Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 7. (Wien, 1821)
Von der Marine-Verwaltung überhaupt. 187 der Schifflucke im Vordertheile des Schiffes, wo er ein Depositonum erhält, um seinen Werkzeug und seine Geräthschaften versperren zu können. Vor der Abreise hat er Alles gut und fest anzubinden, damit durch die Bewegungen des Schiffes nicht Beschädigungen oder sonstige Zufälle verursacht werden. §. 6960. Von den Kalfater jungen gilt das Nä'hmliche, was bey den Zimmermannsjungen gesagt worden ist. Sie müssen so, wie jene, trachten, sich zu unterrichten, und in Allem, was ihr Handwerk und den Seedienst betrifft, den größten Eifer bezeigen. H. 6981. Die Kalfater verrichten so, wie die Zimmerleute, die Wachen. Wenn sie nicht mit ihrem Handwerke beschäftiget sind, so müssen sie bey den Manoeuvres mithelfen. Bey stürmischem Wetter müssen sie sorgen, daß alle Thüren gut geschlossen seyn; sie müssen sich durch ihren Fleiß und durch ihre Thärigkeit eine Beförderung zn verdienen trachten. §. 6982. Der zweyte Kalfatermeister wechselt die Wache mit dem ersten Kalfatermei- ster. Beyden Manoeuvres hat er als Unter-Officier mitzuhelfen, und auf die Leute, welche er bey der Arbeit zu dirigiren hat, muß er genaue Aufsicht tragen. Er muß die Theile seines Handwerkes vollkommen verstehen, und den Theer, das Pech und Unschlitt bey den Kielhohlungen und beym Brennen des Schiffes gut zu verwenden wissen. In der zweyten Runde einer jeden Wache hat er den Zwischendeck, das Wind - oder Luftsegel und die Pumpe zu untersuchen, und zu sehen, ob das Schiff nicht Wasser fange, oder irgendwo gestopfet werden muß,, damit das Wasser, welches aus den Tonnen fließt, oder nach einem Regen oder einem Meerstoße in das Schiff kommt, nicht in dem Schiffsräume stehen bleibe, und ihn verfaulen mache. Hauptsächlich hat er immer die größte Elufmerksamkeit auf die Windsegel zu richten, und sie stets in thatigem Stande zu erhalten, wovon er nach jederVisitirung dem wachehabenden Officiere Rapport zu erstatten hat. Jin Falle das Schiff Wasser finge, hat er dem beym Haupt-Detail angestellten Offe- ciere geheimen Rapport davon abzustatten. Er hat daraus zu sehen, damit nichts Schweres auf die Windsegel gelegt werde, auf daß die Kiele immer frey seyen, um in jeder Gelegenheit daran arbeiten zu können. In einem Gefechte muß er die größte Thätigkeit beweisen , er muß sehr oft visitiren und Nachsehen, ob nicht etwa der Körper des Schiffes durch eine feindliche Kugel zwischen Wind und Wasser beschädigt worden sey. Er muß bereit seyn, die Beschädigung und die Löcher, welche das Schiff erhalten hat, von außen zu verstopfen, ohne sich durch das feindliche Kanonenfeuer aus der Fassung bringen zu lassen. Mit einem Worte, er muß trachten, sich die Zufriedenheit und den Beyfall seiner Vorgesetzten zu erwerben, damit er sodann eine seinen Fähigkeiten angemessene Beförderung ansprechen und erhalten kann. §. 6968. Der erste Ka tfate rm e ister hat die nahmlichen Pflichten, wie der zweyte, nur daß er eine mehr auögebreitete Elufstcht hat. Er muß daher auch eine noch größere Pünctlich- keit und Elchtsamkeit, als dieser, wenn es anders möglich ist, bezeigen. Hauptsächlich wird ihnen auch die größte Sorge auf die Windsegel anempfohlen, welche er täglich selbst zu untersuchen hat, so wie der zweyte Meister; er hat auch bey jeder Wache die nahmliche Visitr- rung vorzunehmen, und davon auf die in dem vorhergehenden Paragraphe bemerkte Elrt den Rapport zu machen. Bey einem Gefechte muß er mit Kugeln von Schmeer, Werkstoppeln und bleyerven Platten versehen seyn, um die Löcher gleich verstopfen zu können, welche die feindlichen Kugeln dem Schiffe beygebracht haben. Er muß an einem Stricke in das Wasser gelassen Band rír. 48 * Kalfater-Zunge». Hith. gm 27. Marz 804. Kalfater.' Hkth. «m -7. März 804. Zweyter Kalfatermeister. Hkth. gm 17.2)r«rz8v4. Erster Kalfatermeister- Hkth. am 27. Marz 804.