Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

3i z Daher die Auslagen bestrit­ten werden; Don wem die Kost; das Brot F und der Wein genommen wird. Hkth. am 3i, Der. 778. Me die Einnahme geschieht. Hkth. am 3i» Dec. 778. Wer die Oekonomie besorgt. Hkth. am 3>. Dec. 778. f Was zu beobachten ist, wenn Officiere dem Unterriwte der Akademie heywohnen wollen, hkth. am »5.3 ul. u, 1, G 4111. bis zwey Uhr ist Erhohlung. Um 2 Uhr fängt der Unterricht wieder an, und dauert ab­wechselnd , mit Wiederhohlung des vormittägigen Unterrichtes, bis 6 Uhr; von 6 bis 7 Uhr ist Erhohlung; von 7 bis 8 Uhr abermahliger Unterricht oder Wiederhohlung; von 8 bis 8lA Uhr wird das Abendmahl gespeiset, worauf sich bte Jugend in ihre Schlafsäle verfüget, um 9 Uhr das Nachtgeberh verrichtet, sich auskleidet, und zu Bette gehet. An Sonn- und Feyertagen wird der Jugend gestattet, bey ihren Aeltern oder Angehö- rigen zu speisen,! sie muß aber Tages zuvor schriftlich ausgebethen , durch verläßliche Personen abgehohlt, und wieder zurück geführt werden. Die zu Hause Bleibenden können sich nach ihrer Neigung beschäftigen, oder auch sich mit erlaubten Spielen unterhalten. tz. 9092. Die Akademie bestreitet alle Auslagen für den physischen Bedarf der Zöglinge, das heißt: für ihre Nahrung, Kleidung, Wäsche, Betten, Arzeneyen, für die zu dem Unterrichte erforderlichen Schreib- und Zeichnungs-Materialien, für die benöthi- genden Schulbücher und Instrumente, ferner die Besoldungen der Cioil-Lehrer, Aerzte, und des minderen Haus-Personales- auch zum Theile jene der beyden bey dieser Akademie angestellten Priester. Die bey diesem Institute angestellten Militär-Personen beziehen von der Akademie-Cassa nur eine kleine Zulage. Ferner bestreitet diese Caffa die Beheitzung und Be­leuchtung des Hauses, die neue Anschaffung und Erhaltung aller nöthigen Geräthschafcen, und endlich die Unterhaltung des Akademie-Gebäudes. §. 9093. Die Kost, ohne Brot und Wein, wird der Jugend von einem Traiteur contract- mäßig verabreicht, wobey auf die Abwechselung der Speisen, und besonders auf gute Qua­lität und Zubereitung gesehen wird. tz. 9094. Das Brot wird von einem bürgerlichen Bäcker genommen, und monathlich nach der bestehenden Tape bezahlt^ §. 9095. Der Wein wird von der Akademie selbst in hinlänglicher Menge angeschafft, um immer einen Vorrath für drey oder vier Jahre zu haben. §. 9096. Die Einnahme z ur Bedeckung aller dieser Auslagen besteht: itens: In den Zinsen eines der Akademie bey ihrer Entstehung verliehenen Dotations- Lapitals. Ltens: In dem Ertrage der gestifteten Plätze. 3tenS: In den Zinsen von einigen in wohlfeileren Zeiten ersparten und der Akademie eigenthümlich zugehörigin Capitalien ; 4tens: endlich in den Kostgeldern der nicht Gestifteten» §. 9097. Alle die Oekonomie des Hauses betreffenden Geschäfte besorgt ein Verwalter, dem ein Rechnungsführers - Adjunct als Controlor, und ein Fourier beygegeben sind. Die beyden ersten legen die Rechnung darüber, und unterlegen sie jährlich der Hofbuchhalterey für Milde Stiftungen zur Prüfung. §. 9098. Wenn der Wunsch, die Ingenieurs-Akademie zu besuchen, der Bewegungsgrund ist, welchen Officiere, nebst der Uebersetzung zu einem Regiments, das in Wien garnisonirt ist, äußern, so hat jeder Officier, welcher dem Unterrichte beywohnen will, seine Ehren­zeichen, mit Vorbehalt seiner Charge und seines Ranges bey seinem Austritte abzulegen, auf den Genuß der Gage für die Zeit seiner Studien Verzicht zu leisten, und sich in alle Vorschriften zu fügen, welche für die Zöglinge der Ingenieurs-Akademie bestehen. XXXV. Hauptstück. II. Abschnitt. Von der Ingenieurs-Akademie.

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