgliedes der ersten und zweyten Classe wird bey der Akademie mit einer Rede gefeyert. In dieser Ab­sicht hat sich die Akademie zu bestreben, über dessen Abkunft, Erziehung, Studien, merk­würdige Handlungen, Lebensvorfälle, über dessen Verdienste um das Wohl der Menschheit, seines Vaterlandes, um den Wachsthum seiner Berufswissenschaft, und dieser Akademie, aus richtigen Quellen Kenntnis; zu schöpfen, und nach der Wichtigkeit des Inhaltes sein Ehren- gedachtniß durch den Druck bekannt zu machen.

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