Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

Diese ist die Lehre, die alle einsichtsvollen Beobachter der Pestkrankheit aus den un­trüglichsten Erfahrungen geschöpft haben, welche sie durch eben so vielfältige als bewährte Wahrnehmungen überzeugte, daß das Pestgift der unverrückt bleibenden Gesundheit mitten unter den Pestkranken, Sterbenden und Verstorbenen nichts geschadet habe. Deßwegen richten sie ihre Hauptabsicht bey der Verwahrung vor dieser Plage auf die Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit, auf die Wegrä'umung und Abwendung aller Ursachen, Anlasse, Gebrechen und Unordnungen, durch welche der ordentliche Gang der Kräfte bey den Verrichtungen des Lebens verrückt oder gestört werden könnte. §. 8226. Das erste und beste Verwahrungsmittel wider die Pest ist, wenn man alle Gelegen­heiten des Umganges mit Kranken und verdächtigen Personen vermeidet, besonders aber sich vor dem angesteckten Gewände und den vergifteten Kleidern hüthet. Das zweyte Verwahrungsmittel ist, daß man die ersterwähnten Ansteckungsgelegenhei- ten, wenn man ungefähr oder aus besonderen Rücksichten in dieselben gerathen ist, unver­züglich, und noch bevor eine ereignende Widerwärtigkeit dazu stoßen kann, verlasse, und den ferneren Zufluß des Pestgiftes unterbreche; denn die Gefahr fängt von der Stunde sich zu verziehen an, in welcher dieser Zufluß aufhört. Die Natur, die fortwährenden Ver­richtungen der Lebenskräfte und der gleichmäßige Umtrieb der Säfte verarbeiten alsdann nach und nach das darin schwebende Pestgifr, und schaffen es mit den natürlichen Ueberflüssig- keiten und Unrathe aus dem Leibe. Auf solche Weise kommt die Pestgefahr nicht leicht zum Ausbruche. Diese Befreyung von der Pestgefahr erhalten im Laufe der Pest eine Menge Menschen; denn die Krankheit ergreift nicht gleich, und so zu sagen in einem Zuge, alle, die in die nächste Gefahr gera- then; sie pflegt vielmehr in jedem Hause, wo sie einkehret, nur einen oder den anderen zu tobten, sie verschont fast durchgehends mehr der Pest Verdächtige, als sie auf ein Mahl an­greift, und läßt ihnen mehren Theils mehr Zeit, als nöthig ist, daß sich das Pestgift ver­ziehe, und den Leib verlasse. Nichts aber ist gewöhnlicher, als daß dergleichen befreyte Menschen nach einer bald kürzeren, bald längeren Zeit in eine oder die andere Anfteckungsgelegenheit, und zwar gerade dann, wenn irgend eine Widerwärtigkeit der Gesundheit im Auge ist, verfallen, und der Seuche zur Beute werden. Selbst die längste Contuwaz kann ein Individuum nur dann ;n Sicherheit setzen, wenn es von einer wiederhohlten Ansteckung verschont bleibt, oder sich selbst davor bewahrt. Die zwey vorhin erwähnten Verwahrungs- und Rettungsmittel sind die einzigen und richtigen Grundlagen aller politischen Anstalten wider die Pest; die Absicht der ersten ist, den Lauf der Seuche zu hemmen, und die Gefahr der Ansteckung zu vermindern; jene der zweyten hingegen ist, diejenigen Menschen, welche sich schon darin befinden, zu retten. Das erste von diesen Mitteln dient zur Abwehrung des Nebels in gesunden Orten und Ländern, insonderheit aber in denjenigen nächst den Gränzen des türkischen Gebiethes; beyde aber zugleich sind unumgänglich erforderlrch, sobald die Seuche die Gränze überschreitet, und an einem oder dem anderen Orte ausbricht. §. 822b. Aus jeder Seestadt der europäischen Türkey, wo nur immer die Pest grassirt, ergießt sie sich vorzüglich um die Zeit ihres offenbaren Wachsthums, bey ihrer größten Wuth, und bey ihren Nachlässen in das Innere des Landes; denn dazumahl hat sich das verpestete Ge­wand durch vorher gegangene Todesfälle am meisten angehäuft; die Ueberlebenden haben zu viele von diesen Kleidern; die Erfahrung hat sie von der mörderischen Schädlichkeit dersel­ben mehr als zu oft, sowohl bey den Verstorbenen, als den Genesenen, überzeugt, und indem sie solches, ihrer eigenen Gefahr wegen, verabscheuen, so suchen sie sich davon los zu machen/ und es, wie sie können, zu verkaufen, zu verhandeln u..d weiter zu schicken. DerwahrungSmittel. Hkth. am 4. May ?85. G »438. \ Don der Ankunft, dem Her­gänge und der Auskundschaf­tung der Pest in der europäi­schen Türkey. Hkth. am 4. May 785. G »438.

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