Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

188 XXXL Hauptstück. XXI. Abschnitt. Welche Gratificatisn in den Jnraliden-Häusern die Hebam­men zu erhalten haben. Hkth. am -.Inn.8>>. D 1076 UNd 2077. Nothtaufe der Kinder. Hkth. flllt 11 ■ May 77». N ieo4. bey jedem Granz-Regiments ein zweytes Accouchement-Instrumenten - Etuis angeschafft werden. §. 8217. Au ch in den Invaliden - Häusern sind Hebammen angestellt, »vo sie für jedes lebend ge- borne und zur Taufe gebrachte Kind der Mannschaft des Invaliden-Hauses eineGratification von 1 fl. erhalten. §. 8218. Sollten gefährliche Geburten vorfallen, welche einen baldige» Tod besorgen lassen, so haben die Hebammen alsogleich die Nothtaufe zur Beförderung des ewigen Helles der neuge- bornen Kinder zu verrichten. 1 XXI. Abschnitt. Von d e n C 0 n t u m <1 z - A » st a l t e n. §. 8219. Dre Pest gibt sich zu erkennen : i stens: Durch die besondere Weise, wie sie die Kranken plagt, stens: Durch die Zufälle, die sie erweckt. Zrens : Durch Mahle, Flecken und Ausschläge, die sie an der Haut hervor bringt. §. 8220. Die Pest tödtet in zwey bis fünf Tagen den größten Theil der daran erkrankenden Men- ^ scheu, und es ist eine durch die Erfahrung bestätigte sichere Bemerkung der vorzüglichsten Pestärzte, daß im Anfänge ihres Ausbruches in jedem Orte kaum der fünfte Theil da­von kommt. Sie erzeugt in ihrem schnell tödtenden Ablaufe kein wahres, kein ordentliches und gleichmäßig fortschreitendes Entzündungsfieber. Die Schmerzen, welche die Kranken empfinden und klagen, sind vergänglich, und me- mahls so heftig und anhaltend, daß man ihnen mit einiger Wahrscheinlichkeit den Tod zu­schreiben kann, wie es in den heftigsten Halswehen, Seitenstechen und Koliken geschieht. Die Kranken athmen am ersten und zweyten Tage ohne besondere Beschwerniß , und allezeit leichter, als man es in der Lungenentzündung wahrnimmt; sie behalten das Ver­mögen, den Leib und die Gliedmafien bewegen zu können, ja sie sind größten Theils und sogar m der Stärke der Krankheit immer unruhig, wodurch sich die Pest vom Schlagfluffe unterscheidet. Wenn der Kranke davon kommen soll, muß sich um den vierten Tag, wo nicht früher, eine offenbare Erleichterung zeigen; diese besteht darin, daß die Mattigkeit vergehe, die Warme oder Hitze sich im ganzen Leibe gleich vertheilt, habet) ein Schweiß oder doch eme häufige Ausdünstung einstellt, und daß die nachstehenden Hauptzufalle verschwinden, und die Krankheit sich zu der Art der gemeinen Fieber anschickr. Erkenntnis der Pest. Hkth. am 4. May?85.G ,438. BesondereWeise, durchweiche sich die Pest zu erkennen gibt. Hkth. am4. May 78S. G 2438. §. 8221. Der geschwind tödteude Verlaus bringt in seinem Anfänge (oft schon mit dem Anfalle des Frostes und der Kälte) eine ungemeine Niedergeschlagenheit aller Glieder und einen plötz­lichen Verfall der Kräfte mit sich, eine schmerzhafte Beschwerniß und Betäubung des Haup­tes, welches sich kaum aufrecht zu erhalten vermag, Verwirrung der Augen, Entstellung des Angesichtes, Verstimmung der Sprache, Irrsinn, Angst, Pressen, Drücken um die Herzgrube, Ekel, Ueblichkeiten, anhaltendes Erbrechen, schwache Hitze und mit unterlau­fendem , wechselweise»! Froste unterbrochen, oder große und gleichsam brennende Hitze um die Unterbrust, an den Weichen und Lenden, da indessen die Gliedmaßen nur mittelmäßig warm sind. 1 Bcfonbere Sufatte bet) Ser Vefi. fcfffc. m 4. 785. G 2438.

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