Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

Von den Contumaz-Anstalten. 12() §. 8z36. Die Geistlichkeit, und alle jene, die sich von dem gemeinen Volke unterscheiden, haken den Granzern die Pest als die graulichste und verderblichste Krankheit, die sich bloß durch die Berührung und Vermischung, nicht aber durch die Luft mittheilt, zu schildern, sie vor jeder Gemeinschaft mit den Fremden zu warnen, nnd durch die genaue Aufklärung der Pest-Po- kizey-Vorschriften die zu dem allgemeinen Besten abzweckende Absicht bestens zu befördern. h. 8237. Die vorhandenen Aerzte sind bey der nahen Gefahr in die Compagnien zunächst am Cordone einzutheilen, und es ist, sobald in einem Granzorte sich eine verdächtige Krankheit jerget, die nörhige Anzahl Aerzte und Remigungsdiener mit einem Stabs-Officiere dahln abzugeben. §. 8238. Zur Vergrößerung der Vorsichten wird an den an das türkische Gebieth anstoßenden Gränzen beständig ein Cordon unterhalten, und bey steigenden Gefahren auch in seinem Ma­ße nach Erfordernrß der Umstande verstärkt, damit durch stets aufmerksame Wachen theils von dem Landvolke, theils von unseren Truppen durch ohne vorher gehende Reinigung ver- bothenen Eintritt, der Einbruch des Uebels, so viel möglich, hintan gehalten werde. ;. 8239. Die Cordons - Mannschaft hat genau zu wachen, daß von den jenseitigen Granzen nie­mand herüber, und eben so auch von den diesseitigen Granzen niemand heimlich hinüber trete, und, ohne sich in den Contumaz- Stationen nach dem Grade der Reinigungs-Termine auf- gehalten zu haben, zurück komme; denn gleichwie das ansteckende Hebel durch die bloße Berührung eines gistfanaenden Körpers übertragen werden kann, so führt der Hinübertritt von einem Lande in das andere schon die Muthmaßung der Gefahren mit sich, daß eine so gefährliche Berührung vor sich gegangen seyn möge, und da auf eine solche unvermuthete Weise schon öfters ganze Lander angesteckt, und viele Menschen eine Beute des Todes ge­worden sind, so erfordert es die Klugheit, wider derley Vermischungen mit der äußersten Strenge alle Vorsichten zu gebrauchen. h. 82/40. Die Cordvns- Posten haben daher die etwa an der Gränze des Ortes ankommenden Personen sogleich zurück oder in die offen stehestden Contumaz-Stationen zu weisen, in Folge der Weigerung aber, und wenn die Person mit Gewalteindringen wollte, sie aufderStelle zu erschießen, überhaupt aber sich zur Richtschnur zu nehmen, daß aus dem türkischen Ge- biethe jederzeit der Eintritt in die österreichischen Erblande auf keine andere Art, als durch die Contumaz-Stationen, gestattet sey, wovon um so weniger abgegangen werden kann, als selbst in ganz gesunden Zeiten, wo keine Contumaz-Periode Statt findet, dennoch die gebrauchte schmutzige Schaf-und Baumwolle, derley wollene Sacke, das zum täglichen Ge­brauche nicht gehörige unreine Gewand oder Bettzeug vorschriftmäßig gereinigt, folglich auch in gesunden Zeiten alle Personen und Waaren zur Durchsuchung in die Contumaz - Statio­nen gewiesen werden müssen. Bey dieser Voraussetzung folgert es sich von selbst, daß vor der contumuzämtlichen Manipulation die anlangenden Waaren von den Dreyßigstbeamten, welchen keinesweges die Aufsicht in Sanitäts- Angelegenheiten, sondern nur allein die Verhüthung der Mauth-Prä- varicationen obliegt, weder berühret, noch den Passierten Passe oder Faturen abgenommen werden dürfen, sondern es ist Alles, so wie es ankommt, in die nächste Conrumaz mit der erforderlichen Sicherheit anzuweisen. Die Faturen der Handelsleute und die Pässe haben die Contumaz -Aemter auf die vor- geschrrebene Art sogleich zu reinigen, und fccn betreffenden Behörden zuzusenden, wobey den politischen und Bancal-Behörden überlassen bleibt, jene Personen, die zum Einlasse nicht geeignet sind, gleich an der Gränze zurück zu weisen. Band vnt. 3& Beobachtung für die Geist­lichkeit mid jene Bewohner, die sich von dem gemeinen Volke unterscheiden. Hkth. am3i.Aug.8i3. B S761. Eintheilung und (Sommern; dirung der Aerzte. Hkth. am3».Aug. 8i3, B S76i. Sanitäts-Eordon. Hkth. am 3. Jan. 770. Heimliche Einschkeichunge» sind wechselweise verdokhcn. Hkth. am 3.3«n. 77». Beobach tungen für d'e Coe- dons - Posten bey dem Her- übcrtritte aus dem türkischen Gebiethe­Hkth. am 26. Hug.766. » » 2. 3«11.77°* * » i3. 3ul> 8i3, B 2691. » >» 25.3un.8i 5. B 2817. h » 3o. Alig- 81b. B3838. » » 28. Apr. 816. B i64o.

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