Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 7. (Wien, 1821)
Be» Verfassung der Testamente und sonstigen Commissions-Protocolle ist sich genau nach dem Formulare ju halten. Hkth. am 17. März 804. Welche Listen er aus der Ausrüstungs-Kanzelley ju erhalten hat, und wem davon eine Abschrift zu geben ist. Hkth. am *7. März s-,4. Ueber die Individuen, welche statt Anderer in die SchiffS- Equivage überseht werdendst ein Protokoll ju führen. Hkth. am 17. Märj 804. Ueber die Deserteure sind Species facti aufjunehme^r, und der Marine - Stelle zur weiteren Verfügung zu übergeben. Hkth. am »7. März 804. zu führenden Journals. Diese Liste, welche von ihm und dem das Haupt-Detail führenden Officiere unterschrieben, und vom Commandanten des Schlffes vidimirt seyn muß, ist dem über die Lebensmittel angestellten Ausrüftungs-Commiffär zu übergeben. Er hat sich von dem Munirioneur alle Partikular-Empfangsscheine zurück geben zu lassen, und ihm dafür einen Haupt-Empfangsschein über alle an die Equipage während der Ausrüstung abgegebenen Rationen zu übergeben, welcher auf oben besagte Art unterfertiget und vidimirt seyn muß. §. 6980. Er hat sich bey Verfassung der Testamente, Commissions-Protocolle, Wechselbriefe re. genau nach den Formularen zu halten, welche am Ende dieser Verhaltung entworfen sind. Er hat von dem Haupt-Magazine die vorgeschriebene Anzahl solcher gedruckten Papiere zu erhalten, um sie nach Umständen auszufüllen. Der mit dem Haupt-Detail beauftragte Officier hat ein kaiserliches Jnsiegel zu erhalten. §. 6981. Er wird von der Ausrüftungs - Kanzelley eine Liste über alle Ober-und Unter - Officiere, Artilleristen, Soldaten und Marineurs, welche die Equipage ausmachen, erhalten. In dieser Liste werden die Zahlungen, der Tag, wann die Bezahlung anfangt, und die von einem jeden erhaltenen Vorschüsse genau verzeichnet seyn. Eben so wird er auch eine Liste über alle Passagiere, wer sie auch immer seyn mögen, und über das Tractament, welches sie zu empfangen haben, erhalten. Ueber alle eingeschifften Lebensbedürfnisse wird er ebenfalls ei- nenStand erhalten, wovon er dem Commandanten des Schiffes eine von ihm und dem das Haupt-Detail führenden Officiere unterfertigte Abschrift zu übergeben hat. §. 6982. In diese Liste sind nach den Marineurs, welche die Equipage formiren, die Unter-Of- ficiere, dann die Marineurs oder andere Individuen, welche während der Zeit, als das Schiff auf der Rehde war, anstatt Anderer ersetzt und einbarquirt worden sind, ebenfalls genau einzutragen, und vor der Abreise hat er diese Ersetzungs-Liste von dem Ausrüftungs-Commiffär sich unterfertigen zu lassen. §. 698.3. Wenn jemand von der Equipage desertirt, so hat der Schiffschreiber das Species facti aufzunehmen, welches er und der das Haupt-Detail führende Officier zu unterschreiben, und der Schiffs - Commandant zu vidiren hat. Dieses Species facti hat sodann der Commandant des Schiffes dem Commando der Marine zustellen zu lassen, damit die nöthigen Bemerkungen in der Ausrüftungs - Kanzelley beygesetzt, und in den Verpflegs-Listen gemacht werden können, wo sodann zur Ausfündigmachung desselben die nöthigen und vorschriftmäßigen Anstalten zu treffen sind. Wenn die Deserteure zu den Truppen gehören, so ist den betreffenden Corps oder Bataillonen ebenfalls die Anzeige zu erstatten. §. 6984. Am Tage der Abreise, bevor unter Segel gegangen wird, hat er in Gegenwart der daK Haupt-Detail führenden Officiere alle Individuen der ganzen Schiffs-Equipage zusammen berufen zu lassen, und eine Haupt-Revision am Borte vorzunehmen, ob niemand fehle, und wenn jemand am Lande zurück geblieben wäre, so ist bey erster Gelegenheit dem Commandanten der Marine davon die Anzeige zu machen. §. 6985. Alle Wochen ist das Consumtions-Protokoll über die von dem Ausgeber verabfolgten Lebensmittel abzuschließen. Es ist hierbey die genaueste Aufmerksamkeit zu traXXIII. Hauptstück. I. Abschnitr. Am Tage der Abreise des Schiffe» ist eine Haupt-Revision vorzunebnen. Hkth. am 27. März 804. Das Csnsumtlons-Prot»- coll ist alle Wochen adznschiie- sien. Hkth. am «7. Märj S»4.